Umzug nach NL
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umzug nach NL

 
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe schon das ein oder andere in Erfahrung bringen können aber so richtig konnte ich die Frage mir nicht nicht beantworten.
Also ich habe vor in die Niederlande umzuziehen, nicht nur weil ich die Staatsangehörigkeit besitze, sondern auch aus persönlichen Gründen.
Nun ist es aber die Sache mit dem Unterhalt.
Wie wird er berechnet bzw. was wird aus einem Titel oder Beistandschaft. Wie verhält es sich wenn Zahlungen aus UVK entstanden sind.
Da ich selbstständig bin pendeln meinen Einnahmen von Monat zu Monat. Nun erhoffe ich aufgrund einer gewissen "Besserstellung" als Unternehmer in NL mehr zu erwirtschaften. Mein Tätigkeitsfeld wird weiterhin zu 90% in Deutschland sein.
So hoffe mir kann der ein oder andere Tipps geben oder sogar weiterhelfen, vielleicht als Mentor im Grenznahen Bereich.
Es soll kein falscher Eindruck entstehen das ich mich vor den Zahlungen drücken möchte, das hätte ich schon aus steuerlichen Gründen machen können und habe es bisher nicht.

Danke und Gruss vwtec

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 01:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus vwtec!

Beistandschaft: JA "hilft" KM,den Kindesunterhalt zu ermitteln und "einzutreiben"
Titel: der ermittelte KU wird beurkundet uns somit sofort pfändbar, wenn nicht bezahlt. Es gibt einen dynamischen Titel
        (der passt sich automatisch den gesetzl. Vorgaben an) und eine statischen (muss bei jeder Änderung erneuert werden)
UVK: Die geleisteten Voschüsse werden von Dir zurückverlangt, theoretisch  müsstest Du jetzt schon zurückzahlen.
Deine Einnahmen:
Da Du selbstständig bist, wird Dein Einkommen (nicht Einnahmen) der letzten 36 Monate zu Grunde gelegt.
Alle zwei Jahre werden dann Deine aktuellen Einkommenszahlen überprüft, ob sich Änderungen ergeben haben.

An Deiner Unterhaltspflicht ändert sich meines Wissens nix, wenn Du nach NL ziehst...

Soweit erst mal!
Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 13:55
(@vwtec)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 82Marco,

-Beistandschaft: JA "hilft" KM,den Kindesunterhalt zu ermitteln und "einzutreiben"-
Ist mir soweit bekannt, darüber mache ich mir keine Sorgen weil regelmässig gezahlt worden ist

-Titel: der ermittelte KU wird beurkundet uns somit sofort pfändbar, wenn nicht bezahlt. Es gibt einen dynamischen Titel
        (der passt sich automatisch den gesetzl. Vorgaben an) und eine statischen (muss bei jeder Änderung erneuert werden)-
Haben einen sogenannten dynamischen Titel und bin dem Gesetzgeber auf Verderb ausgeliefert.

-UVK: Die geleisteten Voschüsse werden von Dir zurückverlangt, theoretisch  müsstest Du jetzt schon zurückzahlen.-
Das diese zurückverlangt werden ist mir bekannt und findet auch statt

-Da Du selbstständig bist, wird Dein Einkommen (nicht Einnahmen) der letzten 36 Monate zu Grunde gelegt.
Alle zwei Jahre werden dann Deine aktuellen Einkommenszahlen überprüft, ob sich Änderungen ergeben haben.-
Auch dieses ist mir bekannt und es geschieht jedes Jahr. Bevor jetzt Stimmen laut werden dass daß nicht zulässig sei, dem sei gesagt als Vater hast du das Recht zu Atmen und mehr nicht. Wenn das JA kommt helfen selbst Gesetze nicht. Meine Erfahrung sagt mir das es in Deutschland nur ein Gesetz gibt und das ist das Gesetz der Gesetzgeber und der hat immer Recht.
Ich möchte eigentlich nur Infos haben oder Erfahrungen die mit einem Umzug zusammen hängen. Ich habe nicht vor "Unterhaltsflucht" zu betreiben, dafür müßte ich nach Thailand. Da ich nur mir Vertraue und keinem einzigsten Staatsbediensteten bekommt man dort nur eine Aussage und die heisst zahlen, auch im Ausland.
Naja die Verfolgung kennt man ja noch aus dem Dritten Reich, ups das war Absicht.

Ich habe gelesen das der Titel erlischt sobald eines der Elternteile im Ausland lebt. Nun könnte man ausholen und sagen damit würden auch die daraus ergangenen Rechte und Pflichten erlöschen. Also mein Gedanke ist eher das JA rauszuhalten und es mit der KM vor Notar oder Anwalt berechnen lassen. Ihre Einwilligung ist da aber das JA blockt und verweist auf die Beistandschaft, oder auch Verfolgerschaft für Staatseinnahmen genannt.
Ja es ist richtig das ich einen Grell auf diese Staatszwänge habe und ich mich auf meinen Teil damit befriedige in dem ich kaum Einkommen habe.
Dennoch erhoffe ich mir ein paar Erfahrungen von Auswanderer und ihre "Folgen". Es gibt ja auch Mitleidende die Beruflich ins Ausland mussten. Ich habe nur einen Grund ins Ausland zu gehen: Steuern sparen
Den Vorwurf Unterhaltsflucht streite ich wehemend ab, dann bin ich lieber Steuerflüchtling......

Bis Neulich

Gruss vwtec

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2008 22:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo vwtec,

du darfst 2 Dinge nicht verwechseln. Eine Beistandschaft kann die KM beenden. Das bezieht sich dann auch den künftigen KU, den ihr dann eben von nem Anwalt berechnen lassen könnt und euch so einigen oder das dann von nem Notar oder dem JA beurkunden lassen könnt.

Etwas anderes ist es aber, wenn das JA Unterhaltsvorschuß leistet. Denn dann tritt das Kind bzw. die KM als gesetzliche Vetreterin ihre Foderungen andas JA ab und da stellt sich das JA dann nicht quer, sondern ist eben Gläubiger.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2008 22:05