Danke 82Marco
Das ist eine Super Idee!
Muss mein Mann dazu einen Notar in Deutschland beauftragen oder kann das auch ein schweizer Notar oder allenfalls das Deutsche Konsulat in Bern machen?
Darf ich euch in dieser Sache noch ein letztes Mal um eure Hilfe und Durchsicht bitten?
Entschuldigt das ich euch so viel Aufwand mache, aber mein Mann und ich sind da doch sehr unbeholfen in der Sache.
Mein Mann hat bisher alles komentarlos geschluckt was vom JA kam und dabei die Faust in der Hosentasche gemacht.
Ich würde Ihm einfach gerne etwas helfen und aufzeigen was man machen kann.
Meine Berechnung mit den effektiven Zahlen welche ich rausgesucht habe sieht wie folgt aus:
Einkommen:
Einkommen 08/10 - 10/10 chf 15`600.00
Einkommen 11/10 - 07/11 chf 48`600.00
Summe Jahresbrutto chf 64`200.00
Abzüge:
Sozialabzüge 15% chf 10`440.00
Steuern chf 9185.40
Feuerwehrersatzabgabe chf 400.00 (19% vom Steuerbaren Einkommen, Max. 400.-chf)
Nettoeinkommen chf 44`174.60
umgerechnet Monatlich chf 3`681.22
abz. Krankenversicherung chf 385.30 (Krankenversicherung 352 + zusätzlich eingerechnet der Selbstbehalt von jährlich chf 400.- / p.M. chf 33.30)
durchschn. Netto p. M. chf 3`292.92
Umrechnung euro euro 2`537.86 (Faktor 0.770 = 3295.92x0.770)
abz. bba euro 126.89 (5%)
Unterhaltsrelevant euro 2`410.96 (Stufe 4 DD / Herunterstufung um 1 Stufe, da drei Unterhaltsberechtigte)
Bedarfskontrollbetrag euro 1`466.65 (Kaufkraftkorrektur: 1100*1/3 = 366.65 euro. Ich stütze mich bei der Kaufkraftkorrektur auf die Quelle der Agentur für Arbeit, welche aussagt, das die Lebenshaltungskosten in der Schweiz um 1/3 höher sind)
verbleiben euro 944.31
Kinder: Bedarf Kindergeld Zahlbetrag
1. / 14j 625.33 92.00 533.33 (Kaufkraftkorrektur 469.00 *1/3 = 156.33)
2. / 12j 469.00 92.00 377.00
3. / 11j 401.00 95.00 306.00
Total Zahlbetrag von 1`216.33 euro
Da der verbleibende Betrag von kodo in der DDT 3.Stufe nicht ausreicht wird doch eine herabstufung in der DDT vorgenommen, oder?
Das würde doch bedeuten, dass Kodo nach Stufe 1. der DDT Unterhalt an die Kinder bezahlen kann.
Das würde bedeuten:
Kind 1 = 476.00 euro
Kind 2 = 334.00 euro
Kind 3 = 369.00 euro
Total wären dies euro 1079.00 das wäre doch Fair.
Ist das Korrekt, wenn mein Mann den Betrag künftig direkt auf das Konto seiner Ex.Frau überweist, oder muss das nach wie vor über das JA laufen da die Kinder dort Ihre Beistandschaft haben?
Das wäre erst mal alles von mir zu diesem Thema.
Es wäre sehr lieb wenn Ihr euch nochmals die Mühe machen würdet, die Berechnung durch zu sehen.
Herzlichen Dank aus der schon bald verschneiten Schweiz
engelherz
Habe mich bei Kind 3
Kind 3 = 369.00 euro
vertrippt.
Kind 3 würde einen Betrag von 269 euro erhalten.
(DDT = 364 - 95Kindergeld / 3 gemeinsames Kind = 269 euro
Moin
Für die Kaufkraftkorrektur spielen Aussagen der AfA keine Rolle, sondern die des statistischen Bundesamtes. Siehe meinen Link oben. Danach beträgt er für 2009 1.196, das Leben in der Schweiz ist also 19,6 teurer als in Deutschland. Und dieser ist gleich nach der Euro-Umrechnung anzuwenden. Der Bedarfskontrollbetrag (BKB) ist lediglich zur Kontrolle, ob eine Ausgewogenheit sichergestellt ist. Also:
Netto: 2537,86€
Korrektur 2121,96€ (1537,86€ / 1,196)
- bbA 106,10€ (5%)
bereinigt. Netto 2015,86€
Es erfolgt wegen 3 bedürftigen Kindern eine Herabstufung um eine Stufe, daher EK-Gruppe 2
Bedarf lt. DDT (ohnd KG-Abzug) sind also:
(1.Kind 14J 448€)
2.Kind 12J 448€
3.Kind 11J 383€
Zahlbeträge:
2.Kind 356€
3.Kind 291€
Der Bedarf für das 1.Kind (14J) richtet sich nach schweizer Masstäben, nicht nach den deutschen und übersteigt mein Wissen. Jedoch der Bedarf nach schweizer Recht wird dann nur in Euro umgerechnet, eine Anwendung der Kaufkraftkorrektur findet nicht statt.
