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Frage zu OLG-Leitlinien

 
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Hmm... ich lese ja schon eine ganze Weile und beschäftige mich natürlich auch mit der Unterhaltsberechnung, etc.

Jetzt habe ich aber mal eine grundsätzliche Frage, klärt mich bitte auf um es besser verstehen zu können.

Warum gibt es ein so genanntes Gleichbehandlungsgesetz wenn die OLG-Leitlinien so unterschiedlich sind.
Der Unterhalt wird nach einer Düsseldorfer Tabelle berechnet wobei nach Ost ud West in keinster weise mehr unterschieden wird, klar das sind nur Richtlinien, aber irgendwie sind sie doch schon fast Gesetz bei der Berechnung.
Aber die OLG sind immer noch so Unterschiedlich.

Wie kann man in NRW wohnen, wozu Köln ebenfalls gehört und muss dann aber nach den OLG Hamm Leitlinien seinen Unterhalt beziffern lassen .
Gerade da sind die Leitlinien noch aus dem Jahre Anu-Tabak.

Das verstehe ich nicht. Warum gibt es dabei nicht nur eine Linie, die im Einzelfall dann berücksichtigt werden muss.

Gruß
Limaan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2008 09:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Limaan,

Zu deinem Verständnis dieser Situation kann ich leider nichts beitragen, nur dein Unverständnis teilen.

Ich halte die OLG-Leitlinien auch für einen eklatanten Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze:

1. Die Unabhängigkeit des Richters.
Ein Richter sollte ausschliesslich dem Gesetz und seinem Gewissen verantwortich sein. Von OLG-Leitlinien steht da nichts.

2. Die Gewaltenteilung.
Allgemeine rechtliche Regeln, vulgo Gesetze, sind in Rechtsstaaten von der Legislative zu erlassen. Die Gerichte sind ausschliesslich für die Anwendung und ggf. Auslegung dieser Gesetze aber nicht für die Schaffung zusätzlicher Regeln zuständig.

3. Der gerichtliche Instanzenweg.
Wenn die Obergerichte (unabhängig von bestehenden Gesetzen) den Untergerichten auf diesem Weg bereits ihren Willen aufdrücken, wird damit der Instanzenweg ausgehebelt. Dem Amtsrichter wird schon mitgegeben, wenn du nicht soundso entscheidest, wird dein Urteil von uns wieder einkassiert, und du wirst nicht befördert.

Der von dir aufgeführte Einwand, das die OLG-Leitlinien in den Bezirken, sogar innerhalb eines Bundeslandes, unterschiedlich sind obwohl das Familienrecht Bundesrecht ist kommt da noch obendrauf.

Dieser Umstand hat, neben Anderen, mein Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit restlos zerstört.

Für mich sind Richter mittlerweile, von Ausnahmen abgesehen, schlimmer als Politiker. Und das umso mehr, je höher das Gericht.

Ist aber logisch. Politiker müssen sich ab und zu Wahlen stellen. Richter nicht.

Und die unbegrenzte Macht der Richter, speziell derer vom XII. Familiensenat des BGH führt wohl zwangsläüfig zu göttlicher Selbstüberschätzung.

Macht korrumpiert. Wenn du den Charakter eines Menschen erforschen willst, so gib ihm Macht.

Ich erinnere mich dagegen noch mit Freuden an die Zeit von Ernst Benda oder Wolfgang Zeidler als Präsidenten des BVerfG. damals hatte man noch den Eindruck, dass, zumindest das BVerfG., seine Macht ausdrücklich als korrektiv der populistischen Excesse der Politik wahrnimmt. Aber heute?

So, das beantwortet zwar deine Frage nicht, aber geteiltes Unverständnis ist halbes Unverständnis.  😉

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 09:59
(@limaan)
Schon was gesagt Registriert

Danke für deine Anteilnahme. 

Ich dachte schon ich wäre die einzige die das so sehen würde.  😉

Kann man denn da nicht irgendwas gegen tun. Gerade wo so viele Familiensachen neu geregelt werden,
ob es um Unterhalt geht, oder um die Vaterschaft, warum bleibt das Unantastbar.

Die neuen Regelungen wurden ja auch von irgendwem angestoßen.

Naja andersrum bleibt einem oft nichts anders übrig als das hin zu nehmen.
Oder man muss selbst Richter oder ähnliches werden um dies zu ändern.
Aber bis dahin ist wieder alles neu geregelt.

Eigentlich darf man da garnicht drüber nachdenken, gerade wo jetzt das Wochenende vor der Tür steht.  😉

Gruß
Limaan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2008 10:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Limaan,
auch ich habe meine Erfahrungen und Eindrücke zu Gerichten, speziell zum hamma OLG-Hamm.

Die leben nach dem live-and-let-die Prinzip. Einige Entscheidungen in den Leitlinien und den Richtersprüchen entbehren einfach Lebensrealität.

Mir hatte man damals beim OLG Hamm für 2200km Anreise per Monat zum Kind - die ich nachweislich hinter mich brachte -  mit 170€ angerechnet. Ich habe mich schon gefragt, wann die 3 Richter das letzte Mal an der Tanke waren und nicht nur Dosenbier gekauft haben.

Ich denke es ist einfach, das OLG Hamm macht den Versuch, die Sozialsysteme möglichst nicht als Ersatzversorger auftreten zu lassen. Die drehen die Daumenschrauben sehr hart an, wissen aber z.B. auch, dass Mann im Ruhrgebiet arbeitsnahen Wohnraum findet und auch ohne KFZ auskommen kann, also auch überleben kann, wenn man nur hinreichenden Verzicht übt.

Ich hatte nach den horrenden Forderungen meiner Ex die Möglichkeit als Akademiker auf Sozialhilfeniveau in einem fremden Land Geld für meine Ex zu erwirtschaften und gleichzeitig meinen Sohn aufzugeben. Mit viel Hilfe von meiner Familie und dem Wissen, nichts zu verlieren zu haben, konnte ich mich aber geeignet wehren.

Es hilft also nicht zu jammern. Verlasst euch nicht auf Justitia, sondern frage euch, was wichtig ist und was ihr aufgeben könnt. Und nachdem ihr euch ein wenig eingelesen habt, müsst ihr euch fragen, welche Möglichkeiten ihr habt  und welche Risiken ihr aufnehmen wollt.

Die Frage nach den OLG Leitlinien bringt euch also nicht weiter. Nehmt sie hin und spielt mit ihnen. Eigentlich sind die nämlich eine Ideenquelle.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2008 14:40