Hallo meine Lieben,
meine Kollegin C., die Türkin ist, ist an mich herangetreten, weil sie weiß, dass ich mich mit dem Thema Sorgerecht beschäftige. Sie hatte folgende Frage an mich: Sie hat einen Bekannten, der türkischer Staatsbürger ist und in der Türkei seine Frau, ebenfalls türkische Staatsbürgerin, geheiratet hat. Beide leben nun in Deutschland und hier ist ein gemeinsames Kind geboren. Da die Ehe für ihn unerträglich geworden ist, möchte er sich trennen, möchte jedoch sein Kind nicht verlieren. Er ist sehr viel besser in die deutsche Gesellschaft integriert, als seine Frau. Sie spricht fast kein Deutsch, arbeitet nicht. Daher befürchtet er, dass sie mit dem Kind in die Heimat flüchtet. Weiß jemand, ob er GSR automatisch hat, wies bei Eheschließungen in Dtl. eher die Regel ist? Oder würden sich seine Befürchtungen bestätigen?
LG Romy
Hallo RomyH,
sicher kann dir die Auslandsliste weiterhelfen.
Auf der Startseite einfach draufklicken.
Viel Erfolg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
da war ich und hab auf Forum geklickt und bin dann doch wieder hier gelandet *g*
Na schaun mer mal, ob Ayuda was dazu sagen kann.
LG Romy
hallo.
im Regelfall gilt der Lebensmittelpunkt für das Gesetzt im Sorgerecht, leben die beiden also hauptsächlich in D, dann gilt hier das gesetz. ABer: viele abers runden sich hier herum, z.B ist die ehe in der Türkei geschlossen worden, kann z.b sein, dass die Namensgebung nach gesetzen der Türkei verläuft und vieles mehr. Man kann dies nur bedingt generell beantworten, aber prinzipiell wie ich oben sagte, der aufenthaltsort ist entscheidend.
Die Gefahr der Kindesentführung ist immer gegeben, da können wir von der auslandsliste ein Lied von singen, trotz eidesstattlicher Erklärung nicht abhauen zu wopllen etc.. etc.. trotzdem , und dann wird es schwierig, das berühmte hkü greift nur in teilen, bzw. die länder halten sich nicht richtig dran.
Prävention ist noch schwieriger, geht eigentlich nur mit alleinsorge , aber wie wille er die bekommen? also alles in allem gibt es in diesen Fällen nie eine Sicherheit,
bitte guckt auch, unter
www.kindesentziehung-ausland.de
da gibt es Artikel zum türkischem Sorgerecht, vielleicht ist da was drunter.. auf die länderseite gehen.
ansonsten besteht die Möglichkeit bei uns in der Mailingliste Mitglied zu werden und die Fragen dort einem grossen Publikum zu stellen etc....
aber ihr könnt gerne auch noch hier fragen stellen, wie ihr wollt,
ayuda
noch ein link, unbedingt angucken,, da steht es detailliert drin
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/binational.htm
ayuda
ich kopiere es mal hier rein, es gibt da eine online anwaltskanzlei, die haben das hier so geschrieben, link in der message vorher
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Zu familienrechtlichen Problemen
binationaler Paare
(Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt)
Türkei
Wenn Paare binationale Staatsangehörigkeiten besitzen, können familienrechtliche Fragen, insbesondere eine Ehescheidung, diverse Probleme aufwerfen. Das können wir hier nicht erschöpfend behandeln, sondern lediglich einige Grundfälle darstellen. Das geschieht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Ausführungen wird ausdrücklich nicht übernommen. Insofern empfehlen wir Ihnen sich anwaltlich beraten zu lassen.
Allerdings ist es selbst für den Anwalt schwierig, eine verbindliche Entscheidung abzugeben, welches Recht für die Scheidung einschlägig ist, weil die Familengerichte hier - nach den Erfahrungen, die wir mit solchen Scheidungen gemacht haben - sehr unterschiedliche Auffassungen entwickeln können.
Welches Recht gilt, wenn einer oder beide Ehepartner die türkische Staatsangehörigkeit besitzen?
Bei privatrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen und ausländischen Ehegatten gelten die Regelungen des Internationalen Privatrechts.
Bei gleicher Staatsangehörigkeit gilt das gemeinsame Heimatrecht. Bei einem türkischen Ehepaar gilt türkisches Recht. Mitunter überlässt das neue Recht den Beteiligten auch die Wahl, welches Recht angewendet werden soll oder stellt für Kinder das jeweils günstigste Recht zur Verfügung. Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Ein deutsch-türkisches Paar, das in Deutschland die Ehe geschlosse hat, kann sich hier nach deutschem Recht scheiden lassen. Liegt aber der Lebensmittelpunkt der Eheleute aber bereits seit geraumer Zeit in der Türkei, kann es auch dort geschieden werden. Das bedeutet, dass auf eine deutsch-türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird. Das gilt auch in dem Fall, dass die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt ist und in Deutschland einen Scheidungsantrag stellt.
