Hallo,
kurz zur Erklärung: Der Vater meiner Kinder ist Ami. Wir haben uns Jan. 2004 getrennt. Scheidung läuft. Ich habe damals in den USA das Sorgerecht klären lassen, damit ich mit den Kindern legal die USA verlassen durfte. Das Sorgerecht sah so aus. Wir haben geteiltes Sorgerecht und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ausdrücklicher Erlaubniss mit den Kindern in D. zu wohnen. So stehts im Urteil. Nun kümmert er sich NULL um die Kinder. Hat noch nie angerufen oder mal nachgefragt. Habe dann hier in D. das alleinige Sorgerecht beantragt. Ich hatte dann ein Gespräch mit dem Jugenamt und das JA hat ihn angeschrieben. Er hat aber auf nix reagiert (aus den Augen aus den Sinn) ok. Das deutsche Gericht hat mir nun letzten Monat das alleinige Sorgerecht zugesprochen, da der Vater absolut desinteressiert ist. Nun meine Frage. Ist das Urteil auch in den USA gültig? Ist das U.S. Urteil damit ungültig? Was passiert wenn ich in die USA fliege? Unterhalt klage ich über ein U.S. Gericht ein und die Richterin hat mir erzählt das er beim Termin total desinteressiert war und lieber sein Auto abbezahlt wie für die Kinder, na gut da wird er keine Wahl haben aber egal. Ich glaub ja nicht das er die Kinder irgendwann mal "zurück fordert". Wenn er sowas macht dann nur um mir eins auszuwischen.
Leider konnte mir weder das U.S. Gericht noch das deutsche eine richtige Antwort geben. Also klar ihr in d. gilt es, da kann er mir nix aber wie ist es in den USA?
Vielen Dank für eure Hilfe
BIanca
Das Konsulat in Frankfurt muesste doch darauf eine Antwort wissen.
Soweit ich weiss akzeptieren die amerikanische Rechtsysteme generell deutsche Beschluesse/Entscheidungen. Das deutsche System hingegen aber prueft saemtliche auslaendische Entscheidungen und lehnt diese meistens auch ab.
Wurde was von der amerikanischen Entscheidung in der neuen deutschen Rechtsprechung erwaehnt?
:question:
Sorry hab aufs Datum nicht geachtet...
:knockout: