Als Stiefmutter nic...
 
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Als Stiefmutter nicht mit dem Vater zum Jugendamtstermin erwünscht? erlaubt?

 
(@dacolaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr,

ich habe da seit heute früh eine brennende Frage in mir:

Kann das Jugendamt(Ja) mich als Stiefmutter vom Gespräch mit dem Vater ausschliessen? Die Begründung war der Datenschutz gegenüber der Kindsmutter(Km).

Oder ist das situationsabhängig?

Im genauen: Mein Mann hatte heute einen Termin beim Ja, da wir erfahren haben, dass die Düsseldorfer Tabelle sich geändert hat zum 01.01.2008. Der 11-jährige Sohn, um den es sich dreht, lebt seit über sechs Jahren bei meinem Mann und mir (verheiratet seit 4 Jahren). Die Km ist seit gut 3 Jahren zu einem Unterhalt von 100% verurteilt.
Schon die Änderung der Düsseldorfer Tabelle und damit des dem Kind zustehenden Unterhalts im Jahre 2005 ist uns von Ja-Seiten nicht mitgeteilt worden, Erst nachdem wir über Bekannte davon erfahren haben und wir beim Ja nachgefragt haben, hat der dem Kind zustehende Unterhalt sich laut Tabelle erhöht!
Da der 100%-Unterhalt der neuesten Düssekdorfer Tabelle aber viel höher ist als bei der alten, wollten wr genau wissen, warum die Km immer noch den alten Betrag zahlen soll. Übrigens: Im Internet habe ich wenigstens erfahren, dass bei der neuesten Düsseldorfer Tabelle auch schon bei dem Unterhalt von 100% das Kindergeld(meist anteilig zu 50%) abzuziehen ist! Früher war das Kindergeld erst ab 135% abzuziehen!

Egal::Als ich als Stiefmutter mit in den Besprechungsraum wollte, wurde ich gefragt, wer ich sei, und als nicht leibliche Mutter hinauskomplimentiert. Auf meine Frage, wo ich dies nachlesen (z.B. Gesetz, Bekanntgebung,....) könne, bekam ich keine Antwort!

Ich werde jetzt eine schriftlich Stellungnahme des Jugendamtsleiters einholen.  ABER vielleicht weiss jemand hier aus dem Forum etwas dazu, hat vergleichbares erlebt.....

Fragen:
1. Darf ich als Stiefmutter / Vertrauensperson des Kindsvaters vom Jugendamt von einem Gespräch ausgeschlossen werden?

2. Mein Mann ist kambodschanischer Abstammung, hat erst mit 14 Deutsch gelernt und versteht trotz guter Deutschkenntnisse gewisse Feinheiten der Deutschen Sprache und eben auch Gesetzestexte nicht vollkommen. Hat er nicht das Recht auf eine Begleitung, die ihm hilft, alle Feinheiten des Gesprächs zu verstehen?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von ähnlichen Situationen erzählen kann oder etwas darüber weiss!

Danke, DaColaaa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2008 17:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dacolaaa,

1. Darf ich als Stiefmutter / Vertrauensperson des Kindsvaters vom Jugendamt von einem Gespräch ausgeschlossen werden?

Ja, du darfst dort nur mit Zustmmung beider leiblicher Elternteile teilnehmen. Dreh die Situation doch mal um.

2. Mein Mann ist kambodschanischer Abstammung, hat erst mit 14 Deutsch gelernt und versteht trotz guter Deutschkenntnisse gewisse Feinheiten der Deutschen Sprache und eben auch Gesetzestexte nicht vollkommen. Hat er nicht das Recht auf eine Begleitung, die ihm hilft, alle Feinheiten des Gesprächs zu verstehen?

Ja, das Recht hat er, aber da würde dann eher ein Dolmetscher zugelassenwerden, denn wer garantiert, das du ihn richtig informierst?

Schon die Änderung der Düsseldorfer Tabelle und damit des dem Kind zustehenden Unterhalts im Jahre 2005 ist uns von Ja-Seiten nicht mitgeteilt worden

Warum sollte das JA dasach tun? Darum muß sich der Vater kümmern.

Da der 100%-Unterhalt der neuesten Düssekdorfer Tabelle aber viel höher ist als bei der alten, wollten wr genau wissen, warum die Km immer noch den alten Betrag zahlen soll.

Ganz einfach, weil allein die Tatsache das sich das Gesetz geändert hat noch keine Änderung des KU zur Folge hat. Auskunft kann nur alle 2 Jahre verlangt werden.

Besteht denn eine Beistandschaft beim JA?

Früher war das Kindergeld erst ab 135% abzuziehen!

