Umgang bei Wohnsitz...
 
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Umgang bei Wohnsitz im Ausland

 
(@fordfahrer-mit-zwillingen)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

zur situation: die eltern besitzen das gemeinsame sorgerecht. die kinder leben beim vater. die mutter beabsichtigt, auszuwandern.

meine fragen: 
gibt es regelungen oder empfehlungen für die ausgestaltung des umgangs, wenn ein elternteil den wohnsitz im ausland hat?
wie oft bzw. wie lange kann/soll/muss/darf das verreisen der kinder ins ausland erfolgen?
wer begleitet die knder auf der reise (flug)?
wer trägt die notwendigerweise höheren kosten?

würde mich über hinweise bzw. antworten sehr freuen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2011 13:07
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

es hängt vor allem von der Entfernung ab. Als in Österreich lebender mit dem anderen Elternteil in Norddeutschland, Entfernung 1300 Fahrkilometer, kann ich nur sagen, dass die alte Regelung war, Kind 2x im Jahr in AT, ich die restlichen Ferien in DE. 14-tägige Umgänge sind meistens nicht realisierbar.

Feste Regeln, Gesetze oder Handhabungen gibt es da nicht. Es wäre hilfreich, das Ganze näher zu spezifizieren.

LG Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 13:29
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und willkommen,

Nähere Angaben wären tatsächlich hilfreich, wie z.B. das Alter der Kinder und das Land, in das die KM auswandern möchte.

Bei diversen Fluglinien gibt es z.B. die Möglichkeit, Kinder ab einem gewissen Alter unbegleitet auf die Reise zu schicken (natürlich gegen Aufpreis) - sie werden dann von den Flugbegleitern betreut.
Wir haben damit sehr gute Erfahrungen gemacht.

Die Regelung, wer die höheren Umgangskosten dann tragen muss, wird vom Gericht festgelegt, sofern die Eltern sich nicht einigen können. Da sie die Entfernung schafft, ist sie meiner Meinung nach (muss aber nicht die eines Richters sein) selbst verantwortlich.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 13:51
(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

Hallo Fordfahrer,

zwischen unseren Kindern und dem Vater liegen 11000km. Sie sind bisher zweimal in den Ferien geflogen ( betreut mit Lufthansa, sehr gut gelaufen, Kinder sind 7 und 9 ). Die Kosten für die Flüge trägt der der KV, zum Flughafen ich ( aber das ist viel weniger ).

Es ist also auf jeden Fall machbar.

LG Augentierchen

Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 23:14
(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

....Ergänzung:

Der KV hat die Entfernung geschaffen.

Betreutes Fliegen geht bisher wegen dem Alter der Kinder nur DIREKT dh umsteigen ist nicht vorgesehen. Ich bringe sie nach FFM und KV holt sie am Zielflughafen ab.

Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2011 23:35
(@fordfahrer-mit-zwillingen)
Schon was gesagt Registriert

hallo und danke für eure ersten reaktionen.

also, offensichtlich gibt es keine (offiziellen oder gesetzlichen) regelungen. das wollte ich gerne wissen.

da nach einzelheiten gefragt wurde:
wir sind seit 5 jahren geschieden. wir besitzen das gemeinsame sorgerecht für unsere 11-jährigen jungs, die im wechselmodell bei mutter bzw. vater lebteb. seit zwei jahren leben sie nun vollständig bei mir (vater). jetzt beabsichtigt die mutter, nach großbritannien (evtl. kanada) auszuwandern. das ganze erschwert also den umgang für einen elternteil, egal wo sich die kinder später dann aufhalten werden.

rein subjektiv betrachtet denke ich, dass es moralisch nicht ganz sauber ist, auszuwandern, wenn ich minderjährige kinder habe und entweder vater oder mutter dadurch beim regelmäßigen umgang zu benachteiligen bzw. die kinder für längere zeit von vater oder mutter zu trennen.
wenn die kinder selbstständig sind, kann ich machen, was ich will, aber so?
das sehen die richter vermutlich ganz anders, dies ist ja auch nur meine meinung... 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 11:50
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also so wie das klingt, sind die Auswanderungspläne noch nicht allzu konkret, oder? Da hättet ihr dann noch Zeit, euch darauf einzustellen.

