Hallo,
meine 12 jaehrige Tochter die in DE bei der KM lebt will uns im August nicht besuchen kommen.
Ich lebe mit ihrer 16 jaehrigen Schwester in Spanien seit 12 Monaten.
Seit dem letzten Zwischenfall ist das Verhaeltniss zur KM und meiner Tochter welche bei KM lebt noch schlimmer,weil Sie die Wahrheit nicht kennt.
Die KM hat auch erreicht das meine Tochter den Kontakt zu meiner in Deutschland lebenden Familie nicht mehr hat.(Z.B. Oma und gleichaltige Cousinen und Onkels usw.)
Ich mache mir Sorgen um Sie.
Wie kann ich erreichen das Sie wenigsten bei uns Urlaub macht ? Und vielleicht auch noch in DE die Oma wenigstens besucht oder Cousinen.?
Ich zahle regelmaessig Unterhalt..Kann ich gerichtlich vorgehen?Sie wuerde dann auch keinem Gewissenskonflikt ausgesetzt sein.
LG Antonio
Servus Antonio!
Im Rahmen des §1684 BGB (Recht auf Umgang) kannst Du bzw. die Oma dieses einklagen; Du wirst aber Eure Tochter nicht zwingen können, dass Umgang bei Dir oder Oma stattfinden wird.
Aaaber dadurch signalisierst Du, dass Deine Türe für das Mädel offen steht und Du für sie da bist, eintreten muss sie schon selber.
Was Du vielleicht mal ausprobieren könntest ist, Deine Tochter mit ihrer Lieblingsfreundin zu Dir nach Spanien einzuladen ... könnte evtl. gut bei ihr ankommen.
Wie ist eigentlich das Verhältnis der Schwestern zueinander?
Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
ich sehe das anders. Eine 12-jährige bestimmt nicht selbst, sondern die Eltern.
Und aus meiner Sicht nimmt dieses Katz und Maus bzgl. des Umgangs kein Ende, wenn es nicht durchgezogen wird. Kind wird älter und dann ist es zu spät.
Danke fuer die Antworten.
das Verhaeltnis zu ihrer Schwester in Spanien ist normalerweise seht gut.---Aber ich weiss das sie von der KM beeinflusst wird.!!!---
Es muss doch eine Loesung geben.Bei uns werden Werte vermittelt und Sie braucht Werte ,denn die Mutter hat leider keine.
Ich kann doch meine Tochter nicht einfach ihren Schicksal ueberlassen.Soll ich denn nur zahlen und zuschauen und keinen Kontakt mit ihr haben.
Wenigsten 3 Wochen im August koennte Sie bei uns verbringen.Ist Sie nicht dazu verpflichtet ? Kann ich das gerichtlich einklagen?Es ist nur zum Wohle meiner Tochter.
LG Antonio
Hallo Antonio,
hört sich etwas verbittert an, Dein statement.
Weder im Unterhalt noch beim Umgangsrecht sollten Emotionen die große Rolle spielen. Eine Wertediskussion oder Bewertung der Wertsetzungen der KM braucht's da nicht.
Aus meiner Sicht: Allerhöchste Eisenbahn zur Regelung des Umgangs, der selbstverständlich zum Wohle Eurer Tochter gestaltet werden muss.
Danke fuer die Antwort.
Das Wohl meiner Tochter weiss ich sehr Wohl und Emotionen sind auch keine dabei.
Wenn das so ist wie Gustav sagt dann kann ich vor Gericht gehen und klagen ?????
LG Antonio
Hi Antonio
wenn ich mir die Problematik im anderen Thread (grosse Tochter) ansehe und Deine dortige Verzweiflung mit der hiesigen addiere so denke ich,
Du solltest mal gründlich Deine Prioritäten überdenken. Es reicht nicht, dass Deine Töchter bei Dir sind, Du musst auch mit ihnen leben und kommunizieren können. Die KM als alleiniges Übel hinzustellen (wenn auch oft zurecht) greift mir da ein bischen zu kurz.
Vielleicht solltest Du Deine Art und Vorgehensweise mal kritisch hinterfragen, viele gute Tipps und Ansatzpunkte hast Du ja bereits bekommen.
Wichtig ist, dass Deine Töchter mitbekommen, dass Du sie magst, ihnen zuhörst, sie akzeptierst als mensch, in ihren Meinungen und Standpunkten. Und auch mit ihren Fehlern und Irrungen.
Das hier z.B. in Deinem Denken kann nicht funktionieren.:
... Es muss doch eine Loesung geben.Bei uns werden Werte vermittelt und Sie braucht Werte , ...
