Erstmal ein "Hallo" an dieser Stelle, bin hier neu und werfe direkt mal eine Frage in den Raum:
Vorweg:
lebe seit letztes Jahr September von meinem Mann getrennt, haben einen gemeinsamen Sohn 5 1/2 Jahre, der bei mir lebt. Vater hat ihn alle 14 Tage. Das Trennungsjahr nähert sich, dann kann ich die Scheidung einreichen. Möchte beruflich ins Ausland, nur 2,5 Stunden Flug, meinen Sohn mitnehmen, würde alles super passen, da er nächstes Jahr eingeschult wird. Er würde auf eine Privatschule gehen und Mehrsprachig aufwachsen. Der KV ist nicht damit einverstanden, obwohl ich mit ihm eine vernünftige Regelung vorgeschlagen habe. Setze ihn 1-2 im Monat ins Flugzeug. Während der gesamten Ferien kann er seinen Sohn sehen, jederzeit ihn besuchen und es gibt ja auch noch webcams für den Kontakt. Habe seit einiger Zeit auch einen neuen Partner, mit dem mein Sohn klar kommt und umgekehrt. Die Frage aller Fragen: Wie stehen meine Chancen auf das Aufenhaltsbestimmungsrecht bzw. alleinige Sorgerecht?
Hallo Tunlady,
das Kinde ist nicht dein Besitz, ihr habt das GSR und müßt eucheben einigen. Eine mögliche Alternative wäre ja auch das euer Kind beim Vater bleibt und dich besucht.
Setze ihn 1-2 im Monat ins Flugzeug.Während der gesamten Ferien kann er seinen Sohn sehen, jederzeit ihn besuchen und es gibt ja auch noch webcams für den Kontakt
Und du finanzierst ih mdann die Flüge, da du ja die Entfernung geschaffen hast. Das finde ich dann wieder ne tolle Geste von dir.
Das ASR wirst du nicht bekommen, dazu sind schon ganz andere Dinge notwendig als die Uneinigkeit über den Aufenthalt.
Das ABR könntest du bekommen, aber genauso gut könnte es der Vater bekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
danke für die Antwort. Ich weiss, daß das Kind nicht mein Besitz ist. Er war jedoch von Anfang an Mamakind, u. a. auch weil mein Nochmann sich früher um sein Kind nicht gekümmert hat. Deswegen macht mich das ja jetzt alles so wütend, weil er jetzt auf einmal merkt, daß er einen Sohn hat. Das Problem ist ja das wir uns nicht einigen können, dass wird denke ich dann das Gericht übernehmen müssen.
Moin,
um das von dir im Betreff verwendete Possessivpronomen auszureizen: Aus welchem Grunde soll euer Kind nicht während deines Auslandsaufenthaltes beim Vater wohnen?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
*ups* Ich war zu langsam. Die Notwendigkeit meiner Frage ist jedoch ungeschmälert.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Weil ich Deutschland ganz den Rücken kehren möchte. Meine Chancen im Ausland beruflich besser stehen und ich mich auch gleichzeitig mehr um meinen Sohn kümmern kann. Eine berufliche Perspektive habe ich aus meiner Sicht nicht hier in Deutschland, muss für mich und meinen Sohn den Unterhalt selbst bestreiten.
Hast du denn den Vater mal gefragt, ob er das nicht auch könnte oder wollte?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mein Nochmann ist eher "kleinkariert", dann noch in fester Anstellung bei der Stadt. Wer gibt so einen Job auf?
Hast du ihn gefragt?
Wie machst du das im Ausland?
Würdest du auch gehen, wenn euer Kind hier bleiben würde?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tunlady,
meine Frage, ob du dann die Flüge finanzierst, damit Vater und Sohn sich sehen können hast du bisher leider ignoriert.
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Wie gut das es doch Webcams gibt...
Und du würdest dann die Flüge auch zahlen?
Tja nur wie schaut es dann real aus? Geld knapp vermutlich u schon fallen die Flüge aus. Aber der KV muß eben zusehen wie er es hin bekommt, weil letztendlich ja der Umgangselternteil dafür verantwortlich ist..nur gut das er das nicht ist wenn der Betreungselternteil die Entfernung schafft..
Aber rmal ehrlich, wie würdest du denn das umgekehrt finden? Umgang per Webcam u Kind nicht bei dir..u Kind in einem anderen Land..
ASR für dich? Aussichtslos, und das ist auch gut so..
ABR? Naja, warum für dich? Hier wären denk ich gar die Chancen für den KV eher gut..du willst ins Ausland, sicher auch gar noch ohne Job, und wenn wir mal ehrlich sind, vermutlich doch wohl eher wegen dem neuen LG?!..und nicht (nur) weil die Berufschancen ja dort doch besser sind..