Über die Motive der KM bzgl. Auswanderung möchte ich mir kein Urteil erlauben - auch mein LG ist 1300km von seiner Tochter weggezogen, aber ich kenne seine Gründe und kann sie nachvollziehen.
Im Wesentlichen ist es eine Sache zwischen der KM und den Kids.

Und mit 11 Jahren kann man die Jungs durchaus schon alleine ins Flugzeug setzen (mit Betreuung durch die Fluggesellschaft natürlich). Das mit der Einschränkung, dass sie nur dann alleine fliegen können, wenn sie nicht umsteigen müssen, würde ich allerdings der KM auf jeden Fall mitteilen - ev. kann sie das berücksichtigen, wenn sie eh noch nicht weiß, wohin sie genau auswandern möchte.

Wenn sie weg will, wird sie jedoch keiner zurückhalten können - sie muss aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen...
Aber das ist letztlich ganz allein ihre Entscheidung.

Ich hoffe für die Kids, dass sie gut damit zurechtkommen...

lg
vj

P.S.: Die Jungs würden doch bei Dir bleiben, oder? - Nur weil Du schreibst "egal, wo sich die Kinder später dann aufhalten werden"...? - Oder hat sie vor, sie mitzunehmen?

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 12:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also, offensichtlich gibt es keine (offiziellen oder gesetzlichen) regelungen. das wollte ich gerne wissen.

erfreulicherweise ist das so; man kann nicht jede Eventualität mit einem Gesetz regeln. Gibt eh schon zu viele davon.

rein subjektiv betrachtet denke ich, dass es moralisch nicht ganz sauber ist, auszuwandern, wenn ich minderjährige kinder habe und entweder vater oder mutter dadurch beim regelmäßigen umgang zu benachteiligen bzw. die kinder für längere zeit von vater oder mutter zu trennen.

"Moral" ist hier nichts, was der eine vom anderen Elternteil einfordern kann; sie ist auch kein Faktum, das in Trennungs- und Scheidungsverfahren berücksichtigt wird. Deine Ex ist ein freier Mensch und kann hinziehen, wohin sie möchte. Sie kann nur nicht Euren Kindern gegen Deinen Willen ihre persönlichen Lebenspläne aufzwingen.

Wenn Deine Ex durch ihre Auswanderung die Entfernung schafft, wird bei juristischen Klärungen allerdings auch von ihr die Finanzierung des Umgangs erwartet; es wäre also nicht Deine Aufgabe, regelmässig Flugtickets nach Grossbritannien oder Kanada zu kaufen oder gar selbst mit dorthin zu fliegen. Aber selbstverständlich solltest Du das Entgegenkommen signalisieren, die Kids bei Bedarf an einen passenden Flughafen zu bringen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 12:22
(@fordfahrer-mit-zwillingen)
Schon was gesagt Registriert

ja, mit der moral ist es schon verhext...

die auswanderung nach kanada war eigentlich für anfang des jahres geplant. sie hat aber offensichtlich (noch) kein visum/genehmigung erhalten. nun plant sie, ab juli nach großbritannien zu gehen. sie würde die kids gerne mitnehmen, sagt sie jedenfalls. die jungs würden sicher auch gerne mitgehen, obwohl sie m.e. nicht abschätzen können, was da auf sie zukommen würde. ich möchte sie natürlich auch gerne hier behalten. ist also ne schön bescheidene situation...
ich möchte und würde den kindern diese entscheidung und den umstand, von einem elternteil getrennt zu sein, nicht zumuten, weil sie dadurch für ihr leben und das der eltern sehr weitreichende folgen schaffen.

den grund für die auswanderung kenne ich nicht. ich weiß auch nicht, wie sie ihre brötchen verdienen möchte. aber ich weiß, dass sie einen leitenden beamtenposten hier hat. schon allein das reicht, um mich zu fragen, warum sie das aufgeben will?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2011 13:50
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Also sollte sie tatsächlich einfach nur so auswandern wollen, ohne konkrete Pläne oder eine Jobzusage, dann wird sie wohl kaum eine reale Chance haben, die Kids mitnehmen zu können.

- nur meine Einschätzung.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 13:55




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also sollte sie tatsächlich einfach nur so auswandern wollen, ohne konkrete Pläne oder eine Jobzusage, dann wird sie wohl kaum eine reale Chance haben, die Kids mitnehmen zu können.