In Deutschland lebende türkisch-türkische Paare haben die Option, ob sie sich in der Türkei oder in Deutschland scheiden lassen. Deutsche Gerichte müssen dabei allerdings türkisches Recht anwenden. Das gilt auch für den Fall, dass einer der beiden Partner nach der Eheschließung Deutscher geworden ist.
Ein deutsches Scheidungsurteil muss in der Türkei anerkannt werden. Nur dadurch gilt der Ehegatte mit türkischer Staatsangehörigkeit auch in seinem Land als geschieden. Bei türkisch-türkischen Paaren muss das türkische Gericht prüfen, ob das türkische Recht vom deutschen Richter auch richtig angewendet wurde.
Im umgehrten Fall: Bei deutsch-türkischen Scheidungen nach deutschem Recht müssen die türkischen Richter das deutsche Familienrecht anwenden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Scheidung nach deutschem oder türkischem Recht?
In der Türkei besteht weiterhin das Schuldprinzip, das in Deutschland abgeschafft worden ist. Ehebruch, unehrenhafter Lebenswandel, böswilliges Verlassen Beleidigungen oder erhebliche Misshandlungen können solche Scheidungsgründe sein. Solche unbestimmten Rechtsbegriffe schaffen selbstverständlich ein Risiko für die Parteien, was vor allem dafür spricht, wenn die Wahlmöglichkeit besteht, eine Scheidung in Deutschland durchführen zu lassen. Allerdings ist hier eine gewissen Liberalisierung zu beobachten, sodass Frauen nicht automatisch immer mit Nachteilen rechnen müssen. Das gilt auch für die oft hart umkämpfte Frage von Sorgerechtsentscheidungen.
Übrigens: Sollten sich beide Parteien einig sein, hat die Scheidung in der Türkei den Vorteil, schneller und billiger zu sein.
Der Wettlauf zum Gericht?
In Deutschland ist eine Scheidung rechtshängig, wenn der Scheidungsantrag eder Gegenseite vom Gericht zugestellt worden ist. In der Türkei gilt der Zeitpunkt der Einreichung der Klage bei Gericht. Wird danach vor Zustellung in Deutschland die Klage in der Türkei bei Gericht eingereicht, begründet das - von anderen Voraussetzungen abgesehen - die Zuständigkeit der türkischen Gerichtsbarkeit. Das türkische Scheidungsurteil kann selbstverständlich von einem deutschen Gericht nicht mehr korrigiert werden.
Und was gilt für das Sorgerecht?
Ein türkisches Sorgerechtsurteil kann in Deutschland nur bedingt angegriffen werden. Eine deutsche Entscheidung setzt eine türkische Vollstreckungsentscheidung voraus, die wiederum von der Vorentscheidung des türkischen Richters abhängig ist, ob sie die Zuständigkeit des deutschen Richters bejahren. Mit einem Wort: Das Schicksal solcher Verfahren ist äußerst ungewiss.
Unterhaltsprobleme
Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten richten sich regelmäßig nach dem Recht, nach dem die Ehe geschieden wurde. Für die Ansprüche unterhaltsberechtigter Kinder gelten indes grundsätzlich die Gesetzes des Staates, in dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
Gewalt in der Ehe
Am 23.11.2001 verabschiedete das türkische Parlament ein Gesetzespaket zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Ehe und Familie. Bedeutend war dabei die Streichung der Bestimmung, dass der Mann "das Oberhaupt der ehelichen Gemeinschaft" sei. In der Türkei besteht eine familienrechtliche Regelung, dass ein Mann, der gegen seine Frau Gewalt ausübt, die Familie verlassen und Unterhalt zahlen muss. Ereignen sich Vorfälle dieser Art, sollte das sofort der Polizei angezeigt werden.
Ausländerrechtliche Probleme und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
Hallo Ayuda,
vielen Dank erstmal!
Ist ja ziemlich kompliziert, da wird sich der Bekannte meiner Kollegin wohl doch mal zu einem Familienanwalt (am besten mit internationaler/türkischer Ausichtung?) wenden müssen.
Aber die Infos, die mir hier schon gegeben wurden, werde ich zumindest schon mal weiterleiten.
Liebe Grüße
Romy