Hallo Freunde der Gerechtigkeit,
ich gabe ne Frage zu Scheidúng, weiss aber nicht ob es hier hin passt, egal ich fang einfach mal an.
Kurz zu meiner Situation. Ich leben in Frankreich, meine Ex ist vor ca. 1,5j mit meiner Tochter und meiner 2ten damals noch ungeborenen Tochter nach Deutschland "abgehauen". Umgangsrecht, Unterhalt und Kindesunterhalt sind Gerichtlich schon geklärt.
Gestern bekam ich ein schreiben von ihrer Anwältin das sie die Scheidung nach deutschem Recht will. Allerdings gibt es ein Gesetz laut meiner Anwältin das sagt das immer nach dem Recht geschieden wird wo der letzte gemeinsame Aufenthalt war. Sprich in Frankreich.
Meine Frage ist eigentlich nur die ob jemand den Unterschied des Rechts zwischen Deutschland und Frankreich kennt. Den meine Ex hat einen Hintergedanken auf dem ich noch nicht gekommen bin. Das Scheidungsrecht beinhaltet ja nicht ihren oder den Kindesunterhalt also muss es etwas anderes sein.
Oder besser was beinhaltet denn die Scheidung in D, viel kann es ja nicht mehr sein.
Die selben Fragen werde ich natürlich auch meiner AW stellen, aber vielleicht kann hier jemand aus Erfahrung sprechen.
So far
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Hallo Kidless,
ersteinmal willkommen bei Vatersein.
Die Deutsche Botschaft in Paris hat auf ihrer Webseite ein Merkblatt veröffentlicht, worin das deutsche und französische Unterhaltsrecht verglichen werden.
http://www.amb-allemagne.fr/pdf/Ambassade/MerkblattKindes.pdf
Vielleicht werden darin Deine Fragen beantwortet.
Grapfruit
Danke Grapfruit,
allerdings gilt für uns das deutsche Unterhaltsrecht da nach 3 Monaten Aufenthalt in einem anderen Land, dieses als Lebendsmittelpunkt gilt. (was meine Ex wohl wusste und ich nicht :mad:)
Naja, jetzt will sie sich in D scheiden lassen und besteht auf dem Deutschen Recht. Und den Unterschied des deutschen Scheidungsrecht zum französischen wäre für mich Interessanter.
Aber danke Trotzdem
gruß
Kidless
Update .....
Ich habe auch das Scheidungsrecht gefunden.....auf der selben Site.
Kasse, danke noch mal.
Gruß
Love is stronger than hate !!!
Hallo Kidless
Betreffend Kinder stehst du aber nach franz. Recht meiner Meinung nach besser da...
Gruss
Dragon 77
Hallo Dragon,
ich würde auch Unterhatsrechtlich besser nach französischem Recht stehen, aber da meine Ex sich ja noch mal schlau gemacht hat bevor sie von heut auf morgen abgehauen ist, und man ihr gesagt hat das sie in Deutschland bessere Karten hat, blieb mir keine andere Wahl.
Wenn sie in Frankreich geblieben wäre , hätte sie nicht nur kein Unterhalt bekommen, sonder auch das Sorgerecht verloren. Denn hier ist es nicht möglich sich einfach ne Wohnung zu nehmen und wegzuziehen. Das muss erst von einem Richter genehmigt werden.
Noch steht nicht fest nach welchem Recht wir geschieden werden, zur Zeit gits wie bei jeder Sache erstmal regen Anwaltsverkehr :shouting:
gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Hallo Kidless
Dann ist ja klar, weshalb sie sich nach deutschem Recht scheiden lassen möchte...
Eigentlich solltest du jedoch gute Chancen haben nach franz. Recht geschieden zu werden, oder irre ich mich da? Der letzte gemeinsame Lebenspunkt war ja Frankreich...
Hat dein Anwalt etwas betreffend der Chancen gesagt? Wenn es ja eindeutig wäre, dass das deutsche Recht zum Zuge kommen würde, würde sie dies nicht so vehement einfordern...Verstehst du was ich meine?
gruss
Dragon77
Also bis jetzt gehen wir ( meine AW und ich ) davon aus, so wie es auch geschrieben steht, das wir nach französichem Recht geschieden werden, aber alle Gesetzte , Vorschriften etc. sind so biegsam und haben so vielke Hintertüren das ich meine Hand dafür nichts ins Feuer legen werde .... mitlerweile wundert mich nichts mehr...wer weiss vielleicht werden wir ja nach Türkischem Recht geschieden 😉 nein spass bei seite ...
Ich überlege noch welchen Grund sie hat, das sie auf dem Deutschen Recht besteht. Kann es einen Steuerlicher Vorteil sein ? Ich weiss es nicht ....
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Moin Kidless,
noch ein anderer gedanklicher Ansatz: Speziell unterhaltstechnisch kann bislang nur der Trennungsunterhalt gerichtlich geklärt worden sein; Ihr seid ja noch nicht geschieden. Möglicherweise liegt da der Hase im Pfeffer - denn in Frankreich wird die wirtschaftliche Eigenverantwortung nach einer Scheidung deutlich grösser geschrieben als in Deutschland. Möglicherweise müsste Madame sich nach französischem Recht auch an den Umgangskosten beteiligen, denn sie hat die Entfernung hergestellt....
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Kidless,
noch ein anderer gedanklicher Ansatz: Speziell unterhaltstechnisch kann bislang nur der Trennungsunterhalt gerichtlich geklärt worden sein; Ihr seid ja noch nicht geschieden. Möglicherweise liegt da der Hase im Pfeffer - denn in Frankreich wird die wirtschaftliche Eigenverantwortung nach einer Scheidung deutlich grösser geschrieben als in Deutschland. Möglicherweise müsste Madame sich nach französischem Recht auch an den Umgangskosten beteiligen, denn sie hat die Entfernung hergestellt....
Grüssles
Martin
Hallo Brille,
das ist eine gute Frage für meine AW. Danke :thumbup: .
So wie ich das verstanden habe gibt es verschiedene Gesetzte für die Zeit des Trennungsjahres, oder wie nach französischem Gestzte, 2 Trennungsjahre, und für die Zeit nach der Scheidung.... Ich blicke auch nicht mehr durch welche Gesetzte für wann und was gelten, naja dafür habe ich ja auch einen Anwalt, aber dem Ganzem zu folgen wird immer schwerer ..... Ich bin für jede Kleinigkeit Dankbar, und freue mich diese Site efunden zu haben.
Thx und gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
