Aufenthaltsbestimmu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Aufenthaltsbestimmungsrecht und die damit verbundene unterstützung und co.

 
(@luckyloser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
erstmal kurz was passiert ist. Ich Habe eine kleine Tochter mit meiner jetzt Ex-Freundin zusammen. Sie hat sich von mir wegen einem anderen getrennt und lebt noch bei mir bis nächsten Monat. Ich habe das hlabe sorgerecht für meine Tochter und würde sie auch gern offiziel bei mir weiterhin gemeldet haben. Nun ist es ja wohl so das die Mutter immer das aufenthaltsbestimmungsrecht hat und meine tochter also mitnehmen kann wenn sie auszieht. Mein problem dabei ist das ich dann unterhalt zahlen müßte und sie Wohngeld etc. p.p. bekommen würde und ich nicht! Wobei es so sein wird das meine Tochter sehr viel bei mir sein wird da meine Ex im schichtdienst arbeitet und das ca. 16 Tage im Monat da sie meine tochter ( wird im Dez. 2 jahre) schlecht morgens um 5 bei der Tagesmutter abgeben kann oder sie auch schlecht abens um 9.30 Uhr  bei mir abholen kann. wird meine Tochter sobald sie arbeitet bei mir sein und auch schlaffen.Natürlich wird sie auch so sehr oft bei mir sein. Da ich ungern eigentlich gleich vors Gericht wollte stellt sich mir nun die frage ob es da nicht eine "gerechte" lösung gibt. Da ich es eigentlich nicht einsehe unterhalt zu zahlen und keine unterstüzung zu bekommen obwohl meine tochter mind. die hälfte eines Monats bei mir ist!

Ich hoffe es gibt da eine lösung ohne das man gleich vors Gericht muß da ich und meine ex und eigentlich noch ganz gut verstehen halte ich das für übertrieben.

Ich hoffe das das hier im richtigen thema ist, da ich nicht genau wusste wo ich das reinstellen sollte.

Vielleicht kann mir einer von euch bei meinem problem weiterhelfen. Da ich von der rechtlichen sache ehrlich gesagt nicht viel ahnung habe.

Gruß
Luckloser

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 11:42
(@bronze)
Registriert

Moin,
die Lösung ist ganz einfach. Das Kind bleibt gleich bei Dir und besucht in Zukunft die Mutter.
1. Bei gemeinsamem Sorgerecht gibt es kein automatisches Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter.
2. Wenn Deine Ex ausziehen will kann sie das tun, das Kind bleibt da.
3. Für den Fall, dass Deine Ex dem nicht zustimmen möchte tust Du Folgendes: Du stimmst einem Wohnungswechsel des Kindes nicht zu, expedierst Ex jetzt gleich vor die Tür, tauschst das Wohnungsschloss aus, schlägst ihr eine zukünftigen Umgangsregelung vor, mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Ende.

Und wenn Du mit irgendjemandem über die sache sprichst, dann stell nicht die Kosten in den Vordergrund. Ich nehme an, die jucken Dich auch nicht vornehmlich. Sag, Du kannst für das Kind besser sorgen, Dein Zeitplan legt diesen Schluß nahe.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 12:00
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi, willkommen bei vatersein.de!

Ihr solltet Euch zusammensetzen und besprechen wie Ihr praktisch den Umgang gestaltet.
Bei Eurer Konstellation drängt sich das Wechselmodell quasi auf. In diesem Fall zahlt keiner
KU (ungefähr gleiches Einkommen vorausgesetzt), weil jeder das Kind hälftig betreut.

Damit Du mit gestärktem Rücken in die Verhandlung gehen kannst, hier einige rechtliche Basics:

Wenn Du wirklich das gemeinsame Sorgerecht hast (unterschriebene Sorgerechtserklärung
beim JA) hast Du automatisch auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsecht so es keine
gerichtliche Übertragung auf einen Elternteil gegeben hat. Du hast somit alle Rechte, Du auch
die KM hat.

Die KM kann die Tochter zumindest theoretisch gegen Deinen Willen nicht mitnehmen. Könnt Ihr Euch
nicht einigen, muss ein Geircht über den Aufenthaltsort entscheiden. Auch sollte Deine Tochter bei Dir
weiterhin gemeldet bleiben.

