Hallo,
habe jetzt schon öfter mal etwas über einen Beraterschein gelesen.
Was ist das? Ich verdiene monatl. 875 Euro netto und kann mir eigentlich keinen Anwalt leisten.
Danke schon im voraus.
Gruß steph
Hey
Du meinst einen Beratungsschein mit dem du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen kannst in der auf dem Beartungsschein eingetragenen Sache und dieser Anwalr rechnet dann über die Beratungshilfe ab..d.h. für dich somit kostenfrei, bzw. ein kleiner Beitrag wird fällig (mweist 10, oder sind es 20€)
Allerdings geht es hier nur um die vorgerichtliche Instanz..geht es vor Gericht müßte PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt werden...
Den Beratungshilfeschein bekommst du bei deinem AG.
Gruß
Jens
Hallo Steph1968,
Beratungsscheine ermöglichen eine kostenlose (Erst-)-Beratung beim Rechtsanwalt und sind einkommensabhängig. Es wird Unterhalt, Unterkunft (Miete, Heizung, Wasser etc), Fahrtkosten, und Schuldenabtrag angerechnet also dem Einkommen abgezogen.
Beantragt werden die Beratungsscheien beim zuständigen Amtgericht (Wohnort!).
Der Antrag kostet nichts, also ein Versuch ist es auf jedem Fall wert. Bei deinem Einkommen sehe ich das gute Chancen.
ABER:
Soviel ich weiß wird der Beratungsschein nur EINMAL gewährt, später (vor Gericht) greift dann die PKH (Prozesskostenhilfe). Über die PKH entscheidet VOR Prozessbeginn das Gericht!
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo und guten Morgen,
auch ich habe den Beratungsschein genutzt und da jetzt auch ne Anfrage an meine RAi hierzu.
1. Der Beratungsschein ist eigentlich kostenlos, der Anwalt KANN 10 € nehmen, MUSS er aber nicht.
2. Den Schein gibts beim AG unter Vorlage von Nachweisen über Einkommen (z. B. Lohn usw.) und Ausgaben (z. B. Miete, Versicherungen usw.). Von der Differenz wird ein Betrag (Höhe weiß ich leider nicht mehr) zum Leben abgezogen. Nun darf eine bestimmter Betrag nicht überstiegen werden. Bei deinem Gehalt könnte es reichen.
3. Der Beratungsschein gilt für EINE Angelegenheit, egal wie diese gelagert ist. Das AG entscheidet aber schon bei der Vergabe, ob für diese Sache ein Schein vergeben wird.
4. Der Beratungsschein gilt so lange, bis die Sache vor Gericht geht, dann greift ggfls. PKH.
Ich hab den Schein für ne Unterhaltssache genutzt. Nun schreibt das JA immer alle Schreiben (auch solche, die nichts mit KU zutun haben !) nicht mehr an mmich sondern an meine RAi. Da hab ich dann mal nachgefragt, ob das jetzt auch noch auf den Beratungsschein geht.
Sie hat mich beruhigt, kann erstmal nichts passieren, sprich kosten. Die RAi teilt dem JA jetzt mit, dass sie nur für KU Sachen zuständig ist. Klar, sie will ja nicht umsonst arbeiten.
Ein Tipp:
Bei der Anmeldung beim RA direkt auf den Schein aufmerksam machen, ein Bekannter von mir wurde zwar "empfangen", als aber der RA vom Schein hörte, hat er das Mandat abgelehnt, mit ner Ausrede natürlich.........
Gruß
Luhnitoon
Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....