Kommt noch hinzu das du dem Kind das gewohnte Umfeld nimmst, die Sozialkontakte etc...sprich die Kontinuität brichst..u es in ein Land schleppst wo es weder jemanden kennt, noch die Umgebung, noch die Sprache...
Wie könnte da ein Familiengericht wohl entscheiden?
Also wo wäre das Problem, wenn doch alles so gut dort für dich ist u es ja auch Webcams gibt, das das Kind beim KV bleibt?
Wie du dich aber dort mit Job usw. dann mitmal dich EUREM Kind besser widmen kannst, frag ich mich auch grad?!
Gruß
Jens
Ich glaube ich bin hier im falschen Forum! Ist schon klar dass hier die Männer meinen ich gehe nur wegen eines anderen Mannes ins Ausland.Und auf Ironische Antworten kann ich auf verzichten. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. In erster Linie geht es mir um meinen Sohn. Werde nichts desto trotz noch die Fragen beantworten und mich dann ausklinken, ist vertane Zeit.
- Ja, ich hätte die Flüge finanziert. (Es gibt schon so günstige Flüge!)
- Arbeitsmässig bin ich selbständig und nicht angestellt!
- Hätte schon dafür gesorgt dass der KV seinen Sohn sieht, hier kann man bestimmt gerichtlich was aufsetzen lassen
- Mein Kind ist aufgrund seines Alters noch nicht stark verwurzelt, seine Freunde verlassen schon dieses Jahr den Kindergarten, er kommt nächstes Jahr in die Schule, so daß er sich problemlos im Ausland integrieren kann.
Naja es ist schon etwas ungewöhnlich in einem Väterforum nachzufragen, wie man einem Vater am besten sein Kind wegnimmt.
Für mich gilt da immer noch ein Spruch der Kernbestandteil meiner Erziehung war:
Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem Anderen zu!
Deswegen nochmal die durchaus ernst gemeinte Frage, würdest du auch gehen, wenn euer Kind bliebe?
Trotz Webcam?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hey
Ich glaub da stellt sich keine Frage mehr..weil es hier nicht die Antworten gibt die sie hören will.
@Tunlady
Das ganze hat nichts mit ironischen Antworten zu tun..sondern das ist Fakt..
Du willst nicht ohne Kind, aber der KV soll, warum? Ist es etwa dein einzig alleiniges Kind?
Und mal davon abgesehen wie es das Kind finden wird..
Und wie gesagt, wie würdest du dich umgekehrt fühlen?
Schau mal ein wenig über den Tellerrand hinweg..
Und Fakt ist auch die rechltiche Lage..will der KV es nicht u du reichst Klage auf Übertragung des alleingen ABR`s ein, ist nicht so sicher das du es kriegst..entschieden wird aber..
Aber gut, sicherlich findest du noch die Antworten die dir mehr entsprechen...
Und für dich alles problemlos...weil du das so denkst..aber wie es wirklich fürs Kind ausschaut? ..das bleibt wohl auf der Strecke...na denn...
Gruß
Jens
Hallo Tunlady,
also ich bin eine Auswanderin und kann dir sagen, so einfach ist das alles nicht.
Unser Auswanderungsprozess geht bereits ein ganzes Jahr und wenn wir auch aus "unserem" Wahlland nicht mehr wegwollen, es ist nicht alles rosa.
Zunaechst mal moechte ich dich fragen, ob du weisst was die Bestimmungen fuer das Land deiner Wahl sagen.
Mit einfachem ABR kommst du da nicht unbedingt weit, heisst, das reicht nicht fuer jedes Land aus.
Fluege gibt es guenstige, das ist richtig. Allerdings gestaltet sich das in Bezug auf andere Ferienregelungen im Ausland dann doch manchmal schwieriger als gedacht.
Frage deshalb: was weisst du ueber die Ferienregelungen im gewuenschten Land.
Sich selbststaendig machen im Ausland ist ebenfalls hier und da nicht so einfach. In manchen Laender musst du dazu die permanent residence haben, woanders nicht.
Was weisst du darueber?
Was weisst du ueber den Verdienst und ueber tax, ups, Steuer meine ich.
Gerade wenn man noch gar nicht ueberblicken was der Alltag mit sich bringt, muss man mit Angeboten bzgl. Fluege etc vorsichtig sein.
Du kannst auch damit rechnen, dass bei einer Klage dir auferlegt wird fuer den Umgang kostentechnisch aufzukommen...dass das letztlich dem Kind nichts nutzt, wenn du das dann doch nicht finanzieren kannst darf frau/man wiederrum nicht vergessen.
