Hallo Deep,
bitte lies doch mal folgendes Urteil durch:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060524_2bvr066904.html
Hier geht es um Rechtsbeugung und es könnte doch auch dann angewendet werden,wenn eine KM mit Kind bei GSR weit, weit wegzieht und dieser Umzug von Familiengerichten mit dem alleinigen ABR belohnt wird.
Ich bin auf Kommentare gespannt.
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
ich glaube kaum, dass man hier Äpfel mit Birnen vergleichen kann.
Nur meine Meinung.
Romy
Moin kleinegon,
wenn man weiss, wie kleinkariert unsere Rechtssprechung sein kann und dass es im Familienrecht bereits ein Mega-Unterschied ist, ob ein objektiv identischer Sachverhalt von einem Mann oder einer Frau herbeigeführt oder vorgetragen wird, käme man mit dem Versuch, dieses Urteil in Sachen "erschlichene Einbürgerung" auf familienrechtliche Belange umzustricken, nicht mal durch die Tür...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
