Hallo zusammen im forum,
vielleicht gibts ja Hilfe hier?
Meine 4 Kinder sind gestern mit meiner Exfrau und ihrem Mann für mind. 5 Jahre nach Malaysia als "expatriots" gezogen.
Ich hatte keinen Einspruch erhoben, da ich keine Alternative habe die Kinder selbst hier zu betreuen.
Ich hatt bislang regelmässigen Umgang und liebe meine Kinder sehr.
Was für Rechte habe ich meine Kinder zu sehen: wie oft? und muß ich mich da nach den aufgestellten Regeln von meiner Ex bzgl. der Urlaubszeiten richten.
Wer trägt die Umgangskosten, d.h. die 4 Flüge meiner Kinder nach Dtl.?
Mein Vorschlag lautete daß ich die Hälfte der Flüge bezahle und meine eigenen nach Malaysia sowieso.
Zudem zahlte ich meiner Ex noch eine saftige Abfindung, die kurz danach wieder heiratete, müsste Sie daraus nicht auch einen Teil für die Flüge der Kinder in Ihre Heimat tragen?
Grüße von Brian
Hallo Brian,
wovon träumst du eigentlich nachts?
Wenn Du Deine Kinder sehen willst, ist das nach deutschem und wahrscheinlich auch malaysischem Recht dein Ding, zumal du dein Einverständnis gegeben hattest.
Ausserdem verstehe ich den Vorgang nicht. Erst zustimmen, sich darüber freuen, dass die Ex schnell wiederverheiratet ist und dann nachtreten? Naja. Den Umgang hättest du schon bei den sonstigen Vereinbarungen mitverwurschtel müssen.
Gruss,
Michael
Moin brian,
"Ein brennendes Haus kann man nicht mehr versichern."
All deine Bedenken wären zeitgerechter platziert gewesen zu dem Zeitpunkt, als du noch Einfluss nehmen konntest.
Die Kosten des Umgangs obliegen grds. dem Umgangselternteil.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Michael,
was hatte ich für eine Alternative, kann die kids nicht betreuen- muß arbeiten.
Der Vorgang war folgender: erst Abfindung an Ex gezahlt, Vereinbarungen getroffen, dann hat sie geheiratet.
Jetzt hat sie die Kinder mitgenommen, ich zahle den vollen KU weiter, weil das Schulgeld drüben so hoch ist (Mehrbedarf) und darf auch noch alle meine Flüge und die der 4 Kids zahlen!
Vielen Dank, so was nenne ich abgezockt, oder? Und alles mit rechtlichen Grundlagen!
Grüße Brian
Hallo Brian,
Vielen Dank, so was nenne ich abgezockt, oder? Und alles mit rechtlichen Grundlagen!
Frage: hast Du den Unterhalt gerichtlich festlegen lassen? Ich verstehe Dich so, dass Du mehr bezahlst als in Deutschland zu zahlen wäre. Wie kommt der Betrag zustande?
Die bisherigen Umgangsregeln in Deutschland: waren das außergerichtliche oder gerichtliche Regelungen?
Prinzipiell hat aber Deep recht: Du hättest vorher etwas machen sollen. Es gibt auch in diesem Falle Regelungen, dass bei weiten Entfernungen die Fahrtkosten geteilt werden können.
Was hast Du jetzt vor zu tun? Mal mit dem JuAmt geredet?
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Moin,
nebenbei: da bei der Berechnung des Unterhaltes der Wohnort des Kindes maßgeblich ist, greift die DT in diesem Fall nicht. Alleine ein Hinweis auf die Staatsbürgerschaft eines Kindes ist nicht ausreichend, Unterhalt basiert generell auf der tatsächlichen Notwendigkeit und somit auf den Lebensumständen und dem Wohnort des Kindes.
Hintergrund: eine mir bekannte Mutter hat KU nach DT vom deutschen Vater verlangt, obwohl sie und Kind hier in Wien wohnhaft sind. Das Bezirksgericht in Wien hat die Klage abgewiesen, da die DT nur bei in DE wohnhaften Kindern greift. Die Gerichtskosten wären vermeidbar gewesen.
Der Unterhalt wird nach österreichischem Recht (in diesem Fall 18% des Nettoeinkommens des Vaters) berechnet.
Gruß, Xe
Hi brian,
Wenn sie als "expats" gegangen sind und einen entsprechenden auslandsvertrag einer deutschen oder auch amerikanischen firma haben, wird in der regel das schulgeld von der firma übernommen, bzw. 1 zu 1 auf das gehalt aufgeschlagen. Auch sind meistens 2 familienheimflüge pro jahr in solchen verträgen enthalten. Ich sehe keinen grund für erhöhten KU, mal von den aussagen der anderen abgesehen, dass es rechtlich ebenfalls keine grundlage gibt. Mit den heimflügen hast du dann auch umgangsmöglichkeit.
Gruss bengel
Frage: hast Du den Unterhalt gerichtlich festlegen lassen? Ich verstehe Dich so, dass Du mehr bezahlst als in Deutschland zu zahlen wäre. Wie kommt der Betrag zustande?
Die bisherigen Umgangsregeln in Deutschland: waren das außergerichtliche oder gerichtliche Regelungen?
Prinzipiell hat aber Deep recht: Du hättest vorher etwas machen sollen. Es gibt auch in diesem Falle Regelungen, dass bei weiten Entfernungen die Fahrtkosten geteilt werden können.
Was hast Du jetzt vor zu tun? Mal mit dem JuAmt geredet?
Gruß
Kleinegon
Den Unterhalt soll ich gemäß meiner Ex nach DT dt. Recht weiter zahlen, da zwar lt. BMF Ländergruppeneninteilung für Malaysia nur 50% zu zahlen wären aber die Schulkosten für die int. Schule so hoch sind und nur zu 40% vom AG des Mannes meiner Ex übernommen werden. So lande ich wieder auf den alten Füßen= max. gedeckelt nach DT Tabelle! Ist das denn so richtig?
Mit dem Jugendamt werde ich reden-guter Tipp!
Bei den bisherigen Umgangsregeln gab es keinen gerichtlichen Handlungsbedarf, ich hatte die kids fast jedes Wochenende, nun geht das nicht mehr. Ich dachte ich könnte mich gütlich einigen, und sie signalisierten mir auch ein Engegenkommen mit der Übernahme eines Fluges der 4 Kinder; nun aber sind sie weg und ich bekam eine email, daß ich nun alle Flüge selber zahlen soll. Der AG des Mannes meiner Ex übernimmt keine Heimflüge für die Familie, so die Aussage
Gruß Brian
