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VeV Schweiz - Newsletter Juli 2010

 
(@lotzejong)
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Newsletter des VeV Schweiz   Mannzipation 

Gemeinsamkeiten und Verbindendes erkennen und fördern, statt Trennendes zu festigen.  🙂

VeV Schweiz <a href="" http://www.vev.ch/#new&quot ;" target="_blank">>>hier<<</a>
Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

Trotz Sommerloch erscheint der VeV Newsletter auch im Juli. Einmal mehr haben wir Neuigkeiten zu berichten, positive und negative. Aber lesen Sie selbst.

Bundesgericht unterläuft Sorgerecht

Mit seinem Entscheid vom 1. Juni 2010 (5D_171/2009) http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=01.06.2010_5D_171/2009

hat das Bundesgericht dem gemeinsamen Sorgerecht einen schweren Schlag versetzt. Laut diesem Entscheid, soll fortan das gemeinsame Sorgerecht einen Wegzug des obhutsberechtigten Elternteils ins Ausland nicht mehr verhindern können.

Mit diesem Urteil stellt sich das Bundesgericht quer zu sämtlichen, heute gültigen Auffassungen, wonach das gemeinsame Sorgerecht eben gerade dazu dienen soll, wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes gemeinsam zu fällen.

Gemeinhin werden darunter Entscheide zur Religionszugehörigkeit, zur Namensgebung, zur schulischen Karriere etc verstanden, aber eben auch zum Wohnsitz, zumindest was das Land angeht.

Der Wegzug in ein anderes Land ist tatsächlich ein sehr einschneidendes, und daher auch sehr wichtiges Ereignis im Leben eines Kindes. Es verliert dadurch seine bisherige Umgebung und einen grossen Teil seiner Bezugspersonen und zwar in einer Art und Weise die sehr oft als dauerhaft anzusehen ist.

Die magere Erklärung des Bundesgerichtes, dass dies ja durch angepasste Besuchsrechte kompensiert werden könne, ist ein reines Lippenbekenntnis, hat doch der besuchsberechtigte Elternteil häufig wenig bis keine Chance, eine entsprechende Regelung in einem anderen Land auch wirklich durch zu setzen. Angesichts der Probleme, welche einem bereits hierzulande bei der Durchsetzung eines Kontaktrechtes begegnen können, ist dies auch nicht weiter erstaunlich. Ausserdem muss in jedem Fall damit gerechnet werden, dass das Kind dem in der Schweiz verbleibenden Elternteil nach und nach entfremdet wird, ob mit Absicht oder einfach aufgrund der Umstände spielt dabei keine Rolle.

Das gemeinsame Sorgerecht soll ja gerade dazu dienen, dass beide Elternteile gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen, auch nach einer Trennung oder Scheidung. Mit diesem Entscheid macht das Bundesgericht aber diesen Vorsatz in einem absolut zentralen Punkt zunichte und öffnet damit weiterem Missbrauch Tür und Tor.

Auch wenn gemäss geltendem Recht niemandem ein Verbleib in der unmittelbaren Umgebung vorgeschrieben werden kann, sind wir dennoch der Meinung, dass das Gesetz gerade in diesem Punkt eigentlich verschärft werden müsste. Wir glauben, dass im es zwingend im Interesse des Kindes liegt, den ungehinderten Kontakt zu seinen beiden Elternteilen aufrecht erhalten zu können.

Es zeugt im Übrigen von einer ziemlichen Abgehobenheit, wenn das Gericht glaubt, durch ein im Ausland auszuübendes Besuchsrecht könne der Kontakt zwischen Vater und Kind aufrechterhalten werden. Wer sich kurz konkret vorstellt, was es bedeutet, alle zwei Wochen hunderte von Kilometer zu reisen, für ein paar Stunden Kontakt, der kann sich ausmalen, welche Strapazen Eltern und Kindern dadurch zugemutet werden.

In anderen Ländern wird eine solche Situation relativ elegant dadurch gelöst, dass dem wegzugswilligen Elternteil dies selbstverständlich gestattet wird, bei gleichzeitiger Obhutsumteilung zum hier verbleibenden Elternteil. Vielleicht mag sich das Bundesgericht ja mal zu einem solchen Schritt durchringen - es sollen ja noch Wunder geschehen!

Wir vom VeV werden auf jeden Fall dranbleiben und dieser mutwilligen Aushöhlung der Kinderrechte politisch Paroli bieten.

Basel
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Mannzipation <a href="" http://www.mannzipation.ch/#new&quot ;" target="_blank">>>hier<<</a>

Mannzipation wird Kollektivmitglied im VeV
An ihrer GV vom 30. Juni 2010 ist die Basler Männer- und Väterorganisation

Mannzipation http://www.mannzipation.ch/

dem Antrag ihres Vorstandes gefolgt, und hat den Beitritt der Organisation als Kollektivmitglied zum VeV beschlossen.

Wir freuen uns sehr, und begrüssen unsere Basler Kollegen ganz herzlich im VeV. Durch diese Zusammenarbeit profitieren beide Organisationen und dadurch letztlich die betroffenen Männer in der Schweiz.

