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Mit JA per Email zu kommunizieren? Und: wann KU zahlen?

 
(@leo3049)
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Guten Tag nochmals,

ich fomuliere meine Frage in einen neuen Thema (moeglicherweise sollen aber sie meiner alten thema angeschlossen werden).

Um mein Umgangsrecht durchzusetzen (ich bin in Skandiavien, KM mit Kind in Frankfurt), werde ich wahrscheinlich ganze Kette durchlaufen muessen: Jungendamt, Beratung, Rechtanwalt (habe ich richtig beschrieben?). Kann ich das alles per Email machen, oder muss ich jedesmal nach Deutschland fliegen? Wenn ich nach Frankfurt fliege, dann eher um das kind zu sehen und nicht zu Behoerden.

Weiterhin ich glaube, dass die KM sich um Kind schlecht kuemmert. Hilft es wenn ich Einzelheiten dem Jungendamt mitteile, und um Kontrolle und Hilfe (fuer Kind) bitte? Oder ist es nicht JA' Sorge, wenn ein Kind allein auf dem Spielplatz gelassen wird und zu strength (fast grob) erzogen wird?

Und: ich bin offensichtclich KU schuldig (nach Duess Tabelle, mit meinem Swed. Ankommen umgerechnet in Deutsches Geld UND MINUS Umgangstkosten - Fluege zum Kind nach D). Da wir mit der Ex nicht verheiratet waren, bin ich ihr nichts schuldig. 
Soll ich ihr das Geld gleich nach Umzug bezahlen, nach der ersten Bitte? Oder soll sie sich an JA wenden, und dann ich verhandle das mit Jundendamt?

Reinhard

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2008 22:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Reinhard,

Du kannst es auf jeden Fall versuchen, mit dem JA Kontakt aufzunehmen um dein Problem zu schildern und um Unterstützung zu bitten.

Wenn du weißt welches JA zuständig ist, würde ich es zunächst telefonisch versuchen. Das ist persönlicher.

Du kannst dann ja im Anschluss versuchen, per Mail dein Anliegen und deine Situation ausführlicher zu schildern.
Auch dafür gilt:
Sei freundlich.
Sei ein guter Vater, der unbedingt den Kontakt zum Kind aufrecht erhalten möchte.
Schildere das Problem, ohne schlecht über die Mutter zu reden.
Respektiere deinen Ansprechpartner
Frage viel. Wer fragt ist keine Bedrohung.
Rechne damit, dass dir mit Misstrauen begegnet wird. Reagiere trotzdem freundlich und gewinnend.

Wenn du die/den SB davon überzeugst, was für guter Mensch du bist, kann es evtl. sein, dass er sich für dich einsetzt und deine Ex von Schikanen abhält.

Der Erfolg ist keineswegs sicher aber der Einsatz lohnt sich dennoch, weil er dir evtl. Zeit und Geld sparen hilft.

Du brauchst den KU nicht von selbst anzusprechen, denn er ist nicht Bedingung für Umgang aber wenn du darauf angesprochen wirst, sage dass du selbstverständlich auch Unterhalt für dein Kind bezahlen willst, du dich jedoch im deutschen Unterhaltsrecht nicht auskennst.
Frage auch da um Rat. Schreibe das, was dir dazu gesagt wird auf und stelle es hier rein damit wir das überprüfen können.

Viele JAs neigen dazu, Väter beim KU über den Tisch zu ziehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2008 22:59
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Reinhardt,
ein paar andere Ansichten:

KU zahlt man ungefragt. Falls Du Probleme hast, das zu berechnen, dann Zahlen ins Forum und wir helfen.
Die Flüge abzuziehen, kannst Du mal vergessen. Dazu ist "dein" Kindergeldanteil gedacht. Lächerliche Argumentation, aber so ist es halt.
Abziehen kannst du halt nur den Kaufkraftverlust (lies dir das Dingen bei Destatis durch) und die üblichen Verdächtigen aus den Leitlinen des OLG FFM: 5% pauschale Arbeitskosten...

JA erstmal nicht anmailen, sondern anrufen. Das ist persönlicher und interaktiver. Sei nicht verwundert, wenn du recht zügig zum Außerirdischen wirst. Viele Mirarbeiterinnen wissen es einfach nicht besser und werden sich nicht von Dir überzeugen lassen.

@Beppo
Es heißt nicht, "wer fragt, ist keine Bedrohung", sondern "Wer fragt, der führt" (Rupert Lay). Dich machen wir auch noch mal zum Dialektiker. Gut, Rupert ist zwar ein SJ-ler und ich Protestant, aber wenigstens die Physik verbindet uns.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2008 03:21