Möchte auswandern, ...
 
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Möchte auswandern, aber KM verweigert notwendige ärztliche Untersuchung der Kind

 
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

ich bin seit über zwei Jahren geschieden, habe mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht für zwei Kinder. Ich möchte gerne auswandern. Das Visum für das Zielland erfordert eine Untersuchung der Kinder, auch wenn sie nicht mit auswandern.
Es sieht nun so aus, dass meine Exfrau mir die Zustimmung zu dieser Untersuchung verweigern will. Darf sie das überhaupt?

Bickabunk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 00:22
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo und willkommen hier!

Nein, die Zustimmung der Mutter ist nicht notwendig. Während die Kinder bei
Dir sind, kannst Du in Fragen der tatsächlichen Betreuung entscheiden, das
umfasst auch Arztbesuche. Es handelt sich ja nur um eine Untersuchung.

Zustimmungspflichtig sind nur Eingriffe mit weitreichenden Folgen, so z.B. jegliche OP
etc...

Wenn Du auswanderst, verabschiedest Du Dich faktisch als Vater, oder?
Kenne Deine Situation nicht, finde ich aber immer bedauerlich.

LG,
Mux 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 12:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo bickabunk,

Das Visum für das Zielland erfordert eine Untersuchung der Kinder, auch wenn sie nicht mit auswandern

Diesen Punkt verstehe ich nicht.

Ich nehme an, das die Kinder bei deiner Ex wohnen. Du schreisbt, das du auswandern willst, die Kinder aber in Deutschland verbleiben.
Mir ist daher nicht klar, warum für dein Visum eine Untersuchung der Kinder gefordert wird, da diese ja mit deinen Plänen nichts zu tun haben.

Kann es sein das die KM die Zustimmung zur Untersuchung verweigert, weil sie Angst hat, das du die Kinder mitnehmen willst?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 12:10
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und willkommen hier!

Dankeschön.

Nein, die Zustimmung der Mutter ist nicht notwendig. Während die Kinder bei
Dir sind, kannst Du in Fragen der tatsächlichen Betreuung entscheiden, das
umfasst auch Arztbesuche. Es handelt sich ja nur um eine Untersuchung.

Zustimmungspflichtig sind nur Eingriffe mit weitreichenden Folgen, so z.B. jegliche OP
etc...

Nunja, die Untersuchungen sind nicht Ohne. Da ist zum Beispiel eine Untersuchung wg. Tuberkulose fällig. Oder anders ausgedrückt: Ein Röntgenbild. Dies hat die KM gestern (nachdem sie mir zunächst per eMail ihre Zustimmung singalisierte) abgelehnt. Ist sowas tatsächlich nicht zustimmungspflichtig?

Wenn Du auswanderst, verabschiedest Du Dich faktisch als Vater, oder?
Kenne Deine Situation nicht, finde ich aber immer bedauerlich.

Ja, bedauerlich ist es schon. Ich will mich dazu aber nicht weiter äußern, denn ich wurde dafür schon genug angefeindet. Und das ändert auch an der Fragestellung nichts.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 12:26
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo bickabunk,

Diesen Punkt verstehe ich nicht.
Ich nehme an, das die Kinder bei deiner Ex wohnen. Du schreisbt, das du auswandern willst, die Kinder aber in Deutschland verbleiben.
Mir ist daher nicht klar, warum für dein Visum eine Untersuchung der Kinder gefordert wird, da diese ja mit deinen Plänen nichts zu tun haben.

Warum es so ist, kann ich Dir auch nicht sagen. Die Gründe sind mir unbekannt. Aber die Regularien schreiben es so vor. Und da kann ich mich schlecht hinstellen und sagen, ich weiß es aber besser.
Letztendlich ist es müßig, nach dem warum zu fragen, denn die Regularien sind eindeutig.
Frage bleibt also bestehen.