Mannzipation betreibt seit mehreren Jahren einen monatlichen Höck in Basel, so wie dies der VeV bereits in verschiedenen Regionen tut. An diesem Anlass werden betroffene Männer beraten, sie erfahren, dass es auch andere Betroffene gibt und sie werden mit konkreten Vorschlägen unterstützt.

Mannzipation möchte mit diesem Schritt die Tätigkeit ausbauen und gleichzeitig vom Knowhow und den überregionalen Möglichkeiten des VeV profitieren.

Mannzipation bleibt als Organisation rechtlich unabhängig, wird aber von uns als Vollmitglied des VeV betrachtet und auch behandelt.

Wir schauen der gemeinsamen Zukunft mit Spannung und Freude entgegen und hoffen, damit den betroffenen Männern, aber auch Frauen noch mehr Möglichkeiten anbieten zu können.

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Nächster Höck: Mittwoch 4. August 2010, 19.30, Restaurant Bundesbahn in Basel http://www.vev.ch/index.php?option=com_content&task=view&id=415&Itemid=187

Neuer Höck in Bern geplant.
Die Planung für den ersten VeV Höck in Bern läuft auf Hochtouren. Vorgesehen ist ein erster Höck bereits im September oder Oktober 2010. Unsere beiden hochmotivierten Berater sind aktuell dabei, ein geeignetes Lokal zu finden. Weitere Informationen folgen sobald als möglich auf

www.vev.ch http://www.vev.ch

Schweizer Fernsehen berichtet über "Missbrauch mit dem Missbrauch"
Das Schweizer Fernsehen bringt in diesen Tagen eine Dokumentation zum Thema missbräuchlicher Missbrauchsvorwurf. Diese Sendung wurde in Zusammenarbeit mit dem VeV vorbereitet und durch unsere Fachleute begleitet. Wir sind gespannt, wie das Resultat ausfällt.

VeV auf Facebook
Die Seite "VeV Schweiz" auf Facebook hat schon über 300 Mitglieder. Mit dieser Seite wollen wir auch im Facebook Präsenz markieren und die wichtigen Themen auch dort verbreiten. Wer noch nicht auf den "gefällt mir" Knopf gedrückt hat, kann dies jederzeit

hier tun http://www.facebook.com/pages/VeV-Schweiz/114774311872228

.

VeV Höck Aargau am 26. August in Windisch
Ausnahmsweise findet im August auch in Windisch ein Höck statt. Dies, weil wir für dieses Datum einen interessanten Referenten finden konnten, der uns einige wesentliche Informationen zu einem sehr spannenden Thema liefern wird.
Weitere Details demnächst auf www.vev.ch http://www.vev.ch

VeV Grillplausch am 28. August auf dem Hexenplatz in Brugg
Unser alljährlicher Traditionsanlass für Erwachsene und Kinder findet auch in diesem Jahr wieder am letzten Augustsamstag auf dem Hexenplatz in Brugg statt.
Details dazu findet man hier http://www.vev.ch/  - wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen.

Nächste Anlässe
Alle Details zu den Höcks www.vev.ch/index.phpoption=comcontent&task=view&id=23&Itemid=138,
Veranstaltungsorten etc. finden sich im Veranstaltungskalender www.vev.ch/index.php?option=com_jcalpro&Itemid=161 auf der Website.

Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen unter

info@vev.ch mailto:info@vev.ch

. Natürlich ist auch spontanes Erscheinen gestattet. Die Höcks sind übrigens nicht den Mitgliedern vorbehalten, es dürfen ruhig auch andere, interessierte Personen mitkommen. Wenn ihr also jemanden kennt, der sich dafür interessiert, bringt sie oder ihn mit.
Für den Vorstand des VeV Schweiz
Oliver Hunziker, André Müller

VeV Region Aargau
Postfach 822
5201 Brugg

infoAG@vev.ch mailto:infoAG@vev.ch

http://www.vev.ch//

+41 79 645 9554

VeV Region Luzern
Postfach 1612
6060 Sarnen

infoLU@vev.ch mailto:infoLU@vev.ch

http://www.vev.ch//

+41 78 747 1727

VeV Region Zürich
Postfach 2412
8026 Zürich

infoZH@vev.ch mailto:infoZH@vev.ch

http://www.vev.ch//

+41 79 645 9554

Weitere Projekte des VeV:

www.entfremdet.ch http://www.entfremdet.ch/

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www.grosselterninitiative.ch http://www.grosselterninitiative.ch/

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www.zwueschehalt.ch http://www.zwueschehalt.ch/

-

www.blauesamichlaus.ch http://www.blauesamichlaus.ch/

VeV ist Gründungsmitglied der
schweizerischen Vereinigung für gemeinsame Elternschaft

GeCoBi http://www.gecobi.ch/
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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2010 14:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese abstoßende Praxis ist ja in D schon Gang und gebe.

Zwar noch nicht vom BGH aber diversen OLGs so praktiziert.

Entweder, mit der Begründung, innerhalb der EU wäre ja auch noch nah genug, oder gleich mit dem Entzug des Sorgerechts, damit dem Wegzug auf einen anderfen Kontinent nichts mehr in den Weg gestellt werden kann.

Einfach nur widerlich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 14:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer den Newsletter möchte, kann den hier eingestellten als Entscheidungsgrundlage nehmen. Von weiteren Einstellungen bitte ich abzusehen. Vielen Dank.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2010 18:53