Ich habe mich in diesem Jahr selbststaendig gemacht, ich zahle die Fluege meines Kindes und habe alles umsetzen koennen was ich vorgesehen habe. War es so einfach? NEIN!
Die wohl wichtigste Frage ist aber, wie verkraften das Kind und Vater? Momentan Umgang alle 14 Tage, dann ist ja erstmal Schluss damit, wetten?
Du hast Verantwortung zu tragen, bist dies dem Kind schuldig ohne Wenn und Aber und ob du das verinnerlicht hast kann ich nicht beurteilen. Aufgrund deiner bisherigen Reaktion sage ich eher nein.
Du kannst hingehen wohin du willst, das gilt nicht fuer das Kind!
Im Uebrigen kann ich dir sagen, dass in dem Alter deines Kindes seine Wuensche keine Rolle spielen, insofern hat die Aussage des Kindes kein Gewicht und hilft dir nicht.
Und ich bin ziemlich sicher, dass gerade in dem Alter ein Familiengericht die Bindung zum anderen ET, welche bei euch besteht, nicht aussen vor laesst und deinem Wunsch unterordnet.
Meine Tochter ist almost 13 und wesentlich selbststaendiger als dein Kind...auch das ist zu beruecksichtigen. Bist du so sicher, dass du dein knapp 6 jaehriges Kind alleine fliegen laesst? Jaja, Flugbegleiter, ich weiss.
Ganz ehrlich, ich bereue unseren Schritt in keinster Weise, aber a) hab ich alles dran gesetzt das zu klaeren und hab nicht mit dem Gericht um mich gehauen und b) kann ich trotz allem Positiven nicht dazu raten!
Gruss riviera
Hi,
Wie stehen meine Chancen auf das Aufenhaltsbestimmungsrecht bzw. alleinige Sorgerecht?
Ich möchte diese Fragen als erstes beantworten.
Da der Sohn bei Dir lebt hast Du anscheinend schon das ABR. Das alleinige Sorgerecht bekommst Du m.E. nicht.
Natürlich bezahlst Du die Flüge von einem Staat außerhalb der EU nach Deutschland. Die sind ja so günstig. Vorallem nimmt jede Fluggesellschaft einen 5 jährigen ohne Begleitung mit. Du hast vollkommen recht, Du bist im falschen Forum.
Die meisten User hier sind im Thema Scheidung/Trennung sehr erfahren und intelligent. Mit solchen unrecherchierten Aussagen kann man hier nicht punkten.
Mein Kind ist aufgrund seines Alters noch nicht stark verwurzelt, seine Freunde verlassen schon dieses Jahr den Kindergarten, er kommt nächstes Jahr in die Schule, so daß er sich problemlos im Ausland integrieren kann.
Für mich sind solche Sprüche ein Beleg für absolute Erziehungsunfähigkeit. Ich hoffe nur das die Richter das genauso sehen. Hier wird nicht das Kindeswohl, sondern Dein Wohl in den Vordergrund gestellt.
Eine berufliche Perspektive habe ich aus meiner Sicht nicht hier in Deutschland, muss für mich und meinen Sohn den Unterhalt selbst bestreiten.
Nur damit ich es richtig verstehe. Du alleine trägst die finanzielle Verantwortung für das Kind. Der KV zahlt also weder KU noch TU an Dich. Es gibt also keinen UHV für Kind vom JA oder andere Unterstützungsmaßnahmen. Keinen Unterhalt
obwohl,
Mein Nochmann ist eher "kleinkariert", dann noch in fester Anstellung bei der Stadt. Wer gibt so einen Job auf?
Habe seit einiger Zeit auch einen neuen Partner, mit dem mein Sohn klar kommt und umgekehrt.
Wie steht denn Dein LG zu der Umsiedlung ins außereuropäische Ausland. Ich unterstelle einmal, dass Dein LG hier in Deutschland lebt und auch berufstätig ist.
Nur des Interesse wegen. In welches Land außerhalb der EU soll es denn gehen? Bei einer Flugzeit von 2,5 Stunden fallen mir nur eventuell Norwegen und Island ein. In diesen beiden Staaten kann man sich als Deutsche/r eine Zukunft aufbauen. Die nächste Idee, die ich hätte, wäre Weißrussland, die Ukraine, Moldavien und Russland. Alles Staaten die dafür bekannt sind, dass deutsche Auswanderer dort neue Existenzen aufbauen. Achja da gibt es ja noch Albanien und das ehemalige Jugoslawien.
Gruß
nichtplatt