Zur Vorgeschichte:
Eltern trennen sich, Vater kümmert sich nicht um die Kinder, weder persönlich noch finanziell, nach 7 Jahren und aktenfüllendem Schreibkram zeigt Mutter Vater an wegen Unterhaltspflichtverletzung, Vater nimmt Rache auf dem Rücken der Kinder:
Geschäfts-Nr.: 1605-6 Cs 131 Js 20257/04 (508/04)
Rechtskräftig seit: 02.02.2005
Axxxxx, den 08.02.2005
Gxxxx, Justizfachangestellte
als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle des
Amtsgerichts
Urteil
IM NAMEN DES VOLKES
In der Strafsache
gegen Txxxxxxx Mxxxxxxxxx
geboren am xx.xx.1972 in Axxxxx
wohnhaft xxxxx Sxxxxx, xxxxweg x
deutsch, ledig
wegen Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung
hat das Jugendgericht beim Amtsgericht Axxxxx als Jugendschutzgericht in der Sitzung vom
25.Januar 2005, an der Teilgenommen haben:
Richter Bxxxxxx als Jugendrichter
Staatsanwältin Gxxxxx als Beamtin der Staatsanwaltschaft
./. als Verteidiger
Justizangestellte Exxxx als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der
Staatskasse zur Last.
Gründe
(abgekürzt nach § 267 Abs. 5 StPO):
I.
Dem Angeklagten wurden von der Staatsanwltschaft Axxxxx vier vorsätzliche Körperverletzungen zum Nachteil der am xx.xx.1993 geborenen Lxxxxx Bxxxxxxxx, der Tochter seiner Lebensgefährtin, zur Last gelegt.
II.
Dem Angeklagten, welcher die Taten bestritt, waren die Taten nicht nachzuweisen, so dass ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen erfolgte.
Der leibliche Vater der Geschädigten, der Zeuge Sxxxxxx Bxxxxx, hatte die Anzeige im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem durch die Mutter der Geschädigten gegen ihn initiiertes Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet, in welchem er zu einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er sich um seine Kinder nicht gekümmert. Die Angaben des ebenfalls gehörten Zeugen Axxxx Bxxxx, Bruder der Geschädigten, mittlerweile wohnhaft beim Vater, reichten nicht aus, den Tatnachweis zu führen. Seine Angaben waren wenig glaubhaft. Seine Aussage zeichnete sich nämlich durch Detailarmut aus und erweckte den Eindruck, einstudiert worden zu sein. Die Zeugin Bxxxx Bxxx, Mutter der Geschädigten hingegen entlastete den Angeklagten.
III.
Die Kostenentscheidung folgte aus § 467 StPO
Unterschriften und Stempel
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hi Ramsch,
damit möchte ich allen Mut machen, weiter um die Kinder zu kämpfen, da es (in unserem Fall) doch noch Richter gibt, die sich nicht blenden lassen und RECHT sprechen.
B.
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
und wo war nun die rache?
der KV hat sich selbst angezeigt?
wer war nun der bruder,ein kind oder der bruder der ex??
oder verstehe ich die ganze sache einfach nur nicht? :puzz:
gruss sandgren 😎
Hi Sandgren,
der Bruder ist der Bruder meiner Tochter, der angeblich Geschädigten,
die ganze Geschichte mit der angeblichen Körperverletzung ist die Rache meines Ex an mir (auf Kosten der Kinder), da ich ihn vorher wegen dem nie gezahlten Unterhalt angezeigt habe.
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
wenn ich es nun richtig verstanden habe war "der angeklagte" dein LG ?
und dein sohn lebt nun bei seinem vater?
gruss sandgren 😎
ps: manchmal lesen sich posts ohne namen eben etwas komplizierter 😮
richtig, aber macht nix, da man ja nachfragen kann
:redhead:
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.
@all,
via PN hat Muttersein-trotzScheidung mich gefragt ob sie dieses urteil ins forum setzen soll. ich habe dies bestätigt.
wer etwas zu diesem urteil schreiben will sollte sich bitte vorher über diesen fall im forum erkundigen.
es sollte für uns alle wichtig sein mit welchen mitteln gearbeitet wird um den partner, LG, etc bei gericht schlecht zu machen.
mel
