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Zweitfrau mit Kind, Ehevertrag mit Rechtswahl ausländisches Recht

 
(@othello)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,

ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist oder besser im "Ausland" aufgehoben ist. Ggfs. kann es ja ein Moderator verschieben.

Anmerkung Malachit: Genau das habe ich gemacht - dieses Thema ist bei den Auslandsthemen wohl besser aufgehoben.

Die Historie in Kürze. Trennung nach 19 J. Ehe vor fünf Jahren, Scheidung vor 2,5 Jahren. Zwei tolle, erwachsene Kinder. Alles prima.

Seit einem Jahr führe ich eine Fernbeziehung mit einer Frau aus der Ukraine. Nein, nicht gekauft und auch kein 25jähriges Model , also bitte nicht die gängigen Klischees auspacken. Sie ist 44 J., selbst geschieden und hat eine neunjährige Tochter. Sie hat dort eine eigene Wohnung, 2 Uni-Diplome und einen für dortige Verhältnisse sehr gut bezahlten Job. Zum Glück haben wir für sie sehr schnell ein sogenanntes Multivisum für ein Jahr bekommen, sie war damit einige Male hier und natürlich habe ich auch häufiger sie in der Ukraine besucht. Die Kommunikation lief bisher völlig problemlos im wesentlichen in Englisch, in der letzten Zeit mehr und mehr auch in Deutsch, da sie jetzt einen Sprachkurs macht.

Bevor ich sie kennen lernte, wäre noch mal heiraten für mich nie in Frage gekommen. Aber mit ihr könnte ich es mir jetzt vorstellen. Eine Fernbeziehung über 2.500 km Entfernung geht einem ja auch auf die Nerven. Mit meinen Kindern kommt sie sehr gut aus, ich bisher auch mit ihrer Tochter (Verständigung ist allerdings schwierig).

Grundsätzlich könnte ich mir auch ein Zusammenleben in der Ukraine vorstellen, aber angesichts der derzeitigen politischen und okönomischen Lage in der Ostukraine bleibt uns wohl für die nächsten Jahre nur Deutschland. Nach unserem Ausländerrecht (das ist fast genauso beknackt wie unser Familienrecht) gibt es nur zwei Möglichkeiten, sie und ihre Tochter nach Deutschland zu holen. Ein Jobangebot mit einem Jahresgehalt von fast 50 T€ (sogenannte Bluecard) oder Heirat. Das Jobangebot ist bei den derzeitigen Deutschkenntnissen kaum zu finden, also Heirat.

Hochzeit wäre in der Ukraine und wir würden dort einen Ehevertrag schließen. In diesem wird festgelegt, dass die Ehe nach ukrainischem Recht (dort gibt es keine Zugewinngemeinschaft, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und kein Trennungsjahr, Scheidung erfolgt spätestens nach 3 Monaten) geführt wird. Die Möglichkeit der Rechtswahl gibt es wohl seit 2012 auch für Deutschland und die EU, nennt sich wohl Rom III. Die Scheidung könnte damit wohl auch in Deutschland, allerdings nach ukrainischem Recht durchgeführt werden. Den Ehevertrag würde ich nartürlich zweisprachig machen lassen.

Jetzt zu meiner Frage. Hat hier irgend jemand Erfahrungen mit einem Ehevertrag mit Rechtswahl? Hat der bei euch gehalten oder ist er von einem deutschen Familiengericht verworfen worden?  

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2016 23:02
(@ingo30)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Othello,

bereits jeder deutsche Ehevertrag, den Du bei einem Notar aufsetzen lässt, beinhaltet heute schon mehrere Seiten an Ausschlussklauseln bzw. zitiert die jüngste Rechstssprechung.

So dürfen diese Verträge nicht dem Steuerzahler zur Last fallen, können nichtig sein, wenn Parteien unter Druck gesetzt worden sind etc.

Wie sagt man so schön: "Vor Gericht und auf hoher See..." Ich würde mir hier keine Illusionen machen. Eheverträge werden auf Augenhöhe geschlossen. Will eine Partei klagen, wird sie vermutlich Schwachstellen finden und kann das Gebilde ins Wanken bringen. Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ, hier unter dem Punkt Vorbeugung - www.trennungsfaq.com

Aus meiner persönlichen Sicht: Es macht keinen Sinn, jemand zu heiraten nur weil ich der Person oder Dritten so einen Aufenthaltsstatus besorgen kann. Das erzeugt Abhängigkeiten, lässt den Betroffenen auf Fristen schielen ("noch 1 Jahr, dann kann ich endlich raus aus der Beziehung ohne Abschiebung"). Dazu unterwirfst Du dich einem fremden Recht, was vielleicht oberflächlich "fortschrittlicher" als das deutsche FamRecht scheint. Du hast es aber hier auch mit komplett anderen Mentalitäten zu tun. Dazu mit einem recht instabilen politischen System. Wer soll Dir dafür bürgen, dass sich dieses ukrainische Recht noch in ein paar Monaten / Jahren Bestand hat?
Ich würde von solchen Konstellationen die Finger lassen.
Über die grundlegenden Mentalitätsunterschiede (insb. was auch die Ausbildung der Tochter - zu der Du ja gar keine Beziehung auf Grund Sprachbarriere aufbauen kannst) sind jetzt noch nicht absehbar. Für die Mutter wird das Wohl der Tochter höchste Priorität haben (was verständlich ist). Ob das auch mit Deinen Zielen harmoniert, könnte fraglich sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 01:46
(@habakuk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Mann kann knapp sagen: Das was du da vorhast funktioniert nicht.
Richtig ist: Eine Scheidung kann in einer solchen Konstellation unter ausländischem Recht erfolgen, ABER: Das betrifft genau die Punkte nicht die du gerne regeln möchtest.
Mit diesem "Trick" lassen sich Themen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich - und eigentlich alle Geld-bezogenen Themen nur solange nach ausländischem Recht regeln wie es auch nach Deutschem möglich wäre.
UH kann nur dann ausgeschlossen werden, solange nicht ein Partner dann Geld aus unseren Sozialkassen möchte. In diesem Fall ist schlagartig Ende mit dieser Vereinbarung - und das zu Recht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

