Hallo Zusammen ,
einfach kann jeder :
Nachdem ich im letzten Herbst für meine Tochter (16) und mich eine nette 4 Zimmer Wohnung gesucht und gefunden habe, meine Tochter bewohnte zwei Zimmer davon, dachte ich , es wäre soweit alles in trockenen Tüchern . Weit gefehlt . Entgegen jeglicher Prognosen des JA , von dem wir sicherheitshalber und auf meinen Wunsch hin betreut wurden , eskalierte ein Streit zwischen meiner Tochter und mir .
In der Folge zog meine Tochter wieder aus und befindet sich nun zum wiederholten Male in einem Übergangsheim. Nun strebt sie an über das JA eine eigene Wohnung zu bekommen. Im Rahmen der Erziehungshilfe ist so etwas möglich . Einen Antrag auf Erzienhungshilfe habe ich dann auch schon gestellt .
Nun meine Frage , hat jemand Erfahrung mit einer derartigen Situation ? Ich habe Angst davor , vom JA bis auf die Knochen geschröpft zu werden, da ich mich ja im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten an den Kosten beteiligen muss, bzw. nun ja wieder Unterhaltspflichtig bin . Von der Mutter ist nichts zu holen .
Fakts : Das Sorgerecht liegt allein bei mir ( auf Wunsch der Mutter). Ich bewohne ein 4 Zimmer Wohnung und zahle dafür 800 Euro Miete . Díese Wohnung habe ich aber nur genommen , weil meine Tochter zu mir wollte .
Kann ich mich im Ernstfall gegen eine zu hohe Forderung des JA wehren und damit argumentieren , dass die grosse Wohnung nunmal nicht für mich alleine gedacht war ?
Hallo,
sicherlich wird das Jugendamt darauf drängen, dass du Dir eine kleinere Whg. suchst.
Du bist Deiner Tochter zum Unterhalt verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ich gehe mal davon aus, dass man Dich bis zum SB drücken wird.
Bin allerdings auch kein Fachmann.
An Deiner Stelle jedoch, würde ich schon mal anfangen eine kleinere Wohnung zu suchen.
Viel Glück
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
ich hab ab 16 "betreut gewohnt" in einer WG des JA ( meine Mutter hatte Suchtproblematik).
Ich kann Dir nur raten , laß es irgendwie nicht zu. Mit 16 kommt einem die dortige Freiheit klasse vor , aber sie überfordert auch.
Wenn es Pubertätsprobleme sind , versucht sie irgendwie zu lösen.
Monja
Genau das möchte ich ja vermeiden . Ein weiterer Umzug kostet wieder Geld , dass mir nicht zur Verfügung steht.
Ich meine gelesen zu haben , dass es Ausnahmen gibt ,bei denen die höheren Mietkosten berücksichtigt werden .
Wie bereits erwähnt , diese Wohnung habe ich für mich und meine Tochter gemietet , ich bin nach wie vor der Sorgeberechtigte . Ich kann mir nicht vorstellen , dass ich gezwungen werde soll , die Wohnung zu wechseln. Können die mit mir machen was sie wollen ???
Und was , wenn meiner Tochter einfällt das sie doch wieder zurück möchte ??? Dann wäre ich nach einem Umzug in eine kleinere Wohnung ja wieder zum Umzug gezwungen .
Irgendwann ist das doch nicht mehr zumutbar , geschweige denn bezahlbar.
Hallo !
Deine Tochter wird sehr wahrscheinlich noch keine eigene Wohnung vom JA bekommen sondern erst in die von monjawi genannte WG kommen!
Dort werden die Jugendlichen langsam darauf vorbereitet für sich alleine zu sorgen.
Essen kochen
Einkaufen ( viel Geld gibts übrigens nicht dafür)und so wie ich es damals als Praktikantin erlebt habe, gabs nie was richtiges zu Essen weil die Jugendlichen es nicht geschafft haben ihr Geld einzuteilen.
Lehrstelle suchen etc...
