Hallo schreibsel,
jein.
Das JA wird in Sachen Unterhalt nur tätig, wenn die KM eine Beistandschaft dort einrichtet. Dann berechnen sie den KU. Aber beraten tun sie, vor allem, Väter nicht. Wenn du Glück hast, dann gerätst du an einen korrekten MA, der dir die Berechnung gut macht und auch erklärt.
Grundsätzlich ist das JA für die Belange der Kinder da, nicht für die der Eltern.
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
In Hamburg stand mal ne Zeitlang auf deren Webseite fett zu lesesn:
"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt"
Das steht da zwar nicht mehr aber die Geisteshaltung ist sicher noch da.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"Eine Beratung von Unterhaltspflichtigen findet nicht statt"
Als Behörde halten sie sich selbstverständlich an Gesetze, und wenn es ein Gesetz gibt, nach denen sie Väter beraten müssen, verweigern sie das natürlich nicht. Interessant hier die Fussnote 19 aus der Sorgerechtsstudie des VAFK-Berlin ( http://www.vafkbb.de/modules/wfdownloads/visit.php?cid=3&lid=32)
"Wir danken Herrn Dr. <Referatsleiter>, BMJ, für den Hinweis, dass §18 Abs. 2 SGB VIII erst seit dem 1.10.2005 gilt, und haben unsere Daten erneut überprüft: Väter von Kindern, die nach diesem Datum geboren wurden, berichteten nicht mehr davon, dass ihnen eine Beratung verweigert wurde. Die Beratungen sind jedoch überwiegend gegen die Erklärung der gemeinsamen Sorge gerichtet."
Ich habe 2006 eine solche Beratung geniessen dürfen und war im falschen Film.