Hallo zusammen,
hat man als Privatperson (z. B. als Antragssteller auf ein Umgangsverfahren) Recht auf Einsicht in die entsprechende Akte oder zumindest in die Schreiben, die von der Privatperson versandt wurden oder welche an die Privatperson geschickt wurden?
Was kostet das Anfertigung von Kopien dieser Schreiben, auf welche die Privatperson Einsichtsrecht hat?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
GUS
Hi,
du als Antragsteller solltest doch wohl deine Schreiben als auch die der Gegenseite haben? Oder wer soll hier "Privatperson" sein?
Akteneinsicht bekommt in aller Regel nur ein die Partei vertretender Anwalt, da du als Partei die Akte "bearbeiten" könntest.
Kopien kosten meines Wissens 50 Cent/Blatt, wenn das Gericht sie fertigt.
Gruß
Krishna