im Prinzip bedeutet eine Eheschliessung in der Urkaine, dass die Heirat dann auch in Deutschland anerkannt werden muss. Bei den kleineren Problemen, die z.B. Steuerkarte und dgl. betreffen sollte es auf alle Fälle klappen. Ob eine Registrierung der Ehe erfoglreich ist haängt davon ab ob alle Formulare und dgl. da sind und man braucht viel Geduld, eine Registrierung ist nicht notwendig.
(<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/04-Heirat%20Ausl%20-%20Gueltigkeit%20in%20D.html?nn=332718>Auswärtiges" Amt zur Eheschliessung</a>)

Bei der Scheidung hat habakuk leider komplett recht. Es gibt zwar die Möglichkeit der Rechtswahl, aber

"Vermögensrechtliche Folgen der Ehe und Unterhaltspflichten sind hingegen (ebenso wie etwa die Frage des Namens der Ehegatten, die elterliche Sorge und Erbschaften) aus dem Wirkungsbereich von Rom III ausgenommen." (<a href="http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/seite__scheidung.html>Auswärtiges" Amt zu Scheidungen</a>)

Das einzige was Dir bleibt ist ein Ehevertrag (siehe Ingo) mit einem angepassten Güterstand. Der Ehevertrag darf keine unbilligen Klauseln enthalten, also z.B. einen Kosten auf die Algemeinheit übertragen. Hier wäre eine Beratung mit einem Anwalt sehr sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2016 14:27
(@othello)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und erstmal Danke für Eure Antworten.

Vielleicht hätte im Eingangspost schon etwas ausführlicher schreiben sollen. Ich habe schon mit einem Anwalt gesprochen, die grobe Linie des Ehevertrages steht auch schon wie folgt
- Gütertrennung (ist nach dt. u. ukr. Recht möglich)
- Für die Ehe u. event. Scheidung wird ukr. Recht gewählt (Rom III), damit ist kein Trennungsjahr erforderlich. Wenn die Scheidung in der Ukraine beantragt wird, ist man nach einem Monat geschieden (bei kinderloser Ehe)
- Für die Unterhaltsregelung wird ebenfalls ukrainisches Recht gewählt (nach Art. 8 des Haager Unterhalt Protokolls) und ergänzend wechselseitig auf Unterhaltsansprüche verzichtet
- Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen, da Rechtsstatut der Ehe ukrainisches Recht ist und dort kein Versorgungsausgleich existiert (meine Freundin hat natürlich Rentenansprüche in ihrer Heimat)

@Susi64
Die Anerkennung der Heirat in Deutschland ist unproblematisch. Ukrainische Heiratsurkunde mit Apostille übersetzt ins Deutsche reicht dafür aus, eine Eintragung im deutschen Eheregister ist nicht erforderlich.
Das die "Familienzusammenführung" nach der Heirat ein umständlicher bürokratischer Prozess ist, ist mir klar.

@habakuk
Das mit den Sozialkassen ist mir klar und halte ich genauso wie du für berechtigt. Meine Freundin wird auf jeden Fall arbeiten, ihre Abschlüsse werden hier anerkannt und es bestehen schon Kontakte zu deutschen Firmen. Deshalb halte ich das Restrisiko für überschaubar. Gemeinsame Kinder wird es nicht geben.

@Ingo30
Das ist vielleicht ein bißchen missverständlich rübergekommen. Wir möchten einfach zusammen leben, dies ist aber ohne Eheschließung nicht möglich. Es geht also nicht darum, im "goldenen" Deutschland einen Aufenthaltsstatus zu bekommen.
Recht hast Du natürlich mit der Kleinen. Um hier eventuellen Befürchtungen vorzubeugen, dass wir die Kleine ihrem ukrainischen Vater entziehen würden. Meine Freundin hat das Mädchen nach ihrer Scheidung adoptiert, die Kleine war Vollwaise und lebte in einem Kinderheim. Es gibt also keinen Vater. Natürlich wird die Anfangszeit in Deutschland nicht einfach werden, aber bei Kindern in dem Alter geht das Erlernen der Sprache und die Integration noch verhältnismäßig schnell.

Also nochmal Danke für Euer Feedback.

LG Othello

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2016 01:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Hört sich insgesamt durchdacht an. Viel Glück, auch wenn es sicherlich nicht immer einfach sein wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2016 12:54