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HKÜ Irland-deutschland

 
(@lilablume)
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Hallo!
Bevor ihr mich jetzt zerrupft...ja ich bin weiblich brauche aber dringends Rat.
Es geht darum, dass mein Freund (geb. Ire) und ich einen Sohn haben. Wir haben sein erstes Lebensjahr in deutschland verbracht. Da es aber beruflich für meinen Freund hier schlecht stand wollte er zurück nach Irland um dort Arbeitserfahrungen zu sammeln. Ich bin erstmal mit den Kindern (habe eine 8jährige Tochter aus erster Ehe) mit, kam aber nach 2 Monaten wieder nach Deutschland und blieb hier zwei Monate. Um aber die Familie beisammen zu halten ging ich abermals wieder nach Irland mit dem Gedanken dort mein Praxissemester absolvieren zu können. Ich habe ein habes Jahr versucht einen Platz zu finden aber nicht bekommen, sodass ich wieder nach insgesamt einem Jahr nach Deutschland zurückkehrte und hier wieder für zwei Monate blieb. eigentlich wollte ich ganz hier bleiben (mit Einverständnis meines Freundes) hatte dann aber eine Stelle in Aussicht, sodass ich wieder rüberging. Ich blieb dann abermals 9 Monate und absolvierte mein Praxissemester. Als ich dann äußerte wie wir die Rückkehr nach Deutschland gestalten wollen (er hatte mittlerweile zwei Jahre berufserfahrung gesammelt) sagte er mir ich und meine Tochter könnten gerne zurück, aber ich müsse meinen Sohn in Irland lassen. Das wollte ich aber nicht und bin dann mit meinen beiden Kindern zurück nach Deutschland. Und jetzt hat er mich gemäß des Haager Übereinkommens wegen Kindesentführung angezeigt....Wer kennt sich mit der Rechtslage aus? Ich weiß, dass einige jetzt sagen...wie kann sie das nur machen....aber ich hatte etliche Gründe dies so zu machen die ich gerne ein anderes Mal hier ausführlicher darstellen kann. Ich wäre euch erstmal verbunden wenn mir jemand bei der rechtlichen Lage helfen könnte....
Lieben Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 01:31
(@riviera)

Hallo,

also erstmal muss ich mal sagen ich finds schon heftig was du den Kindern mit deinem Hin und Her zumutest! Das ist ja nicht zu fassen.

Les dir mal die HKUe durch, die ist lang aber sehr verstaendlich.

Natuerlich brauchst du rechtlich das Einverstaendnis deines Freundes das Kind mitzunehmen. Wie kommst du denn darauf, dass du machen kannst was du willst? Gruende interessieren mich eher weniger, weil es immer welche geben wird/kann.

Der gewoehnliche Wohnort der Kinder war Irland und weil es euer Sohn ist kannst du nicht machen was du willst.

Wenn du meinst, du willst da hin und hereiern ist das deine Sache, aber Kinder aus reiner Egohaftigkeit dermassen herumzustossen ist echt ein Unding.

Ich bin selbst Auswanderin und wenn ichsowas lese kriege ich echt die Krise.

Meiner Meinung nach sollte der Sohn beim Vater leben.

rivera


AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 01:43
(@riviera)
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Ja sowas hatte ich befürchtet.....
Von hin und herreißen kann nicht die Rede sein....wir haben halt die gesammten Sommerferien in Deutschland verbracht, da meine Tochter auch ihre Familie sehen wollte....und mein Freund hat uns während dieser Zeit regelmäßig besucht.
Ich wollte hier auch keine persönlichen Kommentare hören, sondern nur wirklich fachliches.
wie gesagt...es ist eine lange Geschichte.
Hierbei bitte ich ebenso zu bedenken, dass der Vater sich erst ins Ausland absetzt und ich diejenige war die versucht hat die Familie zusammenzuhalten. Egoismus kann man ihm genauso vorwerfen, da abgemacht war, dass wir dieses Jahr zurück nach Deutschland gehen. Ebenso egoistisch von ihm finde ich einfach zu sagen meine Tochter, die ihn über alles liebt und ihre Familie "aufgeben" musste, soll doch ruhig nach Deutschland zurück, das interessiert ihn nicht....
wie gesagt es ist eine lange Geschichte.
Alles bitte nur Fachliches....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 01:51
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Im Übrigen habe ich ihn gefragt ob unser Sohn bei ihm leben soll....und die antwort war nein....er soll bei mir leben.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 01:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lilablume

ich kenne zwar das irische Recht nicht (vor allem wegen Sorgerecht), kann aber rivieras Aussagen so nicht stehen lassen. Ebenso kann unterstellt werden, der Freund hat unter Vorspielen falscher Zukunftspläne eine "Kindesentführung" vorgetäuscht bzw. herbeigeredet - die abgesprochenen Pläne waren ja andere (wen es solche überhaupt gab).

