Unterhalt für Tocht...
 
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Unterhalt für Tochter in den Niederlanden

 
(@skychannel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hier erst mal ein paar Infos:
1) Bin seid 2 Jahren von Niederländerin geschieden
2) 2 Kinder, gemeinsames Sorgerecht
3) Sohn lebt bei mir, Tochter bei Ihr
4) Sie verdient wenig, daher zahle nur ich Unterhalt für Tochter nach Düsseldorfer Tabelle
5) Kinder haben doppelte Staatsbürgerschaft

Meine Frage:
Ex zieht im Sommer in die Niederlande. Ich habe nichts dagegen, Entfernung wird geringer, Kinder können sich öfter sehen....
In wie fern beeinflusst das meine Unterhaltszahlungen?

Vielen Dank
Skychannel

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2006 20:36
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

nunja, meines Wissens ist der Wohnort des Kindes relevant für die zugrunde liegende Unterhaltsrechtsprechung, d.h. wäre vermutlich für dein in den Niederlanden lebendes Kind das niederländische Recht zuständig, für dein bei dir lebendes würde die Unterhaltshöhe nach DT gehen.

Zumindest kenne ich das so in Bezug auf Österreich.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 20:38
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bonjour Skychannel,
dadurch ergeben sich folgende Änderungen:
- KU nach niederländischen Verhältnissen
- Alle Familienrechtlichen Geschichten nach niederländischem Recht.
- Gerichststand in Niederlanden

Vergleiche EG VErordnung EG Nr 44/2001, EG Nr 2201/2003

Aber: Schlimmer als in D geht es nimmer.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2006 21:44
(@skychannel)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Euch für die schnellen Infos.
Kennt jemand eine Seite im Internet mit einer "niederländischen Tabelle"?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 12:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich mutmaße, es liegt über den von dir zu zahlenden KU ein Titel vor. Wenn nun nach niederdländischer Gesetzgebung der KU festzusetzen ist, muss der deutsche Titel aufgehoben werden. Ich bin mir jetzt völlig im Unklaren darüber, ob das hier in Deutschland gemacht werden muss oder dies ggf. ein niederländischer Titel gleich mitbehandelt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2006 13:02
(@skychannel)
Schon was gesagt Registriert

Wäre es denn in Ordnung, die Zahlungen mit dem Umzug einzustellen und abzuwarten?
Eigentlich muss sie sich ja kümmern....
Grundsätzlich sehe ich Zahlungen für meine Tochter ein. Aber Sie sollte hier schon die Iniative zeigen.
Oder mache ich da was falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2006 16:40
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

nunja, meines Wissens ist der Wohnort des Kindes relevant für die zugrunde liegende Unterhaltsrechtsprechung, d.h. wäre vermutlich für dein in den Niederlanden lebendes Kind das niederländische Recht zuständig, für dein bei dir lebendes würde die Unterhaltshöhe nach DT gehen.

Zumindest kenne ich das so in Bezug auf Österreich.

Gruß, Xe

Hui, aber in Österreich gibts keine doppelte Staatsbürgerschaft. Jedenfalls nicht für Bürger wie Dich und mich 😀

Wenn da eine doppelte Staatsbürgerschaft besteht würd mich echt interessieren, welchen Staat die zur Heranziehung von Unterhaltsgesetzen benutzen. Fraglich ist auch, welcher Staat sich Zuständig erklärt.
Vom Gefühl her würd ich meinen, der Staat an dem sich das Kind zuletzt Rechtmässig aufgehalten hat, oder in dem es jetzt Rechtmässig wohnt.

Hin und her, das dürfte die EU interessieren, mit all ihren Lakaien würd ich schätzen.

Daher, persönlich würd ich die Zahlungen auf Null setzen, ein Konto anlegen und den Unterhalt auf selbiges bis zur Klärung einzahlen.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2006 22:21