Hallo Zusammen,
mein Ex-Freund und ich leben seit 2 Jahre getrennt.
wir haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre alt) und geteiltes Sorgerecht.
Das Kind wohnt in der Woche bei mir und an zwei Wochenenden im Monat bei seinem Vater. Ansonten meldet sich der Vater nie oder ruft an, um zu erfahren, wie es seinem Kind geht.
Außerdem zahlt er keinen Unterhalt und wir leben von H4.
Zur Zeit bin ich im 4. Monat von meinem neuen Freund schwanger. Er kommt aus Finnland und wir wollen beide nach Finnland umziehen um dort zu heiraten und zu leben.
Er arbeitet dort und auch ich habe dort bessere Chancen, ein Job zu bekommen ( nicht jetzt weil ich schwanger bin und ich werde zuhause bleiben)
Ich habe Angst, dass mein Ex-Freund mir unser Kind wegnimmt (was er auch schon gemacht hat), bzw. diese Situation nutzen wird um mich nicht nach Finnland umziehen zu lassen, da er weiss, dass ich nicht ohne men Kind umziehen werden. Aus diesem Grund habe ich das alleinige Sorgerecht beantragt.
Ich habe das alleinige Sorgerecht ebenfalls beantragt, da ich mit meinem Ex-Freund nicht mehr umgehen und reden kann (er sagt etwas und macht etwas anderes, respektiert nicht was ich denke...etc etc etc) Wir haben uns derart weit voneinander entfernt, dass ich keine Möglichkeit mehr sehe, friedlich miteinander auszukommen. Ich befürchte, dass unser Verhältnis in Zukunft nicht besser wird. Durch das geteilte Sorgerecht brauche ich immer für alles seine Unterschrift, die er mir vorenthällt.
Wenn der Vater Interesse hat, bin ich gerne dazu bereit, dass unser gemeinsames Kind weiter kontakt mir seinem Vater behält (telefonisch,Urlaub, Ferien etc). Er arbeitet an einem anderen Ort als hier, wo wir zur Zeit wohnen und verreist sehr oft wegen seiner Arbeit. Möglicherweise arbeitet oder wohnt er demnächst in einem anderen Land oder zumindest sehr weit weg von unserem derzeitigen Wohnort, deswegen sehe ich auch keinen Grund hier wohnen zu bleiben.
Hat jemand Erfarung mit einem solchen Fall?
Er wird einem Wechsel des Sorgerechts vermutlich niemals freiwillig zustimmen.
Vielen Dank
Missy Katzi
hallo missy,
ich kann nicht verstehen das du, wie alle frauen, das ASR haben willst weil du angeblich nicht mit ihm reden kannst, etc.
meine persönliche einstellung dazu, einer solchen KM sollte mann das ASR entziehen.
es geht dieser person nur um macht und nicht ums kind.
jetzt aber zu deinen sorgen: ihr könnt in einer mediation eine umgangsvereinbarung ausarbeiten und unterschreiben.
dies wird in den meisten fällen sehr positiv bei gericht gesehen.
ich rate dir deinen ASR antrag zurückzuziehen und mit dem KV eine vereinbarung zuschliessen.
werde dir und dem KV dabei helfen.
meine nummer findest du in meinem profil
mel
Missy,
ich bin gerade kurz davor, zu platzen.
Weiss Du ich, bin nämlich auch so ein Papa, der nur an 2 Wochenenden... Ich wollte auch raus aus D, nur habe ich dafür die Konsequenzen nicht anderen aufgebürdet! Meine Entscheidung, mein Ding, meine Verantwortung.
Gut du willst zu dem neuen nach Finnland. Ist Dein Ding, OK. Aber in der Entscheidung, was mit dem Kind passiert, gibt es für Dich nur eine Lösung: Ja natürlich mit nach Finnland und der Ex soll dann mal selber zusehen.
Ich hätte als dein Ex so einige Probleme mit Dir. Wo ist denn Dein Angebot? Ich lese nichts zwischen den Zeilen, was Du als Ausgleich für DEINE Entscheidung über EUER Kind vorschlägst.