Nein erst ab 135% konnte es zur Hälfte abgezogen werden, darunter nur teilweise was zur Folge hatte edas es imemr der gleiche Zahlbetrag war. Dies hat sich nun geändert. Nunmehr ist immer das halbe KG abzuziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 18:02
(@dacolaaa)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die erste Antwort!

Kennst Du die rechtliche Grundlage, dafür, dass beide Elternteile zustimmen müssen?

Auch wenn ich es teils verstehen kann. Es ärgert mich  😡 als die Person, die für alles (Frühstück, Wäsche, Hausaugaben,..........) zuständig ist, da wieder nicht zuständig zu sein!
Ich weiss, dass das sehr subjektiv ist, aber da ist es schwer immer vernünftig zu bleiben!

Wenn dann am Telefon meinem Mann sowas erzählt wird, wie : Die Kindsmutter ist gerichtlich zu einem statischen Betrag verurteilt und deshalb ändert sich der Unterhalt nicht." Und mein Mann steht dann da und weiss nicht, dass der Unterhalt dynamisch geregelt wurde. Wenn er mir das dann wieder erzählt, sind wir wieder soweit, dass wir nichts genaues wissen!

Aber egal, dann regeln wir das halt schriftlich. Wir überlegen die Fragen, ich schreibe den Brief, mein Mann unterschreibt - gut ist´s.

Wegen dem Hinweis:

"Nein erst ab 135% konnte es zur Hälfte abgezogen werden, darunter nur teilweise was zur Folge hatte edas es imemr der gleiche Zahlbetrag war. Dies hat sich nun geändert. Nunmehr ist immer das halbe KG abzuziehen."

habe ich in der Düsseödorfer Tabelle vom 01.01.2007 gelesen, dass der Abzug des anteiligen Kindergeldes (nach § 1612 b Abs. 1 BGB) unter 135 % HINFÄLLIG war. Aber egal. Ich habe das nur eingefügt, falls  noch andere sich wundern, warum nicht wie auch früher bei uns der Betrag, der in der Düssel
dorfer Tabelle stand, zu zahlen ist.

Zur nächsten Frage:
Es besteht die Beistandschaft für den Sohn beim Jugendamt - deswegen erwarte ich ja auch die Information über veränderten Unterhalt. Auch die gerichtliche Regelung des Unterhalts ist in Beistandschaft durch das Jugendamt durchgelaufen.

Auch auf deutliche Frage hat die zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt nicht klar geantwortet, ob sie dafür zuständig ist, über Veränderung der Düsserldorfer Tabelle und somit über veränderten Unterhalt zu informieren.

Als mein Stiefsohn noch bei seiner Mutter wohnte, hat mein Mann alle 2-3 Monate den neuen Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben müssen - wir haben bestimmt 15 Unterhaltstitel!!!!!!! Da schien das Jugendamt für zuständig gewesen zu sein - auch für eine Veränderung von 3 DM.

Mich ärgert, wenn ich keine klaren Informationen erhalte, auch wenn die Info sein sollte, dass ich mich selber irgenwo schlau machen muss - ich muss es nur wissen.

Weisst Du da was über die Informationspflicht des Jugendamts?

Oder irgendwer wo anders im Forum.....

🙂

Liebe Grüße, DaColaaa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2008 18:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Kennst Du die rechtliche Grundlage, dafür, dass beide Elternteile zustimmen müssen?

KU fällt in den Bereich der Vermögenssorge gem. §§ 1638 - 1664 BGB und ist Teilaspekt des Sorgerechts. Da du nicht sorgeberechtigt bist, hast du bei diesen Gesprächen nix zu suchen, so lange nicht beide Sorgeberechtigte deiner Anwesenheit zustimmen.

Auch wenn ich es teils verstehen kann.

Es ist so, es bleibt so. Du musst dich damit arrangieren.

Wenn dann am Telefon meinem Mann sowas erzählt wird, wie ...

Dein Mann sollte schon wissen, was im aktuellen Titel steht. Und wenn er es nicht weiß, muss er nachlesen.

habe ich in der Düsseödorfer Tabelle vom 01.01.2007 gelesen, dass der Abzug des anteiligen Kindergeldes (nach § 1612 b Abs. 1 BGB) unter 135 % HINFÄLLIG war.

Das ist definitiv falsch.

Aber egal. Ich habe das nur eingefügt, falls  noch andere sich wundern, warum nicht wie auch früher bei uns der Betrag, der in der Düssel
dorfer Tabelle stand, zu zahlen ist.

Es wird sich niemand wundern, weil deine Annahme falsch ist.