Kann es sein das die KM die Zustimmung zur Untersuchung verweigert, weil sie Angst hat, das du die Kinder mitnehmen willst?
Tina

Natürlich wird sie davor Angst haben. Wissen tue ich das zwar nicht, da sie seit der Scheidung keinerlei Informationen an mich weiter gibt, was natürlich eine Kommunikation schwierig macht. Wenn ich nicht weiß, wovor jemand Angst hat oder was jemand nicht versteht, kann ich es auch nicht erklären.
Fakt ist, das ich die Kinder nicht gegen den Willen meiner ExFrau entführen werde. Die Regularien für das Zielland sind hier auch eindeutig.
Ich habe mit Ihr darüber bereits gesprochen. Ich hätte die Kinder auf dem Visumsantrag als "eventuell später mal nachkommend" deklarieren können. Hätte zwar ein wenig mehr Geld und Rennerei erfordert, aber das wollte ich den Kindern offen halten. Das habe ich ihr vorgeschlagen. Das hat sie abgelehnt. Darüber haben wir eine schriftliche Vereinbarung gemacht, die von uns beiden unterschrieben wurden. Ich bin ihr auch nicht böse darum.
Nur wg. der ärztlichen Untersuchung kommt mir langsam wieder einmal die Wut hoch, weil es insgesamt das typische Muster zeigt, mit der sie jeder Entscheidung hinaus zögert. Aber das sind Einzelheiten, die hier nichts zur Sache tun.
Also Kurz:
Untersuchungen sind notwendig. Grund unbekannt. Ich werde die Kinder nicht "entführen".

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 12:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus bickabunk!

Natürlich wird sie davor Angst haben. Fakt ist, das ich das nicht gegen den Willen meiner ExFrau tun werde.

und

Darüber haben wir eine schriftliche Vereinbarung gemacht, die von uns beiden unterschrieben wurden

Ich kann die Angst der KM ein Stück weit verstehen und, sein wir doch mal ehrlich: die schriftliche Vereibarung ist nix wert, sollte sich ein Elternteil in den Kopf setzen, die Kinder wohin auch immer mitnehmen zu wollen.
Am besten wäre es, Du schlägst vor, KM willigt die Untersuchung ein und bringt Dich ohne Kids zum Flieger!

Grüße ausm Süden
Marco, der sich über die "Regularien" stark wundert...

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 12:54
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Servus bickabunk! undIch kann die Angst der KM ein Stück weit verstehen und, sein wir doch mal ehrlich: die schriftliche Vereibarung ist nix wert, sollte sich ein Elternteil in den Kopf setzen, die Kinder wohin auch immer mitnehmen zu wollen.

Natürlich könnte ich die Ängste auch ein Stück weit verstehen, wenn meine Vermutung richtig ist. Aber ich kann niemandem helfen, seine Ängste zu nehmen, wenn ich nicht weiß, welche Informationen fehlen.

Am besten wäre es, Du schlägst vor, KM willigt die Untersuchung ein und bringt Dich ohne Kids zum Flieger!

Bereits im Scheidungsurteil ist ein Passus über Ferienaufenthalte im Zielland enthalten. Die lassen es dort auch gar nicht zu, dass Kinder ohne Einverständnis eines nicht mitkommenden Elternteils dort wohnen bleiben. Ich hätte da also nur wenig "legale" Chancen, die Kinder mit zu nehmen.

Grüße ausm Süden
Marco, der sich über die "Regularien" stark wundert...

Gewundert habe ich mich auch darüber, aber es ist so. Es handelt sich um Down Under:
http://www.immi.gov.au/allforms/health-requirements/index.htm
Da steht zu lesen:
All members of your immediate family, including dependant family members who do not intend to migrate, must meet the health requirement. This includes all children under the age of 18 years as well as other dependants, regardless of whether they live with you and whether they intend to migrate.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 13:07
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Nunja, die Untersuchungen sind nicht Ohne. Da ist zum Beispiel eine Untersuchung wg. Tuberkulose fällig. Oder anders ausgedrückt: Ein Röntgenbild. Dies hat die KM gestern (nachdem sie mir zunächst per eMail ihre Zustimmung singalisierte) abgelehnt. Ist sowas tatsächlich nicht zustimmungspflichtig?

Grenzfall. Röntgenuntersuchungen sind auch immer ein Eingriff in die Gesundheit. Genaue Aufklärung kann Dir nur der behandelnde Arzt geben. Bei einer Röntgenuntersuchung (hier:
die Durchleuchtung der gesamten Lunge, oder?) muss der Arzt Dich über die Gesundheitsrisiken aufklären und belehren. Mit Deiner Unterschrift unter die Einverständniserklärung bestätigst
Du - so meine ich - dass Du Inhaber der alleinigen Sorge bist oder Du mit Zustimmung des anderen Elternteil handelst.

Puhhh, ich wüsste nicht, ob ich mein Kind ohne medizinische Not dem aussetzen würde.

