Anwaltskosten
 
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Anwaltskosten

 
(@delfin)

Hallo
ich weiß nicht genau ob ich hier im richtigen Forum zu dem Thema gelandet bin ?
Habe eine Frage zu Anwaltskosten.
Meine Noch-Frau hat mich auf Zahlung von TU verklagt und hat beim Amtsgericht verloren.
Nun geht sie bzw. ihr Anwalt (wurde während der Verhandlung vom Richter ein wenig lächerlich gemacht) weiter zum OLG.Dadurch entstehen mir natürlich wieder enorme Anwaltskosten (II. Instanz).
Frage: Falls sie wieder kein Recht bekommt kann ich mir meine Anwaltskosten zurück holen.

Gruß Delfin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2004 11:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Delfin,

RA-Kosten werden mit der Partei direkt abgerechnet. Für den Fall den Unterliegens schickt dein RA seine Kostennote direkt an die Ex. Evtl. von dir verauslagte Kosten (Gerichtskosten z.B.) führt er dann darin auf und führt das Geld nach erfolgter Zahlung an dich ab.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2004 11:44