Es besteht die Beistandschaft für den Sohn beim Jugendamt - deswegen erwarte ich ja auch die Information über veränderten Unterhalt. Auch die gerichtliche Regelung des Unterhalts ist in Beistandschaft durch das Jugendamt durchgelaufen.

Die Beistandschaft scheint nicht sonderlich engagiert zu sein. Dann würde ich die Beistand für beendet erklären und einen RA das Thema anpacken lassen.

Als mein Stiefsohn noch bei seiner Mutter wohnte, hat mein Mann alle 2-3 Monate den neuen Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben müssen - wir haben bestimmt 15 Unterhaltstitel!!!!!!! Da schien das Jugendamt für zuständig gewesen zu sein - auch für eine Veränderung von 3 DM.

Selbst schuld. Warum lässt dein Mann das mit sich machen.

Mich ärgert, wenn ich keine klaren Informationen erhalte, auch wenn die Info sein sollte, dass ich mich selber irgenwo schlau machen muss - ich muss es nur wissen.

Stelle hier konkrete Fragen und du erhältst konkrete Antworten.

Weisst Du da was über die Informationspflicht des Jugendamts?

In Bezug auf was? Die Beistandschaft? Die ist außen vor sobald ein Titel besteht und der Titel akzeptiert wird. Von allein machen die nix.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2008 19:58
(@dacolaaa)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr alle,

danke für die Antworten.

Ich habe das Gefühl, dass ich mit der Düsseldorfer Tabelle nicht richtig verstanden werde. Es ist einfach so, dass meinem Stiefsohn bis zur D.T. vom 01.07.2007 der in der Tabelle bei 100% zu sehende Betrag auch von der Muttet gezahlt wurde
und jetzt ist das anders.
Wenn ich jetzt auf der internetseite des OLG Düsseldorfs nachschaue, ist in der ersten Tabelle nicht mehr der Betrag zu lesen, den die Mutter zahlt, sondern ein um die hälfte des Kindergeldes höherer Betrag. Erst am Ende dieser Internetseite ist eine Tabelle in der beispielhaft das Kindergeld anteilig abgerechnet ist.

Ich habe auch nochmal auf dieser Internetseite nachgelesenund ich verstehe da ganz einfach in der Tabelle vom 01.07.07, dass unter 135% das Kindergeld hinfällig sei und damit ist diese Anmerkung vorbei. Und jetzt hör ich was anderes - auch soetwas ist der Grund dafür, dass wir den Informationen des Jugendamts nicht trauen.

Wer das mit sich machen lässt! Ich denke auch, dass dies den meisten so ging, dass sie am Anfang éiniges mit sich haben machen lassen! Mein Mann hatte z.B. erst kein Sorgerecht - der Sohn ist eben noch 1996 unehelich geboren, da hatte automatisch die Mutter das alleinige SR. Am Jugendamt wurde ihm aber nur gesagt, wie hoch der Unterhalt sei, wie er aber Umgangsrecht erhalten könne, wurde ihm nicht gesagt - also ging er zum Anwalt.
Es ist schon einiges passiert und wir versuchen den für alle besten Weg zu nehmen, also nur die nötigste Auseinandersetzung mit der Mutter, mit dem Jugendamt, mit Gerichten..... Stress hat sich auch schon aufs Kind geschlagen, das nützt nichts.
Dazu kommt auch, dass dabei sehr viel Geld auf der Strecke bleibt. Beim Einklagen des Unterhaltstitels gegenüber der Mutter, musste mein Mann für den Sohn fast 300€ Gerichtskosten zahlen. Und da der Richter bei den ersten 4 Monaten des beklagten Zeitraums nicht den 100%-Unterhalt der Mutter auferlegte, sondern einen Festbetrag von 150€, musste die Mutter auch nicht die Prozesskosten alleine tragen. Also musste mein Mann 300 € zahlen, da er laut Richter so viel mehr verdiene als die Mutter. Dies lag aber zu einem großen Teil daran, dass mein Mann eine VOLLE STELLE hat, die Kindsmutter aber nur zu 80% arbeitete. Schon klar, dass das Kind damals aber schon bei uns wohnte.
Ich erwarte darauf kein Statement. Die obige Erzählung soll nur zeigen, dass wir schon einiges durchhaben und auch Erlebnisse haben, die uns so verunsichert haben, dass wir nicht mit einer kurzen Äußerung des Jugendamts uns abspeissen lassen.

Aber genau deswegen bin ich auch froh, hier auf anderem Wege Infos zu erhalten.

Ich wünsche einen schönen Tag,

DaColaaa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2008 14:16