Also mein Tipp: Einigt Euch aufs Wechselmodell. Das beste für Euch und Eurer Kind.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 12:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin du glücklicher Verlierer,

eure Tochter ist noch sehr klein, dass macht es etwas schwiriger.

In den Köpfen der beteiligten Institutionen (JA, Gericht, etc.) gehören Kinder, vor Allem so kleine zur Mutter.

Du wirst also alles viel besser machen müssen, als die Mutter und dabei wirst du keine Hilfe bekommen, wie eine Mutter, sondern dir werden Knüppel zwischen die Beine geworfen, die die oben genannte These untermauern und bekräftigen sollen.

Du wirst z.B. nicht darauf bauen können, Unterhalt zu bekommen.

Ausserdem wirst du sehr genau darlegen müssen, ob und wie du in der Lage sein wirst, den Lebensunterhalt für dich und euer Kind sicher zustellen und dennoch das (Klein)kind zu betreuen.

Eine Mutter muss das nicht. Du schon.

Kannst du das?
Wovon lebst du, dass du euer Kind so umfassend betreuen kannst?
Warum geht es dem Kind bei dir besser als bei der Mutter?
Wenn die einzige Antwort darauf wäre, dass sie ja arbeiten müsse, so hätte die Familienindustrie dafür eine recht einfache Lösung:

Mutter hört auf zu arbeiten und bekommt statt dessen Unterhalt vom Vater!

Du siehst, so einfach ist es nicht.

Bei unseren Nachbarn wurde dafür der Begriff "Up hill battle" verwendet. Eine sehr gute Umschreibung.

Gruss Beppo

P.S. Mux hat recht!

Setzt aber auch eine moralische Reife voraus, dass die Mutter die ihr vom Staat gewährte Allmacht nicht ausnutzt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 12:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Hey ihr beiden Krawallbrüder  😉

bauen wir doch zunächst darauf:

Ich hoffe es gibt da eine lösung ohne das man gleich vors Gericht muß da ich und meine ex und eigentlich noch ganz gut verstehen halte ich das für übertrieben.

und graben das Kriegsbeil aus, wenn es soweit ist  :phantom:

Peace...
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 12:18
(@luckyloser)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
danke für eure schnellen und guten antworten.
Wie schon gesagt möchte ich ungern gleich vors Gericht! Ich wollte einfach ne "grechte " lösung und jetzt muß ich mich mal schlau machen was das "echsel model" genau ist bzw. wie das aussieht !? Aber das hört sich erstmal nach genau dem an was ich gesucht habe! Ich hab immer nur gehört es das es nur so geht das einer vom beiden Elternteilen mehr oder weniger alle rechte bekommt. Wenn es da allerdings mit dem wechsel model ne gleichberetigte lösung gibt ist es genau das was ich will. Ich will meiner tochter ja nicht die Mutter nehmen und meine Ex will ja auch mir das kind nicht vorenthalten hatte einfach nur angst das sie sich evtl. irgendwann mal aus dem saub machen könnte und ich nix dagegen tuhen kann. ich dachte auch das sie einfach mit dem Kind ausziehen kann ohne mich vorher zu fragen!

Gruß
Luckloser

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 12:46
(@luckyloser)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt hab ich da noch eine frage nachdem ich mich übers Wechselmodel schlau gemacht habe halte ich das für die beste lösung! Doch ich konnte bis jetzt nirgends finden wie das genau gemacht wird. Also müssen wir das mit dem Jugendamt klären oder wo muß man das melden?

Gruß
Luckyloser

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 13:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LL,

Doch ich konnte bis jetzt nirgends finden wie das genau gemacht wird. Also müssen wir das mit dem Jugendamt klären oder wo muß man das melden?

das WM funktioniert nur, wenn und solange beide Eltern es wollen; juristisch existiert es eigentlich gar nicht (man kann es also nirgends einklagen).

IHR als Eltern müsst Euch darauf einigen; das JA lasst Ihr am besten aussen vor (das bringt manche Mütter nur auf komische Ideen). Such Dir >>>HIER<<< einen Mustertext, ändere ihn bei Bedarf ab, besprich ihn mit Deiner Partnerin und unterschreibt ihn beide. Das ist juristisch zwar auch nicht wasserdicht, aber es gibt zumindest eine "psychologische Hemmung", eine solche Vereinbarung nachträglich in Abrede zu stellen.