Was Du den Kindern zugemutet hast ist wirklich heftig. Die Grosse muss doch zur Schule, wie soll das funktionieren?

Das Haager Übereinkommen soll doch davor schützen, Änderungen am Sorgerecht durch Verbringen in andere Länder zu schützen - nochmal, betroffen sind Änderungen. Also es wäre daher wichtig Du sagst, wie das Sorgerecht geregelt ist. Ebenso gehört dazu die Staatsangehörigkeit des Sohnes.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 02:04
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist in Irland zur Schule gegangen, hat aber sämtliche Ferien in deutschland verbracht.
mein Freund und ich haben das deutsche gemeinsame Sorerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht. Un der Kleine besitzt ausschließlich die deutsche Nationalität.
Es gab solche Absprachen und Versprechen. Meine Mutter hat letzten Sommer ihre Bedenken geäußert, dass er doch woh hoffentlich nicht versucht den Kleinen dort zu behalten. Daraufhin habe ich mit meinem Freund geredet und er meinte wie könne ich so etwas Absurdes denn nur glauben. daraufhin hat er mir versprochen, dass wir diesen Sommer alle zusammen zurück nach deutschland gehen. Deshalb fühle ich mich ja auch so als sei ich in die Falle gegangen....


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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 02:13
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja....er wußte auch von vornerein, dass ich nach meinem Praxissemester wieder zurück muss um mein Studium hier zu beenden....also es gab diese Absprache wirklich!


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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 02:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

also so wie ich das Haager Übereinkommen interpretiere kann hier nicht eindeutig festgestellt werden, wo der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes nun ist (ist ja ziemlich ausgeglichen). So einfach sagen "Sie hat das Kind entführt, bringt es zurück!" wird daher wohl nicht gehen. Du solltest Dir schnell einen Anwalt suchen, der sich in internat. Abkommen auskennt und mit Familienrecht bzgl der Haager Übereinkunft vertraut ist - die Klage wurde Dir wohl schon zugestellt.

Mein laienhaftes Verständnis sagt mir - eine Kindesentführung hier darzulegen braucht die Fähigkeiten eines guten RA - Du also brauchst dann auch einen.

Du kannst ja mal auf den irischen Seiten suchen, wie dort die Umsetzung des Haager Übereinkommen im Gesetz interpretiert wurde.

Grruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 11.07.2008 02:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich wollte hier auch keine persönlichen Kommentare hören, sondern nur wirklich fachliches.

Internetforen funktionieren nicht nach Befehl und Gehorsam. Hier sind durchweg mündige und lebenserfahrene Menschen am werkeln und die lassen sich nicht den Mund verbieten. Nur mal so.

DeepThougtht


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 11.07.2008 10:07




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lila-Blume,

in einem Forum für juristische Fragen hast du die Frage ja schon vor längerem gestellt. Waren dir dort die Antworten nicht positiv genug?

Ihr habt das GSR und somit kann keienr von euch alleine bestimmen wo das Kind leben soll.

Das wußtest du ja vorher, da du ja ausdrücklich advon geschrieben hast das der Vater deines ersten Kindes seine Zustimmung zur Ausreise nach Irland gegeben hat. Warum woll das nun bei deinem anderen Kind anders sein?

Was stimmt denn nun? Das du längere zeit dort warst oder das du die Kinder immer hin- und her gezerrt hast. Du wirst hier auch keine anderen Meinungen hören, fürchtre ich.

Du hast ihm das Kind gegen seinen willen entzogen und das ist strafbar.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 11.07.2008 11:22
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nicht um porivtiv oder negativ.
Sollte ich wirkich im Unrecht sein, dann ist das halt so. aber ich befürchte halt, dass wenn ich zurückgehen würde, dass er alles dran setzt den Kleinen da zu behalten oder wenigstens dann die dortigen Gerichtsverafhren unnötig in die Länge ziehen würde.
Meine Anwältin sagt ich bin im Recht und seine sagen er ist im Recht.
Ich möchte schnellst möglich eine Lösung finden und hatte gehofft hier vielleicht jemanden zu finden der mir mit fundiertem Wissen weiterhefen kann. Mal angenommen er hätte mir den Pass wegggenommen...dann hätte ich einen Antrag auf rückführung stellen können....wegen widerrechtlichem Zurückhalten....
Das Gericht lässt sich Zeit. Es sind mittlerweile 9 Wochen vergangen und es gibt anscheinend immer noch kein Urteil....


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Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 12:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf welcher Rechtsgrundrlage sagt denn deine RAin, dass du Recht hättest.

Hat sie das irgendwie begründet?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2008 12:32
(@lilablume)
Schon was gesagt Registriert

Sie sagt, dass unser gewöhnlicher aufenthalt nicht in Irland war, da ich nicht die Absicht hatte dort zu bleiben sondern nur vorrübergehend. deswegen zieht die 6Monatsregel nicht...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2008 12:36