Erst mit 18 dürfen die Jugendlichen aus der WG ausziehen...und zum Ende meines Praktikums habe ich noch einem Jugendlichen geholfen seine neue Wohnung zu Tapezieren und Einzurichten ( im übrigen waren alle Möbel spenden und sahen wie Sperrmüll aus )
Vielleicht suchst Du mit Deiner Tochter noch einmal das Gespräch und erklärst ihr ,daß betreutes Wohnen überhaupt kein Zuckerschlecken ist und sie es bei Dir tausendmal besser hat !
Fanden mal diesbezüglich Gespräche mit dem Jugendamt statt ?
LG
Domino
[Editiert am 24/3/2006 von domino]
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Sorry , sie bekommt die eigene Wohnung. Das ist SICHER .
Umzugstermin und neue Adresse stehen schon fest.
Ausserdem zahlt ihr das Jugendamt monatlich 350 Euro aus !
Aus dieser Wohnung wird sie mit Erreichen des 18 ten Lebensjahres ausziehen müssen.
Es wird wohl kaum Argumente geben , sie davon zu überzeugen , dass sie es hier besser hätte.
Hallo Kawipit8,
ich weiß nicht, warum deine Tochter nicht bei dir leben kann. Normalerweise müssen Eltern, in diesem Fall, nein, sie sind quasi verpflichtet, ihre Kinder bei sich leben zu lassen und gut zu versorgen.
Wenn sie nun nicht will, muss es dafür zwingende Gründe geben, einfach zu sagen, JA, ich hab keine Lust bei xy zu wohnen reicht nicht aus.
Aus iesem Grund ist es nicht nur aus finanzieller Hinsicht hilfreich, dem Jugendamt gegenüber immer zu vertreten, dass dein Kind immer und jederzeit zu dir zurückkommen kann, und du bereit bist, alles dufür zu tun, lernen, verhandeln.
Dies ist klares Votum für deine Tochter, welches auch hoffentlich dein JA versteht, am wichtigstens ist mir aber, dass es deine Tochter versteht. Und ihr hilft.
Lieben Gruß, Leopardin.
Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin
Hallo !
Zum Thema Kostenübernahme!
Vielleicht hilft Dir dieser Absatz weiter ?
"Anmerkung: Wenn das Kind oder der Jugendliche vor der Hilfegewährung mit den Eltern zusammenlebte, so sind diese in Höhe der häuslichen Kostenersparnis heranzuziehen (§ 91 Abs. 2 SGB VIII). Ist dies nicht der Fall, so wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Unterhaltsanspruch Kostenträger (§ 91 Abs. 3 SGB VIII)"
LG
Domino
[Editiert am 24/3/2006 von domino]
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
@ Leopardin : Sicher vertrete ich dem JA gegenüber , das ich jederzeit für meine Tochter da bin und sie wiederaufnehmen würde. Dennoch ist die ganze Sache nicht SO einfach. Meine Tochter hat mich nämlich , um ihre Belange duchzusetzen der Körperverletzuung bezichtigt und angezeigt.
Somit bin ich gezwungen , bis das Verfahren beendet ist , immer einen Zeugen an meiner Seite zu haben wenn ich meine Tochter treffe , damit sie nicht noch auf weitere dumme Gedanken kommt . Eventuell sogar noch länger .
Wohl gemerkt , ich habe meine Tochter selbstverständlich nicht körperverletzt. Edit : Wie ich schon eingangs schrieb , hatte meine Tochter in unserer Wohnung 2 Zimmer zur eigenen Verfügung und ich habe mich auch sonst sehr um sie bemüht . Aber ihr war bewusst , das sie so verfahren muss , damit sie an die Wohnung kommt .
Einzelheiten möchte ich dem Forum ersparen .
@Domino : Danke , dieser Absatz könnte für mich von grosser Bedeutung sein .
[Editiert am 24/3/2006 von Kawapit8]
Hallo ? Sonst niemand Erfahrung mit Heranwachsenden , schwierigen Jugendlichen ?
Oder mit dem Jugendamt in ähnlicher Situation ?
Huhu,
hat alles gut geklappt, hatte meine eigene Wohnung, bin nicht abgerutscht, wie meine ach so tollen Eltern es mir vorausgesagt hatten.
Mittlerweile bin ich 20 und habe ein schönes Leben, zwar ohne Familie aber das ist auch besser so.
Lieben Gruß Tochter 😉 🙂