Wenigsten 3 Wochen im August koennte Sie bei uns verbringen.Ist Sie nicht dazu verpflichtet ? Kann ich das gerichtlich einklagen?Es ist nur zum Wohle meiner Tochter.
Deine Lösung hier ist doch Zwang. Sollen das Deine Werte sein? Damit erreichst Du m.M. nichts bei Besuchen. Drei Wochen bockig sein ist doch ein leichtes für 'ne 12-jährige. Nee nee, sinnvoller halte ich den Weg neue Kommunikationswege zu finden wie bereits vorgeschlagen.
Gruss oldie (der mit 12 schon ganz genau wusste was er will und wie er es bekommt)
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke fuer eure Antworten.
Kommunikationswege bringen leider nichts mehr !!!! Solange die KM meine Toechter beeinflusst geht gar nichts.Mitlerweilen habe ich eingehende Anrufe der KM sperren lassen weil Sie meine bei mir lebende Tochter negativ beeinflusst.Das letzte Chaos war z.B. Anstiftung um mich zu berauben.(Habe ich hier gechildert.)Mit der KM geht keine Kommunikation!!.Das war nicht das ""erste""mal das die KM so etwas macht.Leider muss ich jetzt einen anderen Weg einschlagen.Kommunikation mit meiner bei mir lebenden Tochter habe ich genug, und die ist gut.
Kann mir jetzt irgend jemand diese Frage beantworten ??::--Kann ich meine 12 jaehrige in DE lebende Tochter gerichtlich dazu bringen das Sie bei uns Urlaub macht.??--
Hey Oldie das ist kein zwang sondern Schutz fuer meine Tochter,denn sie hat wenigstens die Chance weiterhin Kontakt zu Vater und Schwester zu haben.
Sie wissen auch das ich Sie mag usw.(Bitte verschont mich damit)
LG Antonio
Hi
da sich unsere Herangehensweise und Ansichten bzgl Kindeswohl scheinbar diametral gegenüberstehen kann ich Dir nur eine Antwort auf diese Frage geben. Such Dir einen Anwalt, der hört Dir zu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@ Antonio,
beantworte Dir doch mal ganz praktisch die Frage: Wie soll das gehen? Wer soll wen wozu verurteilen - und wie soll ein solches Urteil rein "technisch" in die Tat umgesetzt werden?
Nehmen wir an, Du nimmst Dir einen Anwalt in Deutschland. Mindestens zur Gerichtsverhandlung wirst Du persönlich erscheinen müssen. Nehmen wir weiter an, das Gericht entscheidet sogar in Deinem Sinne und "verurteilt" Deine Tochter zu drei Wochen Ferien in Spanien: Wie kommt sie dann gegen ihren Willen dorthin? Mit der Polizei in Handschellen, die sie in ein Flugzeug setzt? Und wo genau liegt der Vorteil für die Tochter, wenn man sie zu einem Urlaub zwingt, den sie selbst gar nicht möchte?
Du schreibst doch selbst:
Solange die KM meine Toechter beeinflusst geht gar nichts.
Was also sollte gehen, wenn sowieso "gar nichts geht"? Kann es sein, dass Du nicht in erster Linie der Tochter, sondern der verhassten Ex Deinen Willen aufzwingen möchtest?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
vetrackte Sache. Und vor allem: Verhärtete Fronten. Mir ist vollkommen klar, dass es dir sehr schwer fallen muss, dies alles zu (er-)tragen. Wenn du dich überwinden kannst, dich in aller Vorsicht der KM auf sachlicher Ebene anzunähern, würdest du beiden Kindern und in erster Linie dem bei der KM lebenden Kind helfen können. Klar, das klappt nicht beim ersten Anlauf.
Sicherlich steckt in dir die Befürchtung, dass du abermals eine Ohrfeige kassierst und dir irgendwann die Motivation fehlt, fortwährend den ersten Schritt zu gehen. Nur, bedenke bei allem, wie es den Kindern geht. Wir als Erwachsene finden zumeist irgendwelche Methoden, um mit dem Unbill dieser Welt klarzukommen. Kinder können dies nicht.
Um zu deiner Frage etwas zu schreiben: Einen Umgangszwang wirst du nur schwer umsetzen, geschweige denn durchsetzen können. Es nützt dir, praktisch betrachtet, das ausgefeilste Urteil nichts, wenn das Kind schlicht nicht will. Und eine 12-jährige, die zudem in irriger Solidarität handelt, wird Wege finden. Bei kleineren Kindern wäre dies kein Thema. Es könnte im Gegenzug sogar die Erziehungsunfähigkeit der KM hergeleitet werden. Nur, bei einer 12-jährigen ... nahezu ausgeschlossen. Erschwerend kommt die Distanz hinzu.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!