Klaro - informiere hier auf jeden Fall anschliessend!
Mir ging es darum, das Göga die Anfrage von riviera erhält, falls ich es heute Abend wieder versemmle :redhead:
Seine Mails liest er zuverlässig, hier schaut er kaum noch rein und seine Frau (ich) ist zur Zeit die Vergesslichkeit in Person...
(Vielleicht sollte riviera dann informieren - das vergesse ich sonst auch noch) :puzz:
Liebe Grüsse aus der Schweiz
Danke - ich melde mich, soon 🙂
Sofern nuetzlich teile ich gerne meine Erfahrungen mit - immer unter dem Vorbehalt, dass meine Erfahrungen nicht fuer jedermann anzuwenden sind oder zutreffen muessen.
Vor allem, weil es sowohl federal wie auch provincial regulations gibt.
Zur SIN (social insurance number) in Canada kann ich sagen, dass man die zwar vom Service Canada ausgestellt bekommt, man dort aber keine Wohnortveraenderungen mitteilen muss. Die kennen quasi nur die erste Adresse zum Zeitpunkt der Beantragung und deine persoenlichen Daten, fertig.
Soweit ich das sagen kann, teilt man Adressaenderungen der jeweiligen (Auto-) Versicherung (bitte Province beachten!, BC hat zbsp nur die ICBC, aber in anderen Provincen hat man verschiedene Anbieter) oder dem Finanzamt (ggfs) oder dem MSP (medical service der jeweiligen Province). Wobei das hier auch nicht jeder macht, es besteht halt keine wirkliche Pflicht.
Man kann sogar einen anderen Namen legal nutzen, sofern man den fuer legale Sachen einsetzen will - heisst im Klartext: ich kann zbsp Shaw (TV, Internet, Telefon- Anbieter) beauftragen einen Telefonanschluss zu installieren, und quasi meinen Namen veraendern, von zbsp Clark in Park. Kein Witz. Ist legal, weil es nur um einen Telefonanschluss geht.
Asiatische Schueler an der Schule meiner Tochter aendern ihren Namen von Hua Wong in Jenny Wong....weils einfacher ist im Alltag. Und nein, die muessen dafuer nicht zur Behoerde und das absegnen lassen.
DAS sind Erfahrungswerte aus BC, Canada nicht aus Canada an sich!
...it's complicated & somewhat annoying :exclam:
cheers!
Hallo rivera68
Zu Deiner Frage.
Es ist entscheidend wo die Ehe geschlossen wurde.
War es in Deutschland, so kann man nach 2 Trennungsjahren in Abwesenheit geschieden werden.
Wenn man keine Adresse vom anderen hat oder sonstige Daten.
Scheidungskosten und Anwaltskosten trägst du in Abwesenheit alleine.
Ist die Ehe in Kanada geschlossen, da muss ich leider passen. Da solltest Du dich beim Anwalt schlau machen.
Hoffe Dir geholfen zu haben.
LG Kodo_3kits und Engelherz
Wende Dein Gesicht in die Sonne und lasse den Schatten hinter Dir
...mein Kumpel "Zufall" hat mir heute die neue Adresse serviert. Nu brauch ich nur noch einen "auf dem Teppich bleibenden" RA.
Bloede Frage vielleicht, aber schickt so'n FamG den S-Antrag echt ins Ausland? Und wenn eigentlich alles geregelt ist wielange dauert dann heutzutage das
Verfahren?
Danke, riviera
Also was mit Steuerverwaltungsakten geht, sollte auch bei anderen Behörden etc. gehen. Ggf. im Rahmen der bilateralen Amtshilfe oder Zustellung über das Auswärtige Amt/Botschaft.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
Rueckmeldung in eigener Sache 🙂
Die tatsaechliche Adresse hab ich jetzt und er hat eingewilligt sich scheiden zu lassen. Nach eigenen Recherchen scheint es am besten zu sein, wenn er von Kanada aus die Scheidung einreicht. Wenn ich das richtig verstanden habe reicht ein "gemeinsamer" Anwalt in Deutschland.
Und genau da wollte ich mal fragen, ob jemand in Berlin einen RA kennt, der sich mit Scheidung auskennt, auch wenn einer im Ausland lebt. Zumindest jemanden, der nicht gleich die Augen verdreht.
Bei uns gibts nix zu regeln, keine Kids, kein Vermeogenskrempel, jeder geht seinen Weg und fertig. Ich will da nur raus!
cheers, riviera
...gerade est gesehen :redhead:
@LBM Ja, uebers Konsulat kann zugestellt werden, kostet aber wohl entsprechend. Ist aber natuerlich gut zu wissen, dass das ueberhaupt geht.
riviera, die in zwei Tagen wieder daheim ist!