In Deinem Fall ist Dir wirklich zu empfehlen, mit der Mutter ein Einverständnis zu erzielen.

LG,
Mux           

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 13:09
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Bickabunk:
Ich denke auch, dass Du noch mal und eindringlich mit KM reden musst, denn ohne dieser Untersuchung dürfen die Kids Dich im Rahmen der vereinbarten Umgänge auch nicht besuchen, so wie ich den Text verstanden habe ... die Aussies wollen halt keine ansteckenden Krankheiten wie TBC oder dergl. eingeschleppt haben.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 13:15
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
Grenzfall. Röntgenuntersuchungen sind auch immer ein Eingriff in die Gesundheit. Genaue Aufklärung kann Dir nur der behandelnde Arzt geben. Bei einer Röntgenuntersuchung (hier:
die Durchleuchtung der gesamten Lunge, oder?) muss der Arzt Dich über die Gesundheitsrisiken aufklären und belehren. Mit Deiner Unterschrift unter die Einverständniserklärung bestätigst
Du - so meine ich - dass Du Inhaber der alleinigen Sorge bist oder Du mit Zustimmung des anderen Elternteil handelst.
Puhhh, ich wüsste nicht, ob ich mein Kind ohne medizinische Not dem aussetzen würde.
In Deinem Fall ist Dir wirklich zu empfehlen, mit der Mutter ein Einverständnis zu erzielen.

Ein Einverständnis zu erzielen auf normalem Wege erscheint mir schwer bis unmöglich. Da die Mutter nie darüber redet, was sie vorhat, was ihr an Information fehlt, was sie benötigt, um eine Entscheidung zu fällen, dauert es immer recht lange, bis überhaupt mal eine Entscheidung gefällt wird. Ich habe dieses Thema also "rechtzeitig" angesprochen, um ggf. Maßnahmen zu ergreifen, das Verständnis zu erhöhen um eine rechtzeitige Einigung zu erzielen. Nach dem gestrigen Telefonat sehe ich da ganz schwarz. Sie wollte sich bei der australischen Botschaft erkundigen, ob die Notwendigkeit der Untersuchung tatsächlich besteht. Das gestehe ich ihr auch zu. Aber nachdem ich sie dann mehrmals eindringlich fragte, ob sie denn zustimmen würde, wenn die Notwendigkeit tatsächlich besteht, kamen so Antworten, wie "Und dann wohl noch während die Kinder Schule haben. Neeee."

Ich denke, das wird nur über den Rechtsanwalt gehen. Traurig, aber ist so.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 13:33




(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

@Bickabunk:
Ich denke auch, dass Du noch mal und eindringlich mit KM reden musst, denn ohne dieser Untersuchung dürfen die Kids Dich im Rahmen der vereinbarten Umgänge auch nicht besuchen, so wie ich den Text verstanden habe ... die Aussies wollen halt keine ansteckenden Krankheiten wie TBC oder dergl. eingeschleppt haben.
Grüße ausm Süden
Marco

Das ist mir schon klar und ich habe es auch gestern versucht. Doch man kommt gegen "Unlogik" nicht an. Ich habe ihr all diese Informationen gegeben und sie zweifelt es dennoch an. Wahrscheinlich hat sie es nicht gelesen, weil es englisch ist (Und da habe ich ihr ein Jahr englisch quasi mitfinanziert während der Trennung). Ich habe es ihr also erklärt. Doch meine Erklärungen zweifelt sie auch an. Und nach dem gestrigen Telefonat bezweifele ich sogar, das sie mir die Zustimmung gibt, auch wenn die Notwendigkeit offiziell bestätigt ist. So nach dem Tenor: "Egal, welche Argumente Du entkräftest, ich finde immer Neue, und wenn ich die bei den Haaren herbei ziehen muss".

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 13:38
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ich gebe zu, mein Englisch ist ein bischen eingerostet, aber in den Merkblättern wird das anders dargestellt. Da wird ( was TB angeht ) von Kinderen über 11 Jahren gesprochen im Zusammenhang mit einem permanenten Visum für die Kinder. Unter 11 ist keine Röntgenaufnahme notwendig. HIV Test ab 15 usw..

