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Mutter will mit nichtehelichem Kind ins Ausland

 
 tre
(@tre)
Schon was gesagt Registriert

Hallo beisammen,
ich habe folgendes Problem. Zusammen mit einer Brasilianerin habe ich ein nichteheliches Kind (2,5 Jahre). Das Sorgerecht hat nur sie. Seit einem Jahr leben auch ihre zwei Töchter (4 Jahre) bei uns. Nun haben wir uns leider getrennt, und sie möchte nun gerne nach Brasilien zurück. Die Verhältnisse in Brasilien sind dort wo sie herkommt sehr sehr ärmlich. Sie hat zwar Familie, kann aber nicht wirklich auf Unterstützung hoffen.
Kann ich irgendetwas tun damit mein Sohn hier in D bleiben kann?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2011 17:43
(@bester-papa)
Registriert

Hallo!

Hat sie gesagt warum sie zurück will? Evtl. will sie Dich damit auch nur unter Druck setzen, weil sie andere Dinge  von Dir will, z.B. Wohnung bezahlt etc.

Arbeitet sie?

Ansonsten würde ich sofort einen Eilantrag aufs Auftenthaltsbestimmgsrecht bei Gericht stellen. Wird zwar schwer, aber zu verlieren hast Du nichts.

Gruss

Bester Papa

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 18:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo tre.

Leider hast du ohne Sorgerecht praktisch keine Chance, den Wegzug zu verhindern.

Du kannst nur versuchen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und dann, wie der beste Papa sagt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur sind die Chancen dafür im homöopathischen Bereich.

Sie hat zwar Familie, kann aber nicht wirklich auf Unterstützung hoffen.

Doch. Auf deine!
Von deinem Kindesunterhalt lässt sich dort bestimmt bombig leben.

Tut mir leid das so sagen zu müssen aber es ist leider so im Kinderfeindesland Nummer 1.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2011 18:50
(@bester-papa)
Registriert

Darf ich mal fragen, wie die beiden anderen Töchter an einen Aufenthaltstitel hier in Deutschland gekommen sind?

Hast Du dafür eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde unterschrieben?

Du weisst schon, dass Du für die beiden anderen dannn auch zahlen musst, wenn Madame hier zum Sozialamt geht?

Ich weiss nicht wie das ist, wenn sie mit den Kindern ins Ausland zieht...ob ein Sozialamt dann auch an sie zahlt? Jedenfalls wirst Du dann auch noch vom Staat in Regress genommen solltest Du diese Erklärung abgegeben haben.

Könnte aber sein, dass in dem Fall deine Verpflichtung dann erlischt.

Da solltest Du mal schleunigst einen Fachanwalt für Ausländerrecht fragen.

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2011 03:23