:gunman: ich habe es bei google schon versucht aber nix passendes gefunden.
meine ex lebt mit ihren kindern in england. die ex meint nun das die kinder engländerinnen seien. ich bin deutsch und meine ex engländerin.
bekommt sie kindergeld aus deutschland wenn die kinder nur die englische staatsbürgerschaft haben? kinder sind alle in deutschland geboren.
gibt es irgendwo tabellen über ausländische kindergelder?
ich weiss es ist eine nicht so leichte frage, aber hoffe doch das ich hier an der richtigen stelle frage.
mfg michael :phantom:
hi, skysurfer,
erstmal willkommen bei vatersein.de!
zur nationalität der kinder: die ist doch bei der geburt erstmal 'deutsch' (gewesen), oder?? und zum ändern muss deine ex ja wohl eine andere beantragt haben?? mit deiner zustimmung?? oder ham die in UK auch 'doppelte' staatsbürgerschaften?? oder du kein sorgerecht???
zum (deutschen) kindergeld schau mal hier (gibts auch als pdf-datei beim bundesamt für finanzen (bff)):
http://www.soenke-schaarschmidt.de/docs/finanz/kin/ki0.htm
im letzten absatz von nr. 1 steht, dass ausländer nur unter bestimmten umständen KG erhalten können. und wenn ich dich richtig verstehe, ist deine ex engländerin?! Arbeitet sie denn für eine deutsche stelle in GB?? oder erhält (deutsche) rente??? na, siehste 😉
(gedanke ins 'unreine': was ist denn mit (gemeinsamem) sorgerecht, würde nicht vielleicht an DICH KG möglich sein??? :question: :note: )
zum englischen KG kann ich leider nix sagen (gips denn dort sowas??).
so, muss wieder an die arbeit 🙁 !!
gruss und viel erfolg
ulli
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
ich kriegs nich wech... ;(
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
Ich aber. Repariert. .:)
[Editiert am 18/1/2005 von Xe]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
....mist, irgendwie hab' ich den ganzen post-teil nach dem link zum 'link' gemacht und krieg's jetzt nicht mehr weg 😛 und das a mit / zwischen den <> auch nicht - das hab' ICH aber nicht getippt!!!!!!
der 'echte' link geht bis 'htm'.
hat ein admin 'ne idee, was ich nächstes mal anders machen muss????
danke!
ulli (zerknirscht... :redhead: )
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
hi, ich bin's nochmal,
hier hab' ich noch 'nen link gefunden (werde den gaaanz vorsichtig ans ende setzen 😉 ) zum thema: kindergeld in england. mir scheint, dass das unabhängig von der nationalität der kinder ist, hauptsache sie leben in UK. aber lies selber (der erste link nennt die voraussetzungen, der zweite ist sozusagen 'home')!
gruss
ulli
p.s.: 'geht nicht' gips nicht ...
http://www.inlandrevenue.gov.uk/childbenefit/eligible.htm
http://www.inlandrevenue.gov.uk/childbenefit/
[Editiert am 18/1/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
hallo skysurfer, sag mal, möchtest du nicht vielleicht die Mailingliste der auslandsliste in Anspruch nehmen? dort werden auch solche speziellen Fragen durchaus diskutiert...
wenn ja sag Bescheid..
ayuda
vamos a ver
in mein obigen posting ist etwas falsch gelaufen.
ich wollte mich recht herzlichst bei ulliberne und Ayuda bedanken.
in der heutigen zeit, ist es glaube ich nicht so selbstverständlich das jemand
sich so recht bemüht den anderen zu helfen, nochmals danke.
ja die kinder sind in deutschland gebohren und 1 elternteil ist deutsch , somit ist dieses kind erst einmal deutsche. zu einen wechsel zu UK staatsbürgerschaft hatte ich nie zugestimmt.
wir wollten es den kindern halt ermöglichen es später zu entscheiden.
wie auch immer es bleiben meine kinder.
nur halt rechtlich gesehen , was für unterschiede würde dieses für meine kinder bedeuten?
welches gericht wäre zustängig für z.b. unterhalt ( erhöhung ect.)
hat die ex überhaupt noch rechte hier in deutschland? vorrausgesetzt sie und die kinder wären nun engländer?
würde gerne in diese mailinglist Ayuda, nur wie funktioniert diese?
recht vielen dank für eure mühe.
michael
hi, skysurfer, guten morgen,
danke fuer die blumen 🙂 !
da ich selbst keine ahnung von der materie 'nationalität' etc. habe, hier nur der vorschlag: die links aus meinem vorletzten post führen auf ofizielle UK-government-seiten. wenn du dort ein bisschen suchst, sollte sich deine frage nach gerichtszuständigkeit etc. klären lassen.
und zur 'auslandsliste' kommst du von jeder seite von VS hin: rechts oben steht das wort ganz gross - einfach anklicken 😉 !!
gruss und erfolgreiche recherche!
ulli
[Editiert am 19/1/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo,
zum Thema Kindergeld aus den Händen des deutschen Staates kann ich eins ganz sicher sagen: Kindergeld wird nur für Kinder ausgezahlt, die ihren ständigen Wohnsitz in DEUTSCHLAND haben. Leben sie woanders, sind aber deutsch, entfällt das Kindergeld.
Ausländer in Dtld. können Kindergeld beziehen, wenn sie in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung sind. Sind sie nur geduldet, gibts kein Kindergeld.
LG Romy
hallo michael. wenn du in die mailingliste für die auslandsliste möchtest , mach ich dir den vorschlag, dass du mich bitte privat anschreibst, damit ich deine mailadresse habe die ich dann eintragen kann..im Regelfall werden neue Mitglieder aufgefordert ihren fall darzustellen was dann gleichzeitig ihre vorstellung gegenüber allen anderen ist..damit soll ein privater bezug garantiert werden und das ex und exe sioch nicht treffen.. bitte schreib mich an unter
esdrujula@web.de
