Hallo,
an ein Formblatt bzgl. Weiterbezahlung des Kindergeldes, die große meiner Freundin wird nun bald 18 (und meine im Dezember) war auch ein Blatt mit dem im Topic genannten Titel angehängt. Wir können damit nichts anfangen, die Mädels sind noch im Gymmie, also noch nicht auf der Hochschule. Nennenswerte Kosten fallen für die Ausbildung noch nicht an. Muss man das jetzt schon ausfüllen? Und warum will die Kindergeldstelle das wissen (unter Berufung auf §§31, 62 bis 78 Einkommenssteuergesetz), ist das nicht eher Sache des Finanzamtes?
/elwu
Servus elwu,
ich bin da die Tage auch darüber gestolpert, als ich bei Taxman im Handbuch nachgelesen habe.
Es geht darum, ob für die Ausbildung der Kinder besondere Kosten anfallen. Z.B. auswertige Übernachtungen oder besondere Fahrtkosten wie zu unterschiedlichen Einsatzorten bei der Ausbildung.
Diese könnten das Einkommen rechnerisch so bereinigen, dass die Kinder doch noch zum Erhalt des Kindergeldes berrechtigt sind.
Die derzeitige Grenze liegt ja hier bei derzeit knapp über 8 TE wenn ich nicht irre.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
@Staengler: :thumbup: Dem ist nichts hinzuzufügen!
@ Elwu: Da es sich bei KG um eine "Voraberstattung" auf die ESt handelt, ist das Kindergeld ja thematisch dem EStG zugeordnet. Das ist der Verbindungspunkt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."