Hallo zusammen,
erstmal an dieser Stelle ein großes Danke an die Initiatoren dieser Seite, welche mir bei so mancher Frage mit sach- und fachlicher Information Ängste, Sorgen und Nöte nahm.
Nun zu einer Frage, auf die ich bisher keine Antwort finden konnte:
Darf eine Mutter mit dem gemeinsamen Kind über einen längeren Zeitraum ins Ausland (Indien) ziehen, ohne den ebenfalls sorgeberechtigten Vater davon in Kenntnis zu setzen b.z.w. dessen Einwilligung einzuholen?
Eckdaten:
Vater und Mutter sorgeberechtigt
Kind lebt bei der Mutter, mind. 7 Tage des Monats beim Vater
ABR wohl nur bei der Mutter, ich finde gerade das Scheidungsurteil nicht...
Mutter möchte mit neuem Lebensgefährten für zwei Jahre nach Indien, da er dort Arbeit hat. Ich muss davon ausgehen, dass unser Kind (9 J.) mit soll.
Mutter und Lebensgefährte führen keinen gemeinsamen Haushalt (Existenznöte existieren also nicht)
Meine Gedanken dazu sind natürlich, daß das Ganze nicht so einfach ist, wie Mutter es sich vielleicht mal wieder vorstellt. Zum einen gibt es keinen gemeinsam geführten Haushalt mit dem neuen Lebenspartner, weshalb irgendwelche Argumentationen in Richtung "Arbeitsstelle" flach fallen. Beide haben eine eigenständige Existenzsicherung. Die Mutter ist gebürtige und auch sonst Deutsche, weshalb "Heimweh" ebenfalls aus dem Rennen ist. Mehr Gründe, die man anführen könnte fallen mir persönlich nicht ein. Wer hat Infos oder Erfahrungen? Ich bräuchte ein paar Denkanstöße.
Mit bestem Dank
Lars
Moin Lars,
erstmal ein herzliches Hallo auf vatersein.de, dem Forum auch für Väter von sich selbst verwirklichenden Ex-Frauen...
Zu Deiner Frage: Mütter dürfen eine ganze Menge; gerade hatten wir >>>HIER<<< ein Urteil, das sich mit einer ähnlichen Frage beschäftigte. Allerdings gibt es durchaus erhebliche Unterschiede zu Deinem Fall; insbesondere zum ethnischen und familiären Background.
Eure Tochter ist 9, also kein Kleinkind mehr, sondern ein Mensch mit durchaus schon eigenen Vorstellungen und Wünschen. Überdies ist sie in ein Schulsystem eingebunden, das man nicht mal einfach so wechseln kann. Den Wechsel in einen anderen Kulturkreis für zwei Jahre halte ich persönlich da für sehr problematisch. Das Kindeswohl ist ein starkes Argument, das auch vor Gericht eine wichtige Rolle spielen würde, wenn diese Frage dort geklärt werden müsste. Der neue LP spielt dabei übrigens keine Rolle; egal, ob die beiden zusammen wohnen oder nicht. Wichtig ist allerdings, dass Du am Ball bleibst; wenn Mutter und Tochter erst einmal im Ausland sind, wird es ungleich schwieriger, hier noch etwas zu bewirken.
Deine Ex selbst kann hinziehen, wohin sie möchte; sie kann aus o. a. Gründen aber nicht einfach Eure Tochter mitnehmen; schon gar nicht gegen Deinen Willen als Sorgerechts-Mitinhaber. Hilfreich wäre vorab eine Antwort auf die Fragen:
- Was würde Eure Tochter selbst wollen?
- Könntest Du selbst eine Betreuung für (mindestens) zwei Jahre, ggf. auch länger darstellen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
die Tochter ist ein Sohn 😉 Dieser wäre wohl nicht sonderlich erbaut von der Vorstellung, in einem anderen Erdteil zu leben. Allerdings sind Kinder in dem Alter leicht von allem Möglichen zu überzeugen. Der Kleine wird von den Plänen noch nichts wissen. Sonst hätte er bestimmt etwas gesagt b.z.w. mir wäre eine Veränderung in seinem Verhalten aufgefallen. Ich persönlich weiß von der Sache auch nur, weil die Verwandschaft der Mutter nicht unbedingt, wie sage ich das jetzt... generell mit ihrem Verhalten einverstanden ist. Denke das war salomonisch 🙂
Selbstverständlich kann der Kleine morgen am Tag, für immer, bei mir einziehen. Das wäre in keinster Weise ein Problem. Meine Exgattin ist ein Karrieremensch, ich eher der häusliche Typ. Danach besorge ich eine größere Wohnung und die Mutter kann ihn gerne jedes WE und auch in der Woche abholen/sehen. Ich persönlich bin da schmerzfrei und hielte so eine Regelung auch in der derzeitigen Situation (Wohnungen liegen <2 km auseinander) für angebracht, da mein Job mir die zeitlichen Möglichkeiten einer adäquaten Betreuung gibt. Bei der Mutter sieht es durch feste Bürozeiten anders aus, weshalb der Kleine lange Tage in Schule und Hort hat. Effektiv gesehen, sehe ich ihn mehr Stunden in der Woche, als sie. Was seltsamerweise keinen Einfluß auf die Höhe des Unterhalts hat 😉 Aber das ist ein anderes Thema.