Jetzt wird geschaut, ob der BKB gewährleistet wird. Der Einfachheit halber nehme ich für Kind 1 den gleichen Zahlbetrag wie für Kind 2.
2015,86€
- 356 (Kind 1)
- 356€ (Kind 2)
- 291€ (Kind 3)
= 1012,86€
Der BKB nach Zeile 2 der DDT beläuft sich auf 1000€ und ist somit gewährleistet. Falls der Anspruch des 1. Kindes nach schweizer Recht höher als 356€ + 12,86€ ist, erfolgt eine Herabstufung um eine Stufe für die Kinder und es ist Zeile 1 der DDT (Mindestunterhalt) anzuwenden.
Alles klar 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Super!
Das hilft mir sehr!
(Auch wenn ich die Aufstellung nochmal machen muss :wink:)
Ganz vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Jetzt hat es auch die Schweiz verstanden wie das gerechnet wird :redhead:
Hmm, mir fällt ein, dass die Berücksichtigung (Abzug des KU's) für das 14J-Kind bei die Kontrolle des BKB eigentlich gleich nach der Euroumrechnung (und somit vor der Kaufkraftkorrektur des Netto-Gehaltes) erfolgen muss. Es kommt ja darauf an, die jeweiligen Kosten auch die dafür zutreffenden Einnahmen gegenüber zu stellen. Es wäre sinnvoll, hierfür eine Office-Tabelle(Kalkulation) mit den entsprechenden Verknüpfungen/Berechnungen anzulegen. Ansonsten ist das eine elendige Hin- und Herrechnerei.
Gruss oldie
Edit: Ich verschiebe den Thread mal nach "Auslandsthemen", da er sich ja dazu faktisch entwickelt hat.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen zusammen
Wie bereits erwartet, geht der Unterhaltsknatsch weiter.
Selbstverständlich gefällt dem JA unsere Gegendarstellung der Berechnung nicht & Sie fordern neu, das Kodo Unterhalt zahlt nach der Stufe 3. der DDT.
(Zumindest haben Sie anerkannt, das mit drei Unterhaltsberechtigten eine Herabstufung vorgenommen wird. Jedoch haben Sie die Kaufkraftkorrektur nach wie vor erst beim Bedarfskontrollbetrag angewendet. (Man erziehlt dadurch ja auch mehr Unterhaltsrelevantes Einkommen.))
Wie kann ich dem JA nun nach feiner schweizer Art verklickern, dass mein Mann in dieser Angelegenheit sagt was zu Titulieren ist und nicht das JA?
Gibt es irgendwo eine Kompetenzregelung des JA?
Dem JA steht ja der Klageweg offen wenn Sie meinen es nicht akzeptieren zu wollen.
Zudem steht in den Daten für die aufzunehmende Abänderungsurkunde nichts darüber, dass Kodo den Titel neu Befristen lasen will auf das 18 Lebensjahr der Kinder.
Das will er aber unbedingt drin haben.
Nun ja, sehr gerne verfasse ich eine erneute Stellungnahme zum JA schreiben.
Ist unterdessen schon fast zu meinem Hobby geworden :redhead:
Liebe Grüsse aus der stürmischen Schweiz, ohne Schnee, aber mit milden 16Grad
engelherz
Servus Engelherz,
wie schon in Antwort #19 geschrieben:
ich würde entweder beim JA Eures Vetrauens oder bei einem Notar den Betrag und Modalitätetn/Befristungen titulieren lassen, die Euch richtig erscheinen.
Diesen Titel schickt Ihr dam "gegnerischen" JA zur Kenntnisnahme; mal schauen, ob die wegen dem Delta klagen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco
Da wir in der Schweiz leben, wollte mein Mann den Titel bei der Deutschen Botschaft abändern lassen. Diese haben sich jedoch geweigert, mit der Begründung, die Daten des JA für die Abändeungsurkunde stimmen nicht mit unseren Daten überein & sie dürfen nichts Beurkunden was nicht vom JA vorgegeben sei.
Somit ist mein Mann dort ohne Titel wieder raus.
Ein Schweizer Notar kann ebenfalls nach meinen Abklärungen keinen Titel für das Deutsche JA erstellen.
Somit müsste mein Mann dafür extra nach Deutschland reisen, oder eben warten, dass das JA die von uns geforderten DAten annimmt und die Abändeungsurkunde durch die Deutsche Botschaft gemacht werden kann.
Somit müsste mein Mann dafür extra nach Deutschland reisen,
Was ja in der Schweiz von nirgendwo besonders weit ist! 🙂 :undwech2:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Jo, recht hast du wohl Beppo.....
