Erbe bei Prozesskos...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erbe bei Prozesskostenhilfe berücksichtigen ?

 
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

wie ich schon an anderer Stelle geschildert habe läuft bei mir seit einiger Zeit (inzwischen mehr als 1 Jahr) die Trennung/Scheidung. Wir haben 3 Kinder, wovon 2 von mir versorgt werden.
Meine Ex hatte mangels Einkommen (inzwischen hat sie ein geringes Einkommen) Prozesskostenhilfe beantragt, worauf das Gericht verlangt hat, dass sie die Prozesskosten bei mir eintreiben solle. Daraufhin habe ich ebenfalls Prozesskostenhilfe beantragt, da aufgrund großer ehebedingter Kosten (ich wohne mit den Kindern im gemeinsamen Haus und trage alleine alle Darlehens- und sonstigen Kosten) mein verfügbares Einkommen deutlich unter dem Mindestselbstbehalt liegt.
Seitdem hängt das Ganze beim Gericht.
Inzwischen ist zu allem Übel auch noch mein Vater gestorben (meine Mutter lebt noch), weshalb folgende Fragen aufgetaucht sind:

- wird ein eventuelles Erbe in mein für die Prozesskostenhilfe relevantes Vermögen oder sonstige trennungsrelevante Dinge eingerechnet ?

- wenn ja, was kann man dagegen tun ?

- kann ich von dem Gericht oder meiner Ex gezwungen werden, mein Pflichterbteil einzufordern ?

vielen Dank für eure Hilfe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2007 02:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

- wird ein eventuelles Erbe in mein für die Prozesskostenhilfe relevantes Vermögen oder sonstige trennungsrelevante Dinge eingerechnet ?

Für die PKH auf jeden Fall. Da das Erbe nach Scheidungsantrag anfiel, ist es hierfür nicht relevant.

- wenn ja, was kann man dagegen tun ?

Schulden tilgen.

- kann ich von dem Gericht oder meiner Ex gezwungen werden, mein Pflichterbteil einzufordern ?

Knifflig. Ich würde sagen: Jein. Wenn das Gericht jedoch (durch die Ex oder sonstwem) vom möglichen Erbe erfährt, dann werden die Richter dich ganz dolle lieb haben.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2007 02:27
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hi DeepThought,

tja, das habe ich mir fast schon gedacht, wäre auch zu schön gewesen wenn mal nicht nur immer wieder neue Probleme auftauchen würden.

Momentan fragen wir (die potentiellen Erben) uns jetzt, ob man die Erbschaft nicht auch ausschlagen kann, sodaß die Kinder zu Gunsten der Ehegattin, also meiner Mutter verzichten und damit erst wenn die Mutter stirbt (sie soll natürlich noch lange leben) dann das gesamte Erbe auf die Kinder verteilt wird ?

Ist sowas denkbar ?
Müssen da dann alle (wir sind 3 Kinder) mit ziehen ?
Hat das sonst irgendwelche Nachteile ?

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2007 00:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das ist möglich mit dem Berliner Testament

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2007 01:01