Hallo,
Ich wohne in EU-Ausland und die Ex geht mit dem Kind (nach 2 Jahre hier) wiederzurueck nach Deutschland. Wir sind nicht verheratet, und sie hat alleinige Sorgerecht.
Welches Kinderunterhalt muss ich bezahlen - nach Dusseldorfer Tabele, oder wie? (Ich nehme an, die Tabelle hat hier in Skandinavien keine rechtliche Wirkung).
Auf der anderen Seite wie kann ich mein Umgangsrecht durchsetzen? Ich werde dann monatlich nach D fliegen. Ich habe hier gelesen, dass normale Umgangsvolumen jede 2. Wochende (sa-So) plus Haelfte von Ferien ist. Was ist wenn sie sich veigert mich das Kind zu geben? (unter dem Vorwand, z.B., dass ich das Kind nicht diszipliniere, habe immer gearbeitet und sie war mit dem Kind, und sie traut es nicht, mich mit dem Kind allein zu lassen, usw.)?
Es sieht nicht so aus, dass wir von sich friedlich irgendwas vereinbaren koennen (ich habe wahrscheinlich zu viele ihre Hoffnungen nicht erfuellt, und umgekehrt). Auch ein Versucht, die Verhaeltnisse zu reparieren fuehrte zum blanken Hass.
Zum Rechtanwalt gehe ich nicht sehr gern - es soll wahrscheinlich Tausende von Euro kosten, plus Fluege, usw.
Also, wie kann ich diese Rechte durchsetzen (von Skandianavien aus)? Und was soll ich ihr bezahlen - DussTabelle Werte oder Skandinavische Werte?
Reinhard
Hallo Reinhard,
auch hier leider keine frohe Botschaft.
Das gesamte Recht und Unrecht richtet sich nach dem Wohnort der Kinder.
Das heisst, du musst vor deutschen Gerichten um deine geringen Rechte kämpfen und bist nach deutschem Recht zum Unterhalt verpflichtet.
Umgekehrt, stehen deiner Ex aber sehr komfortable Möglichkeiten zur Eintreibung eventueller Unterhaltsrückstände zur Verfügung.
Deiner Ex stehen alle bei.
Dir leider niemand
Es ist einfach nur bitter.
Mitfühlende Grüsse
Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke, Beppo.
Umgekehrt, stehen deiner Ex aber sehr komfortable Möglichkeiten zur Eintreibung eventueller Unterhaltsrückstände zur Verfügung.
Deiner Ex stehen alle bei.
Welche "komfortable Moeglichkeiten" stehen ihr bei? Wir sind nicht verheiratet, also schulde ich nur noch das KU nach Duess. Tabelle. (Oder doch muss ich ihr was zahlen, nicht nur dem Kind?) Was (im schlimmsten Fall) kann ich von ihr noch erwarten?
Nein, du schuldest ihr nur KU.
Mein Hinweis war nur für den Fall, dass du denkst, du könntest "zur Strafe" den KU drosseln und wärest in Schweden vor den deutschen Forderungen sicher.
Das bist du aber nicht.
Weitere Forderungen, über den KU hinaus gibt es aber nicht.
Zumindest das ermöglicht dir aber evtl. etwas mehr Geld in den Umgang zu investieren.
Grus Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leute,
@Beppo
Nein, du schuldest ihr nur KU.
Wie kommst du denn darauf? Erstens können die Kinder auch jünger als drei sein und zweitens lässt sich wegen der Anzahl 2 mit einigen Nebenbedingungen (wenig Infrastruktur für Kinder) sehr leicht eine Notwendigkeit für BU erklären lassen.
@Leo
als erstes musst du dein Einkommen "eindeutschen". Die Steuerbelastungen auf Verbrauchsgüter sind in den skandinavischen Ländern ja höher als in D. Daher bekommst du für deine Kohle dort weniger als in D. Schau mal nach Kaufkraftvergleich in der EU beim Stat. Bundesamt. Dort findest Du eine hochoffizielle Tabelle zur Umrechnung der Kaufkraft.
Damit gehst du in die DT und ziehst vorher die in dem Anhang der DT beschriebenen Teile aus deinem Netto ab. Und anschließend nimmst du den Zahlbetrag in der Tabelle ganz unten. Hoch- oder Runterstufen fällt bei dir glücklicherweise aus, da 3 Leute gegenüber Dir unterhaltsberechtigt sind.
Je nach Laune der Ex macht übrigens ein teutonischer RA absolut Sinn. Sag mal, in welcher Region das Kind leben wird, vielleicht hat jemand einen Tipp.
Gruß,
Michael
@Michael wie kommst du auf 2 Kinder?
Mir ist was von einem 8 jährigen Kind.
BU könnte da schwierig werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@Michael wie kommst du auf 2 Kinder?
Abe isch Läsefehla gemakt.
Verlassen würde ich mich trotzdem nicht unbedingt drauf.
Gruß,
Michael
Danke, Michael!
Ja, es ist nur 1 Kind, 8 J.a.
als erstes musst du dein Einkommen "eindeutschen". Die Steuerbelastungen auf Verbrauchsgüter sind in den skandinavischen Ländern ja höher als in D. Daher bekommst du für deine Kohle dort weniger als in D. Schau mal nach Kaufkraftvergleich in der EU beim Stat. Bundesamt. Dort findest Du eine hochoffizielle Tabelle zur Umrechnung der Kaufkraft.