Kann man sich da beispielsweise einfach in Lörrach beim JA einen Termin machen, kurz dort hin fahren, unterschreiben und gut ist?
Dürfen die eine Abänderung ohne zustimmung des zuständigen JAs machen?
Werde meinem Männe eine Shoppingtour nach Deutschland vorschlagen, bei welcher alle etwas davon haben:-)
Ich neue Klamotten & lecker essen und mein Mann einen gültigen Titel :redhead:
Dürfen die eine Abänderung ohne zustimmung des zuständigen JAs machen?
Nein, eine Änderung eines bestehenden Titels geht so nicht.
Das geht nur, wenn der Titelinhaber den bestehenden Titel freiwillig raus gibt oder per Gericht.
So wirds wohl nix mit shoppen & lecker essen :thumbdown:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich ahnte das dies einen Hacken hat:-(
Wie komme ich denn nun zu meinem Shoppingtripp in Deutschland? Mein Mann wird ohne "Auftrag" wenig begeistert sein, mit mir Einkaufen zu gehen... :puzz:
Nun gut, also JA einen netten Brief schreiben und hoffen das da ne vernünftige, einsichtige Antwort zurück kommt.
Mein Mann darf in dem Schreiben aber schon bestimmt auftreten und darauf bestehen, dass der Zahlbetrag da rein kommt, welcher mein Mann vorschlägt & nicht ein x-beliebiger, horender Betrag den das JA für angemessen hält?
Dachte da an einen Schlusssatz etwa wie folgt:
Somit beläuft sich der Monatliche Unterhalt -wie bereits in meiner früheren Berechnung ausgewiesen- für Kind 1 auf 334.00 Euro und für Kind 2 269.00 Euro.
Sollten Sie mit dem Zahlbetrag welcher ich Ihnen vorschlage nicht einverstanden sein, steht es Ihnen nach wie vor offen, für den Differenzbetrag den Rechtsweg zu bestreiten.
Ihre Angepassten Daten für die aufzunehmenden Abänderungsurkunden erwarte ich bis zum
22. November 2010. Nur so kann ich gewähren, das Sie die Unterlagen an dem von Ihnen gestellten Termin (06.12.2010) vorliegen haben.
Des weiteren will ich die neuen Titel bis zum 18. Lebensjahr der Kinder begrenz haben. Ich weise Sie an, dies ebenfalls in die Daten für die aufzunehmenden Abänderungsurkunden auf zu nehmen.
Nein, so geht es auch nicht.
Genausowenig, wie über den Inhalt des neuen Titels kann das JA über die Herausgabe des alten Titels entscheiden.
Das kann nur der Titelinhaber. Also das Kind, bzw. dessen Mutter.
Wenn ein neuer Titel erstellt wird, kann er bestimmen, was drin steht.
Aber solange der alte, höhere Titel nicht herausgegeben wird, gilt der weiter.
Klagen muss der, der eine Änderung erzwingen will.
Nach unten der Pflichtige, nach oben de Berechtigte.
Ansonsten hilft freundliche Überzeugungsarbeit.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das JA hat die Beistandschaft für die beiden Kinder.
Somit sind Sie doch berechtigt, aufgrund einer neuen Einkommenssituation einen neuen Titel erstellen zu lassen?
Der aktuelle Titel ist mit 70.5% des Mindestunterhalts Tituliert.
Wir streiten uns also um eine Erhöhung des Titels, nicht um eine Reduktion.
Nun sind sich das JA und mein Mann nicht einig um wie viel höher der Unterhaltstitel sein soll.
Das JA will 110% mein Mann 100% (Gemäss seinem Einkommen halt)
Was soll er den tun?
Das JA nochmal freundlich darauf hinweisen, das er sehr wohl bereit ist Unterhalt nach der Stufe 1 der DDT zu zahlen, jedoch nicht nach der Stufe 3.
Ansonsten darauf hinweisen, dass das JA gerne klage einreichen kann?
Gut, dann habe ich mich auf ne falsche Spur führen lassen.
In dem Falle ist der Schrieb doch richtig, wobei ich das mit der Anweisung umformulieren würde.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Z.B.
"Desweiteren bitte ich darum, den Titel auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit zu begrenzen"
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Z.B.
"Desweiteren
bitte ich darumsetze ich voraus, den Titel auf den Zeitpunkt der Volljährigkeit zu begrenzen"Gruß, Michael
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich glaub, ich bin immer noch zu höflich... :knockout:
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Es ist nicht nur das, es ist auch eine andere Aussage.
Eine Bitte können sie immer noch ablehnen ohne dass das Angebot hinfällig wird.
Man muss es aber zur Bedingung für das Angebot machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ihr seit Super! :thumbup:
Herzlichen Dank für die Formulierung!
Werde ich so in den Brief schreiben.