Unterhalt, Tochter ...
 
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Unterhalt, Tochter wohnt bei Mutter in Frankreich

 
(@felix)
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Hallo Zusammen,
habe ein Problem was meine Unterhaltszahlungen an meine Tochter, 12 Jahre, betrifft. Kurz nach unserer Trennung ist meine Ex mit ihrem Neuen nach Frankreich gezogen. Mit einer in Deutschland ansässigen Anwältin hat sie den Unterhalt an einem Deutschen Gericht geregelt. Ich musste die Lohnbelege der letzten 2 Jahre offenbaren. Der Unterhalt wurde nun berchnet nach der Düss.-d.- Tabelle.
Das ist ja alles gut und recht, mein zu leistender monatl. Unterhalt betrug nun 325.- Euro, abzgl. hälftiges Kindergeld.
Jetzt kommt das schärfste, meine Ex bezieht in Frankreich nur 52.- Euro Kindergeld. Dh. ich muss 50.- Euro mehr bezahlen nur weil sie in Frankreich wohnt.
Ich habe dem Richter versucht zu erläutern, das es doch nicht sein kann. Für den Umzug nach Frankreich müssen doch auch andere Vorzüge bestehen, zB. weniger Steuern, und niedrigere Krankenversicherungsbeiträge.
Meine Tochter geht weiterhin in Deutschland zur Schule ein Wechsel in eine französische Schule hätte sie zurückgeworfen, was ich auch verstehe.
Ich selber wollte die Differenz zum Deutschen Kindergeld in Deutschland beantragen, man verwies mich aber in die Schweiz, da ich dort meinen Arbeitsplatz habe.............ich weiss es wird immer komplizierter.
Vor ein paar Wochen habe ich Post von meiner Ex erhalten mit der Bitte um Weiterleitung an meinem Schweizer Arbeitgeber. Sie forderte jetzt vom meinem Arbeitgeber Kindergeld, mit der Begründung; die Französischen Behörden hätten es ihr nahegelegt. ??
Mein Arbeitgeber hat nun rückwirkend das Kindergeld nicht an sie, sondern mich ausbezahlt. Ein Gutes Jahr a monatl. ca. 105 Euro.
Meine Frage nun, steht dieses Kindergeld meiner Ex zu ????? Wenn ja zu welchem Teil ???

Hoffe hier kann mir jemand helfen, oder einen Tip geben, an wenn ich mich wende in diesem Fall.

Habe heute mal mit dem Jugendamt telefoniert, schienen dort aber auch überfordert gewesen zu sein in diesem DE-FR-CH Fall.

Gibt es eine Möglichkeit den Deutschen Vergleich zum erlegen zu bringen und auf das Französische Recht zu wechseln ??

Gruss
Werner

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 00:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Werner,

willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für Väter aus dem Drei-Länder-Dreieck 😉

Zugegeben, es ist ein kniffliger Fall. Ich habe folgendes verstanden:
- Ex wohnt in Frankreich mit Tochter
- Du wohnst und arbeitest in der Schweiz
- Du zahlst KU nach DT unter Anrechnung des hälftigen KG

Es ist richtig, dass zur Bemessung des KU die Verhältnisse am Wohnort des Kindes angewendet werden. Auch ist es richtig, dass zur Bestimmung deines Einkommens und evtl. Abzugsbeträge die rechtliche Lage deines Wohnortes angewendet wird.

Der geschlossene Vergleich kann nur durch Abänderung aufgehoben werden. So lange ist er bindend. Weder du noch deine Ex können außerhalb des Vergleichs "agieren". Fraglich für mich ist allerdings, ob dieser Vergleich überhaupt noch gültig ist, da ihr beide wohl eher nicht unter das deutsche Recht fallt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2006 09:32
(@felix)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,
danke für deine Nachricht, ist alles insofern richtig, aber wohnen tu ich in Deutschland. Mein Arbeitsplatz ist in der Schweiz, (Grenzgänger nennt man das hier).

Gruss
Werner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2006 10:44