Nabend,
Was meint Ihr? das Jugendamt fordert unterhaltvorschuss zurück., da wir unsere eheschliessung nicht mitteilten.
Ich kann aber belegen via einschreibe brief das der brief zugestellt wurde letztes jahr, also kamen wir unserer mitteilungspflicht unverzüglich nach.
Sogar eine kopie unserer heiratsurkunde lag dem schreiben bei.
Fakt ist: das JA hat es versäumt und zahlte weiter und fordert jetzt erstmal 1000€ zurück.
im brief steht: ...........haben wegen Änderungen in den verhätnissen die Vorrausetzungen für die zahlung der Unterhaltsleistung nicht vorgelegen und ist somit eine unverzügliche Mitteilung nicht erfolgt, sind die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu ersetzten bzw. zurückzuzahlen ( § 5 UVG )
Hochzeit Samstags , Montags ging der Brief raus , dienstag die zustellung.
das ganze war vor 8 monaten
Bin auf die Stellungnahme gespannt.
Zurück zahlen trotz unverzügliche mitteilung oder pech fürs amt ?
mfg
Moin,
ja, der zu Unrecht erhaltene UHV kann zurück gefordert werden. Es könnte sogar der Anscheind er Erschleichung von Sozialleistungen entstehen.
Durch das Einschreiben ist beweisbar, dass keine Erschleichungsabsicht vorliegt. Ebenso können keine Zinsen o.ä. verlangt werden, weil ihr zeitnah informiertet. Der UHV als solches ist jedenfall rückforderbar.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Servus hugoboss,
vermutlich Pech für Euch. Das Amt wird ggfs rückwirkend einen sog. Aufhebungs- u. Erstattungsbescheid erlassen und den unberechtigterweise erhaltenen Betrag rückfordern. Das ist übrigens im Sinne aller steuerzahlenden Bürger in der BRD und für Rückforderungsansprüche gelten m.K.n. z.T. längere Fristen.
Viele Grüsse
habe gerade via Einschreibe Rückschein Widersprochen das ganze ging ans Reg.Präsidium.
Das JA behauptet alle 3 briefe davon 1 Brief via Einschreiben seien nicht angekommen.
Da stimmt wohl intern der Postlauf nicht.
Gibts nicht das da nix ankommt.
Moin,
der Widerspruch läuft zwar noch, aber wie schon erwähnt wurde müssen wir den Bertrag zurück bezahlen! Egal ob Briefe erhalten oder nicht.
Ich werde prüfen lassen, ob nach festellung der vaterschaft der betrag vom leiblichen zurück zufordern ist?!
Da Frauchen nicht berufstätig, muss ich dafür aufkommen.
Hi Hugoboss,
warum sollte denn der Vater dafür gerade stehen, dass ihr das Geld nicht SOFORT zurück überwiesen habt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
warum schlampt das JA im Postlauf und überweist fleissig weiter trotz mehrmaliger hinweise zu umzug und ehe und namensänderung?
Moin,
warum schlampt das JA im Postlauf und überweist fleissig weiter trotz mehrmaliger hinweise zu umzug und ehe und namensänderung?
die Kritik ist berechtigt, trotzdem berechtigt euch das nicht, die Gelder zu behalten. Das war gelinde gesagt schön doof. Und nun muss es die Mutter eben zurück zahlen.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."