Sie würde so eine Regelung aber nicht zulassen. Das Angebot habe ich meinerseits 3x gemacht. Leider ohne Erfolg. Der Hintergrund ist dabei, das sie eine gute Mutter und Frau mit Karriere sein will. Ob das unbedingt die bessere Lösung ist, interessiert dabei nicht.
Jetzt beschäftigt mich die Frage, ob man generell eine Art Einspruch gegen solche Umzugspläne einlegen kann. Da ich leider nicht weiß, für wann diese Pläne angedacht sind, muss ich ja quasi vorher aktiv werden, damit der Lütte nicht plötzlich in einem Arbeitscamp mit Wachtürmen wach wird b.z.w. wegen irgendwelcher rechtlicher Argumentationen ein Einspruch gegen den Aufenthalt in Indien keine Wirkung zeigt. Hmmm, sieht nach Anwalt aus, obwohl ich den nur ungern in Anspruch nehme. Bisher war es anwaltlich eine entspannte Scheidung.
Erstmal heißen Dank für die Info zum LP und den Gedanken zum Schulsystem. Das hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm.
LG Lars
Moin Lars,
wenn Eure Scheidung bislang ohne grosses anwaltliches Tamtam über die Bühne ging - wunderbar. Man muss allerdings wissen, wann das Werfen mit Wattebäuschen ein Ende hat. An dem Tag, an dem meine Ex ohne mein Wissen einen Umzug unseres gemeinsamen Kindes in einen anderen Kontinent in Angriff nehmen würde, wäre für mich ein solcher Zeitpunkt.
Natürlich stellt sich die Frage: Wie belastbar sind Deine Informationen über diesen Umzug? Sind sie konkret und zeitlich einzugrenzen oder handelt es sich eher um Hörensagen? Und um eine Frage aus Deinem ersten Posting noch einmal aufzugreifen: Natürlich darf sie Junior bei GSR in keinem Fall eigenmächtig irgendwohin umziehen - aber wenn das Kind erst mal im Brunnen liegt (sprich: Das Flugzeug mit Ex und Sohn in Delhi oder Bombay gelandet ist), gibt es wenig Möglichkeiten, das Ganze wieder rückgängig zu machen. Die indische Justiz wird wenig Veranlassung haben, sich mit deutschen Sorgerechtsfragen auseinanderzusetzen.
Also: Besuch beim Anwalt und Überlegung des Erlasses einer Einstweiligen Anordnung, die Madame den eigenmächtigen Umzug des Kindes ins Ausland schlicht verbietet. Dann ist eine Zuwiderhandlung nämlich ein Straftatbestand und Madame käme mit einiger Sicherheit nicht einmal ins Flugzeug; zumindest nicht mit Kind. Parallel dazu solltest Du dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht (hier abgekürzt mit ABR) beantragen. Danach kann Madame soviel Karriere und Selbstverwirklichung betreiben wie sie möchte - und Euer Kind bei Dir leben, weiterhin hier zur Schule gehen und in seinem gewohnten und gewachsenen sozialen Umfeld bleiben. Ich persönlich sehe bei der von Dir beschriebenen Konstellation gute Chancen hierfür. Nur wie gesagt: Mit "Hausmittelchen" (also ohne Fachanwalt) wird das kaum gehen.
Ermutigende Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
du solltest unbedingt mal googeln nach den Einreisebestimmungen, die fuer Indien gelten.
Normalerweise ist eine Einwanderung fuer einen so langen Zeitraum nicht so einfach moeglich, kommt aber auf das Land drauf an.
Besuche mal Internettechnisch die indische Botschaft, schreib die an und frag wie das genau aussieht.
http://www.indischebotschaft.de/
Ich bin mit meiner Tochter und meinem Mann nach Kanada gezogen, allerdings brauchte ich eine notariell beglaubigte Einverstaendniserklaerung in deutscher und englischer Sprache des Vaters. Ansonsten haetten die Officer mir am Flughafen nen Vogel gezeigt. Bzw haette ein Rueckflugticket fuer das Kind vorweisen muessen.
Ansonsten Antrag auf ABR beim Familiengericht stellen und eventuell ne EA, besprech das mit nem guten Fachanwalt!!
Lieben Gruss, riviera
Guten Morgähn ihr zwei,
ich werde nach der Arbeit mal die Einreisebestimmungen googeln und einen Termin mit meinem Anwalt vereinbaren. Wenn ich gut drauf bin, stelle ich die Exgattiin mal kurz zur Rede. Meist ist sowas lustig, zumindest für mich 😉
Dank euch beiden für die Hinweise, Tipps und das Gehirnfutter.
Lars