Wie alt sind die Kinder?
Frage doch mal bei der Botschaft ( falls du das nicht schon getan hast ) an, in wieweit die Notendigkeit ( oder der Zwang ) da überhaupt besteht, für Kinder die nicht mit auswandern.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 14:04
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
Ich gebe zu, mein Englisch ist ein bischen eingerostet, aber in den Merkblättern wird das anders dargestellt. Da wird ( was TB angeht ) von Kinderen über 11 Jahren gesprochen im Zusammenhang mit einem permanenten Visum für die Kinder. Unter 11 ist keine Röntgenaufnahme notwendig. HIV Test ab 15 usw..
Wie alt sind die Kinder?
Frage doch mal bei der Botschaft ( falls du das nicht schon getan hast ) an, in wieweit die Notendigkeit ( oder der Zwang ) da überhaupt besteht, für Kinder die nicht mit auswandern.
LG Jemmy

Die Kinder sind 10 und 14. Wenn es zur Untersuchung kommt (ich denke, das wird noch ne Weile dauern), ist der Große 15. Also ist wohl zumindest beim Großen eine Röntgenuntersuchung fällig.
Bei der Botschaft habe ich mich noch nicht erkundigt mangels Gelegenheit. Versuche das aber heute nachzuholen.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 14:20
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal,

ich bin seit über zwei Jahren geschieden, habe mit meiner Exfrau das gemeinsame Sorgerecht für zwei Kinder. Ich möchte gerne auswandern. Das Visum für das Zielland erfordert eine Untersuchung der Kinder, auch wenn sie nicht mit auswandern.
Es sieht nun so aus, dass meine Exfrau mir die Zustimmung zu dieser Untersuchung verweigern will. Darf sie das überhaupt?

Bickabunk

So, ein erstes Update. Nach mehreren langen erfolglosen Versuchen haben wir jemanden bei er australischen Botschaft erreicht. Die nette Dame erzählte in etwa Folgendes:
Man bekommt "irgendwann" im laufenden Visumsverfahren eine offizielle Nachricht mit der Aufforderung zur Untersuchung. Diese Aufforderung kann je nach Sachbearbeiter früh, spät oder gar nicht kommen. Wenn man jedoch zur Untersuchung aufgefordert wird (und die Kinder bekommen eine extra Aufforderung), dann wird dieses Dokument übersetzt. Mit diesem Dokument hat man vor Gericht sehr gute Chancen, die Untersuchung zu erzwingen. Eine einmalige Röntgenuntersuchung gilt nicht als Körperverletzung. Es hat wohl schon einige ähnlich gelagerte Fälle gegeben, bei denen stets so entschieden wurde, dass einer Untersuchung zuzustimmen ist.

Bevor hier Mißverständnisse auftreten: Die Kinder habe ich bereits gefragt und sie waren einverstanden.

Ich halte euch auf dem Laufenden, aber das könnte noch ne Weile dauern. Habe dennoch meinen Anwalt schon informiert, denn wenn meine ExFrau sich weiterhin weigert, ihre Zustimmung zu geben, wird es wohl auf eine Klage hinaus laufen, was wieder Verzögerungen bedeutet. Ich möchte diese Verzögerungen so gering wie möglich halten.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 18:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du auch schonmal nachgefragt, ob sie einen Unterhaltspflichtigen einreisen lassen. Es soll durchaus Länder geben, die das nicht sehr gerre sehen und mit der Erlaubnis warten, bis die Unterhaltspflicht nicht mehr besteht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 21:31
(@bickabunk)
Schon was gesagt Registriert

Hast du auch schonmal nachgefragt, ob sie einen Unterhaltspflichtigen einreisen lassen. Es soll durchaus Länder geben, die das nicht sehr gerre sehen und mit der Erlaubnis warten, bis die Unterhaltspflicht nicht mehr besteht.
Tina

Wenn es so wäre, hätte mein Migration Agent mir das gesagt, denn er kennt die Umstände.
Außerdem bin ich für meine Exfrau nicht mehr Unterhaltspflichtig, das haben wir mit einer Einmalzahlung abgegolten (Die im nachhinein betrachtet recht hoch war) und für den Kindesunterhalt ist durch einen geschickten Sparvertrag gesorgt, bis sie zumindest 18 sind.
Insofern wird es, was den Unterhalt anbelangt, keine Überraschungen geben.
Außerdem ist mir kein Land bekannt, welches solche Regularien hat.

MfG Bickabunk
42 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2008 22:42
(@servicefun)
Schon was gesagt Registriert

Hi falls du immer noch auswandern willst wo sollte es den hingehen?

Keine

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 06:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube, er sprach weiter oben von Down Under!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2009 06:59