Nütze auch ein bisschen aus, dass Deine Ex gerade Schmetterlinge im Bauch hat und sicher froh über Freizeit ist...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 14:08
 sina
(@sina)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

melden müßt ihr das nirgendwo. Ihr müßt euch einfach nur miteinander hinsetzen und einen Plan aufstellen wann bei wem.
Nur als Beispiel: wöchentlicher Wechsel am WE oder wochentags, zweiwöchentlich. Kommt eben auch auf eure Arbeitszeiten an.
Ich führe mit dem KV seit über 6 Jahren ein Wechselmodell mit der Tochter, sie ist glücklich dass sie beide hat.
Ich drücke dir die Daumen dass ihr das hinbekommt!

LG
sina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 14:09
(@luckyloser)
Schon was gesagt Registriert

hm...

Ok dann weis ich erstmal bescheid und hoffe das ich das mit meiner Ex gut geregelt bekomme!
Da stellt sich mir dann nur noch die frage wie das mit dem wohngeld ausschaut was sie beantragt hat für ihre neue wohung da hat sie ja das Kind schon mit angegeben also kann man einfach bei dem Kind nen zweiten wohnsitz mit angeben?
Dazu muß man sagen wir verdienen bei nicht viel und sind wohl alleine auf unterstützung angewiesen!

MFG
Daniel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2009 14:40




(@missyou)
Zeigt sich öfters Registriert

ich würde dir auch vorschlagen dieses modell einvernehmlich erstmal eine gewissen zeit zu praktizieren...
unterhaltsfragen kommen erst wenn deine ex sie einfordert.

- dokumentiere genau in welcherzeit dein kind bei dir war
- wenn es nicht mehr so einvernehmlich läuft wende dich an eine familienberatungs-stelle um eine mediation vorzuschlagen und deine exe dazu einladen zu lassen
- versuche erstmal alles mit deiner ex gemeinsam zu klären

in keinem fall würde ich das tun was bronze schreibt und das kind einfach behalten. dadurch wird ein sofortiger streit erwirkt der vermutlich mit sofortiger entziehung des kindes seitens der KM endet.
Das JA spricht sich in so einem fall schnell für die KM aus wenn sie einen antrag auf ne einstweilige ABR klage macht.

ich gehe mal davon aus das du keine akute kindeswohlgefärdung siehst wenn deine ex das kind in der zeit bei sich hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2009 14:47
(@soulsister)

Hallo,

wegen dem Wohngeld kann ich dich beruhigen. Das könnt ihr beide beantragen. Wenn du und Ex nachweisen könnte, dass das Kind genau 50/ 50 bei euch lebt , dann wird es bei beiden Eltern angerechnet.

Bei uns werden die Kinder meines Mannes auch angerechnet, da sie aber nur 40 % des Jahres bei uns sind, werden sie nur halb berechnet. Doch bei 50 / 50 Ist es kein Problem.

soulsister

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2009 15:43
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

von missyou:

in keinem fall würde ich das tun was bronze schreibt und das kind einfach behalten. dadurch wird ein sofortiger streit erwirkt der vermutlich mit sofortiger entziehung des kindes seitens der KM endet.
Das JA spricht sich in so einem fall schnell für die KM aus wenn sie einen antrag auf ne einstweilige ABR klage macht.

ich gehe mal davon aus das du keine akute kindeswohlgefärdung siehst wenn deine ex das kind in der zeit bei sich hat.

Und ich sage: Wenn man(n) sie erst gehen lässt, dann sind alle Chancen verspielt. Kein Gericht gibt dem Vater nachträglich das ABR, wenn Mutter das Kind erst bei sich hat.

Und das mit der Gefährdung sehe ich so: Wenn die Kleine eh schon so viel Zeit bei LL verbringt, dann wird die Mutter kaum die Möglichkeit haben, ihm als Vater als Grund für eine Einstweilige Anordnung auf Herausgabe derartige Gefährdungen unterstellen können. Hier auf die Mutter Rücksicht zu nehmen, wäre lieb und nett und genauso blöd!  :knockout:

SIE hat kein Recht das Kind mitzunehmen, ER nicht es zu behalten, aber für das Kind ist erstmal Kontinuität wichtig, und die gibt es nur zu Hause.

Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2009 17:43