Damit gehst du in die DT und ziehst vorher die in dem Anhang der DT beschriebenen Teile aus deinem Netto ab. Und anschließend nimmst du den Zahlbetrag in der Tabelle ganz unten. Hoch- oder Runterstufen fällt bei dir glücklicherweise aus, da 3 Leute gegenüber Dir unterhaltsberechtigt sind.
Je nach Laune der Ex macht übrigens ein teutonischer RA absolut Sinn. Sag mal, in welcher Region das Kind leben wird, vielleicht hat jemand einen Tipp.
Was bedeutet "Damit gehst du in die DT "? Was bedeutet DT?
Warum "3 Leute gegenüber Dir unterhaltsberechtigt "? Nur noch das Kind ist unterhaltsberechtigt.
Das Kind wird in Frankfurt am Main leben. Wozu brauche ich dann einen RA um Umgangsrecht durchzusetzen? Wenn ich alles hier gelesene richtig verstehe, ist alles anderes sowieso hoffnunngslos.
Und nochmals, vielen vielen Dank!
Hallo Leo,
viele denken bei DT an eine DT125LC2, ein kleines schnuffeliges Kindermopped. Ich hatte mal auch mal eine DT....damals....
Leider geht es hier aber um die Düsseldorfer Tabelle.
Du solltest als Unterhaltspflichtiger 2 Dinge genau kennen:
1. Düsseldorfer Tabelle incl. Anhänge
2. Leitlinien deines OLG
Google danach und lies es Dir halt durch - macht einige Dinge klarer. Die Leitlinien haben übrigens Gesetzescharakter und stehen gegenüber der Tabelle höher (es gibt meist einige Widersprüche; es gelten dann die Regelungen der Leitlinien).
In den Anhängen wirst Du erkennen können, dass du 2 Unterhaltspflichtige hast: Mama und Kind. Die Tabelle geht aber von 3 Berechtigten aus, daher musst du in der Tabelle eine Stufe höher gehen (Bedarfskontrollbetrag beachten). Lies Dir die Anhänge durch und Du verstehst, wovon ich hier rede.
Mein Tipp als ehemaliger Ausländer ist, einen RA frühzeitig mit ins Boot zu holen. Vielleicht für das Umgangsrecht, sicher aber wegen Unterhalt. Versuche mal der Ex oder einem Jugendamt den Kaufkraft-Dreisatz klar zu machen; dann verstehst Du, was ich meine.
Deine Hauptprobleme sind doch wahrscheinlich:
- Du bist weit weg vom Schuss und wirst nur zeit intensiveren Fernkontakt mit einem exekutiven RA haben und auch einige grundsätzliche Randbedingungen beim Umgang haben
- Du hattest ein paar gute Gründe, ins Ausland zu gehen. Die Gründe werden dir wahrscheinlich monatlich überwiesen und dürften zu Begehrlichkeiten bei der Ex führen. Ich würde es nicht für ausgeschlossen halten, dass es in Zukunft zu Kloppereien kommt.
Beide Probleme sprechen für einen frühen RA.
Ich war verheiratet und hatte noch ein paar Randbedingungen mehr. Im Endeffekt führte das dazu, dass ich einpacken konnte, jetzt deutlich weniger bekomme und mehr Leben habe. Von dem weniger bleibt mir lustigerweise genau so viel, wie vom vielen.
Greetz,
Michael
Moin,
Ein Berechtiger, da nicht verheiratet. Deswegen 2 Zeilen rauf in der DT.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen vielen Dank. Bin gerade durch Destatis gegangen. Verstehe ich richtig, dass "Place-to-place index" in der Tabelle http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/EN/Content/Statistics/Preise/InternationalerVergleich/PlaceToPlaceIndexNumbers,property=file.pdf
bedeutet, dass man in Japan 15...18% mehr und in Sweden 8...10% mehr fuers Leben ausgibt, und somit meine Gehalt durchs 1.08..1.1 geteilt werden soll, before ich in die DuessTabelle schaue?
Genau das heisst das!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leo,
hat ja doch noch was gedauert.
Also Netto mit dem Kaufkraftindex 1,1 teilen und dann die Abzüge machen.
Ich habe an der Stelle übrigens ziemlich dreist geschummelt und keiner hat es bemerkt. Also ich habe den Bruttolohn genommen und den Kaufkraftverlust mit dem Bruttolohn berechnet. Anschließend habe ich dann die Steuern, den Kaufkraftverlust, ein paar sinnvolle Dinge und etwas Superdreistes abgezogen. Das Superdreiste haben alle gefunden und in die Tonne befördert. Der "Rechenfehler" ist selbst beim OLG Hamm durchmaschiert. Rechtspfleger sind halt keine Kaufmänner. Brutto - Netto, Kaufkraft, wer soll da durchsteigen. :rofl2: :rofl2: :rofl2: Liebe Richter und andere Pappenheimer: Die Kaufkraft ist natürlich nettowirksam.
Die Sache hat mir jeden Monat 100€ gespart und ich konnte endlich mal die Gier meiner Ex genießen.
Gruß,
Michael