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Familienberatungsstelle vom Gericht angeordnet

 
(@comeback)
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Die Richterin hat als Voraussetzung für ein gemeinsames Sorgerecht den Besuch bei einer Familienberatungsstelle unserer Wahl genannt und eine Frist gesetzt bis wann das zu erfolgen hat. Die Sache stammt eigentlich als Vorschlag aus dem Gutachten der JA Dame, die mit meiner Ex seit Jahren bekannt und befreundet ist. Es steht im Vorschlag des Jugendamtes auch drin, daß die Vertraulichkeit gegenüber dem JA und dem Gericht aufgehoben sein soll.
Vielleicht hat von Euch schon mal jemand sowas mitgemacht. Sollte ich da irgendwas vorher wissen oder beachten?
Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2006 04:43
(@Muckebruder)

Hallo Comeback

Will dir kurz meine Erfahrungen mit der Familienberatungsstelle mitteilen, vieleicht hilft dir das etwas weiter!?

Ich habe  auf das alleinige Sorgerecht geklagt, nachdem Mama bei der Erziehung eklatante Fehler gemacht hatte. Dann kam die 1. Verhandlung und der Richter hörte sich beide Seiten an und schob den Konflikt standardgemäß erstmal auf ein Beziehungsproblem und ordnete wie bei dir Familienberatung an.

Hingehen solltest du da auf jeden Fall !!!

Überraschendenerweise war es bei mir ganz locker da. Die Beraterin läßt sich erstmal von beiden Seiten die Situation erläutern und versucht dann im Gespräch Lösungen zu erarbeiten. Im Übrigen hat sie Schweigepflicht auch gegenüber dem Gericht, so das inhaltliche Sachen eures Gesprächs im Raum bleiben. Sie verfasst allerhöchstens eine Art Bewertung ans Gericht inwiefern ihr als Eltern da mitgewirkt habt und wie die Bereitschaft bei euch dazu war. Bei mir ging das auf Bitten des Jugendamtes.

Jedenfalls hatte meine Ex schon nach dem 1. Gespräch keine Lust mehr, da es offensichtlich war woher unsere Probleme kamen  :rofl2: . Ich hab dann die Dame von der Schweigepflicht "befreit" (ist per Unterschrift möglich) und die hat einen schönen Brief ans Gericht gesannt,...

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 14:32
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Comeback!

Ich hatte jetzt insgesamt schon 3 Elterngespräche. 1 beim Elternberatungsdienst, 2 beim JA. Bei letzterem konnte ich die Erfahrung machen, daß die SBs (bei mir waren 2 dabei) ruhig, nett und freundlich waren. Sie versuchten ein Bild auf die Wirklichkeit zu bekommen und dann entsprechend im Sinne des Kindes einzuwirken. Die Wirklichkeit haben sie auch erkannt, das Einwirken gestaltet sich allerdings etwas schwieriger, da die KM es allen schwer macht.

Ließ mal "Betreuter Umgang - das Kreuz mit der Väterfalle" bei "Umgang". Da habe ich die einzelnen Termine genauer beschrieben.

Das ist jedenfalls nix, vor dem Du irgendwie Angst haben mußt. Bei uns gabs sogar Kaffee und Kekse zum Gespräch ....

Milan

PS: Bei mir hatte die KM dann auch keine "Lust" mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2006 17:00
(@comeback)
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Im Übrigen hat sie Schweigepflicht auch gegenüber dem Gericht, so das inhaltliche Sachen eures Gesprächs im Raum bleiben. Sie verfasst allerhöchstens eine Art Bewertung ans Gericht inwiefern ihr als Eltern da mitgewirkt habt und wie die Bereitschaft bei euch dazu war. Bei mir ging das auf Bitten des Jugendamtes.

Danke für Deine Einschätzung! Mit der Schweigepflicht hatte ich beim Jugentamt sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Ich hatte der Jugendamtsdame, die das Gutachten ans Gericht verfaßt mal schriftlich detaillierte  Hinweise  zum leichtfertigen Umgang der Ex mit Alkohol im Beisein der Kinder anhand eines konkreten Beispieles gegeben. Auch kritische Hinweise zum Fernsehkonsum etc. Was macht die Dame?
Sie übernimmt das und ähnliche Punkte, in Anführungszeichen als Zitat gekennzeichnet, in ihren Bericht ans Gericht. Den bekommt ja bekanntlich auch die Ex. Das Ergebnis ist nach massiven Angriffen meiner Ex, woher ich das alles wüßte, seit 1 Monat Funkstille! Sehr diplomatisch diese Dame vom Jugendamt.
Meine Ex hat so eine Art mit der sie die Leute kriegt. Bedient die Sehnsüchte der Leute. Beide vereint in der gleichen Reiseleidenschaft, kennen sich seit Jahren.  Im Ergebnis läßt die JA Dame zugunsten ihres Kontaktes mit meiner Ex einfach 5 gerade sein.
Meine konkrete Befürchtung ist jetzt die, das sich die Leute von der Familienberatungsstelle von meiner Ex, ihrem Anwalt etc. ähnlich einwickeln, weichklopfen lassen mit ähnlich grauenhaften Folgen.
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2006 03:52
(@Muckebruder)

Hallo

Na ja, Jugendamt und Familienberatungsstelle ist nicht das Gleiche - was Schweigepflicht betrifft. Ich denke schon das das JA gegenüber dem Gericht keine Schweigepflicht hat, im Gegenteil - das Gericht braucht ja die Informationen um entscheiden zu können. Wenn du da nicht willst das Dreckwäsche gewaschen wird solltest du vorsichtiger beim JA argumentieren. Man sollte sowieso beim JA den persönlichen Konflickt zum anderen Elternteil hintenanstellen und immer zum Wohle des Kindes argumentieren...

Ich denke zudem nicht das die Familienberatungsstelle etwas davon hätte dich nachteilig zu behandeln. Die bekommen so ihr Geld 🙂 und sind nicht von einer Partei abhängig.

Gruß, Stefan

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2006 13:34