Und dann ist mir auch nicht klar, wer da eigentlich nach Finnland will.
Wie kommen denn Kind und neuer miteinander klar? Und kommt, deiner Meinung nach, der Kurze mit der Änderung klar. Bist Du Dir sicher, mit dem, was Du da machst. Nicht, dass Du auf einmal in Finnland Single wirst, und dann doch wieder nach Deutschland zurückkommen willst. Weil das finnische Sozialsystem... naja.
Frag Dich doch einfach mal, ob der Ex nicht ZU RECHT gegen deine Entscheidung stimmen wird.
So und jetzt rege ich mich mal wieder ab.
Sorry,
Michael
@Missy Katzi
§ 1671
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
Definitiv ist ein von DIR gewollter Umzug nach Finnland keine ausreichende Begründung, um das ASR zu rechtfertigen;
eine Nichtzahlung von Unterhalt ist eine vom Sorgerecht und auch vom Umgangsrecht abgekoppelte Angelegenheit;
das Verweigerung von Unterschriften ist gerade ein Kernrecht des Sorgerechts, sprich, wenn dieses Kernrecht nicht existieren würde, hätte der Inhaber des Sorgerechts faktisch keinerlei Rechts außer alles abzunicken;
und Last but not Least ist die Kommunikationsunfähigkeit der Eltern ebenfalls keine ausreichende Grundlage, auch wenn diese zwar gerne von arbeitsfaulen Richtern verwendet wird, um das ASR auszusprechen und damit den Fall vom Schreibtisch zu haben, beim OLG hat dieses zunehmend weniger Bestand.
Vielleicht solltest du etwas an deiner Erwartungshaltung arbeiten, bevor solche Ideen aufkommen. Sprich: werd erwachsen.
Gruß, Xe
ich kann nicht verstehen das du, wie alle frauen, das ASR haben willst weil du angeblich nicht mit ihm reden kannst
Davon abgesehen, dass die Kommunikation zwischen meinem Ex und mir gegen Null geht: DAS wäre für mich kein Grund, das ASR zu beantragen.
Aber mal ehrlich: wie viele Urteile gibt es denn, die genau DAS aussagen? Einer von beiden bekommt das ASR, weil die Eltern nicht mehr miteinander reden können?
Ansonsten, missy, finde ich, dass du dir es ein bisschen gar arg einfach machst!
DU hast ein neues Leben, DU hast ein neues Kind im Bauch, DU planst DEINE Wunschzukunft. Soweit so gut, das ist ja auch dein gutes Recht.
Aber: du lebst nicht allein auf dieser Welt. Du trägst die Verantwortung für ein Kind und dieses Kind hat einen Vater. Den kannst du nicht mal so eben austilgen, wie es dir gerade in den Kram passt.
Wenn du meinst, nicht mehr mit ihm reden zu können, dann sucht eine Beratungsstelle auf. Im Beisein Dritter funktioniert das dann nämlich in den allermeisten Fällen wieder.
Wenn der KV selbst vorhat, ins Ausland zu gehen, wenn ich das richtig verstanden habe, dann dürfte es ihm egal sein, ob er sein Kind in Finnland besucht oder sonstwo. Warum sollte er dann einem Umzug nicht zustimmen oder dir gar das Kind weg nehmen?
Wobei sich mir hier die Frage stellt:
Ich habe Angst, dass mein Ex-Freund mir unser Kind wegnimmt (was er auch schon gemacht hat),
Was war da los?
Gruß AJA
Moin,
in einem anderen Forum ist der Text ebenso enthalten. Die dort gegebenen Antworten haben dieser "Mutter" auch nicht geschmeckt. Sie hat es noch nicht einmal für nötig befunden, sich zu den aufgeworfenen Fragen zu äußern.
Sorry, Kätzchen, die von dir gewünschte Meinung ist bei uns vorrätig.
DeepThought
*Beitrag geschlossen*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!