18. Familiengericht...
 
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18. Familiengerichtstag

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von unseren Nachbarn ausgebuddelt:
18. Familiengerichtstag

Dazu auch eine sehr gute Zusammenfassung von "P"

http://trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2062

Leider hat die Al Quaida hier eine gute Gelegenheit verpasst!  :gunman:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2009 14:04
 elwu
(@elwu)

Hallo,

da wird einem ja schlecht bei der Lektüre. Um mal nur drei der unzähligen Schoten zu zitieren:

'Die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen und Umstände, die für eine Beschränkung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB maßgeblich sind, obliegt dem Unterhaltspflichtigen.'

'Eine Beschränkung des nachehelichen Unterhalts bei Kindesbetreuung nach § 1578b BGB kommt erst dann in Betracht, wenn der Bedürftige einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht oder nachgehen müsste'

'Bei einer aufgrund Kindesbetreuung und /oder Haushaltsführung länger dauernden (mindestens 10 Jahre) Nichterwerbstätigkeit sind ehebedingte Nachteile zu vermuten.'

/elwu,

ich geh' mal eben kotzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2009 18:58
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Elwu, da komme ich mit..

ich habe nur mal kurz in den Link geguckt, und ähnliche Lektüre wie du sie zitiert hast, hat mich veranlasst, ihn schnell wieder zu schließen.

Weil ich mich ja nicht aufregen will.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2009 19:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hier nochmal die Quintessenz der Exkremente des 18. Familiengerichtstages.

Fast ausschließlich Forderungen, nach mehr und längerem Unterhalt.
Mehr am Verfahren zu beteiligende Aasgeier, z.B Verfahrenspfleger für jedes Kind einzeln.
Einzige Ausnahme: Umgangspfleger nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung.
Höhere Streitwerte.
Mehr Anwaltspflicht.

Und das verbunden mit dem Hinweis, dass fast alles was die empfehlen, danach auch umgesetzt wird.

Ohne dass dieses Pack aufgeknüpft wird, wird sich nie was bessern.  :gunman: :gunman: :gunman:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 11:02