Diese "Genehmigung" gäbe es auch nicht, wenn die Ex im Ausland einen Aufsichtsratsposten angeboten bekommen würde. Was hat der Job eines Elternteils mit der Notwendigkeit zu tun, die Kinder aus ihrem sozialen und sprachlichen Umfeld zu reissen, wenn es eine (mindestens) gleichwertige Alternative gibt, sie dort zu lassen, wo sie sind? Diese Alternative ist im vorliegenden Fall ja gegeben; insofern muss die Mutter für sich allein (!) entscheiden, ob sie trotzdem auswandern und die Folgen ihrer Entscheidung in Kauf nehmen möchte - oder ob sie bleibt, wo sie ist.

Und ja: Auswandern ist keine Entscheidung, die Kinder selbst treffen können - weil sie sie in ihren Folgen gar nicht überschauen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2011 15:22
(@riviera68)

Hallo,

etwas spaet aber da es mein Lieblingsthema ist geb ich mal noch meinen Senf dazu ab.

Ich bin "ausgewandert" und habe meine Tochter (damals 12) mitgenommen. Der von mir geschiedene Dad lebt in De. Die Vereinbarung bzgl
Umgang beschraenkte sich auf Urlaub in den Ferien, Fluege werden von mir gebucht und bezahlt. So weit so gut.

Ich muss Martin unbedingt beipflichten, dass Kids nicht abschaetzen koennen, was das bedeutet.

So sagt meine Tochter heute, knapp vier Jahre nach der Auswanderung nach Kanada, es war eine gute Gelegenheit etwas zu lernen, was sie
in De so nicht gelernt haette. Sie fuehlt sich offener fuer Dinge, die sie -noch- nicht kennt.
Aber sie sagt auch, Familie zu vermissen ist durchweg ein Thema, auch wenn man (wie sie) keinen guten Draht zur Familie hat. Und da hat sie so
Recht!

Ich moechte hier unbedingt auf eines hinweisen, obgleich ich mich nicht fuer nen Fachmann halte oder jeder natuerlich seine eigene subjektive Sichtweise hat
(als Auswanderer), es gibt ne Menge Dinge, die man bedenken muesste, man tuts aber nicht.

Es ist fraglich, ob deine Exfrau alles wichtige wirklich weiss...das faengt an bei "wer zahlt im Krankheitsfall meinen Lohn" (naemlich keiner) und wie ist das mit "Urlaubsgeld" (gibt es nicht wirklich).
Verlierst du deinen Job als WP'ler (Work Permit Inhaber) stehst von jetzt auf gleich ziemlich beschis_en da und gerade wenn man keinen Rueckhalt hat ist es doppelt schwer.
Fuer eine Person mag das alles machbar sein, aber wenn man Kinder hat, wird vieles noch viel schwerer. Gerade in Kanada ist vieles Province-abhaengig geregelt.

Mein Rat, den ich leider aus der Kompliziertheit heraus nicht erklaeren vermag, waere, lass deine Ex auswandern, aber halte  die Kids im Umfeld. Wenn die Kids gerne Auslandserfahrung
sammeln wollen so geht dies auch mit Austauschprogrammen und Sprachurlaub. Ein spaeteres "ich studier mal n bisschen an nem College" ist ebenso machbar.
Soll heissen, das "ins Ausland gehen" hat Zeit (fuer die Kids), das laeuft nicht weg.

Zur Moral....manchmal fuehl ich mich schlecht. Manchmal nicht.

Fakt ist, auswandern ist ne riesige Geschichte, viel groesser als so mancher denkt oder sich vorstellen kann. In ein Land gehen, in dem man Auslaender ist, ist eines, sich zu integrieren was gaaaaaaaanz
anderes. Und nicht allen Kindern faellt das leicht, man sagt es ihnen nur immer nach.

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2011 23:28
(@riviera68)

...den letzten Satz moechte ich noch erweitern....manchmal, so wie im Fall meiner Tochter, moechte man sich gar nicht -mehr- integrieren, das liegt dann eben an den Lebensbedigungen/Gewohnheiten des Landes. Oder anders gesagt, eine Integration ist nur dann moeglich, wenn man in vielen Bereichen mit dem neuen Land auf einen Level kommt.

cheers

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2011 02:04