EMA und Auskunftssp...
 
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EMA und Auskunftssperre (Anekdote)

 
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach allerseits!

Heute war ich beim Einwohnermeldeamt um mich nach meinem Umzug anzumelden. Als ich da so saß, bekam ich einen Vorgang zwischen zwei Mitarbeiterinnen mit.

Die eine MA suchte bei der anderen MA Rat, da an ihrem Tisch ein junger Mann sass, der seine Frau suchte, welche abgehauen ist. Offenbar vor kurzem. Es war auch eine Tochter involviert. Der Mann war völlig fertig.

MA 1: Hier steht eine Auskunftssperre aber keine Begründung. Darf ich dem Ehemann sagen, wo seine Frau sich mit der Tochter gemeldet hat?
MA 2: Nein, natürlich nicht.
MA 1: Aber es gibt keine Begründung für die Sperre und der Mann hat den Sachstand glaubhaft aufgeklärt.
MA 2: Nein, Du gibst ihm bitte keine Auskunft. Die Frau wird schon einen Grund haben, warum sie die Auskunftssperre einrichten ließ.
MA 1: Aber da stimmt etwas nicht. Ausserdem haben die Eltern GSR.
MA 2: Du gibst ihm keine Auskunft (schärferer Ton). Es wird schon einen Grund für die Sperre geben.

Nun mischte ich mich ein.

Ich: Bei GSR hätten Sie ohne Einverständnis des Vaters sowieso keine Ummeldung des Kindes vornehmen dürfen.
MA 2: Doch, natürlich.
Ich: Nein, das ist Rechtsbruch. Das dürfen Sie nur mit Einverständnis beider ETs.
MA 2: Na, aber ICH habe die Ummeldung ja gar nicht vorgenommen.
Ich: Aber Ihre Behörde.
MA 2: Aber jetzt ist es nun einmal geschehen und mit einer Auskunftssperre erteilen wir keine Auskünfte. Da müsste der Vater den Weg über das Gericht gehen. Tut mir leid.

MA1 teilte dies dann dem Kerl mit, der war nun noch fertiger und ging. Als ich mit meiner eigenen Ummeldung fertig war lief ich hinter ihm her. Aber ich habe ihn nicht wieder gefunden...

Nur mal so am Rande... so lapidar wird also damit umgegangen und engagierte MAs abgebremst.

Greetz,
Milan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.09.2007 16:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Milan,

Dein Erlebnis zementiert nur ein weiteres Mal, was oft zu beobachten ist: Ein klarer Rechtsverstoss wird ganz leicht begangen; hinterher haben die Betroffenen mit den Folgen zu leben; Motto "war zwar nicht ganz in Ordnung, aber nun isses eben so". Sei vor allem denen immer wieder ins Stammbuch geschrieben, die sich blind darauf verlassen, dass der deutsche Behördenapparat schon keine Fehler mache und/oder ihre "Rechte" schütze...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 17:12
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Und noch interessanter ist die Tatsache, dass eben bei so einer Ummeldung/ Anmeldung oft übersehen wird, dass ein evtl. Ausbildungs-Freibetrag (nicht der Kinderfreibetrag!) des Kindes bei der Einkommenssteuer eigenmächtig auf den Elternteil übertragen werden kann - bei dem das Kind alleine mit Wohnsitz gemeldet ist ...

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2007 18:21