Hallo zusammen. Das hier ist ein tolles Forum. Ich bin heute erstemal ins so ein Forum für mein zwei Tochter.
Seit ein Monat habe ich alleinige sorgerecht für mein beide Tochter erhalten.Obwohl mein EX hate damals gegen mich vergewltigung und Kindes missbrauch verklagt Jetzt hat mein EX ins Überlandesgereist (OLG) Widerspruch eingelegt gegen die Entscheidung von amtgereicht. Ich komme aus Bangladesh vor 20 Jahren ins Deutschland und seit 7 Jahre bin ich Deutsche. Mein EX ist eine Bangladeshs,
Das Problem ist nach der Gereist Entscheidung wollte ich mit beide Kinder in Bangladesh Urlaub machen und auch Verwandtschaft besuchen, die Kinder sind veruckt nach Bangladesh zu urlaub gehen, vorher sind wir fast jedes Jahr dort im Bangladesh urlaub gegangen. Nach amtgereicht beschloss zu erst habe ich EX bescheid gesagt über ein urlaub mit Kindern, Sie meinte das sehen wir. Dann habe ich bei der JA angerufen und fragt ob ich mit Kindern ins Bangladesh urlaub machen kann. JA sagte OK aber Ich sollte mit der Mutter Verbindung setzen. Da nach habe ich die Mutter nicht mehr erreicht weil sie Ihre ganzen Telefone Nummer geandret hat,
Jetzt hat mein EX bei der JA bescheid gesagt dass sie von einem freund mir angerufen worden, dieser habe sie gebeten zu unterschreiben, dass ich beide Kinder in Bangladesh bei meine Familie unterbringen wolle.
Obwohl Sie hat kein unter schreiben papire vorgelegt. Außer dem habe ich nicht im Entferntesten auf derartige Idee, zumal ich bin seit 20 Jahren in Deutschland ist und es geht uns sehr gut(auch finanziell), umein vielfaches besser als in Bangladesh sein Könnte.
Amt Gericht auch entscheidet – Dem Antragsgegner wurde erstinstanzlich das Sorgerecht für die Kinder übertragen. Der KM wurde eingeräumt, 5 Woche im Kalenderjahr mit den Kindern Urlaub zu machen. Dasselbe wurde zugunsten des Antragsgegners geregelt.
Jetzt hat OLG am 18.01.2007 beschlossen gem. §§ 621 a Abs.1 ZPO, 24 Abs.3 FGG bis zur Entscheidung Der Antragsgegner kann daher zur zeit die elterliche Sorge nicht allein ausüben, das heißt insbesondere die Kinder nicht ohne das Einverständnis der Mutter mit ins Ausland nehmen.
Jetzt frage Ich an alle
1. Was soll ich tun – JA Spielen nicht Neutrale rolle Obwohl Sie Kann mich schon lange. JA schreib:- Es besteht die dringende Sorge, dass KV evtl. schon außer Landes ist oder die Ausreise mit den Kindern plant. Nicht nachvollziehbar ist die Eile. So bald nach der Übertragung der elterlichen Sorge, mit Kindern nach Bangladesh fahren.
2. Was kann das Gericht entscheiden? Kann ich in die Zukunft mit meine Kinder nicht ins Ausland oder in Bangladesh gehen?
3. Was kann ich gegen JA tun .Ich versteh nicht warum Sie derartig lugen. Warum der JA das antun.
Moin
Das Amtsgericht hat zwar zu deinen Gunsten entschieden, aber da deine EX Berufungsbeschwerde eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht gültig.
Gehe bitte sofort zu deinem Rechtsanwalt und erkläre ihm die Situation. Das ist wirklich wichtig!!
Warte mit dem Urlaub. Bangladesch rennt ja nicht weck.
Das JA muß so handeln. Die können nichts dafür. I(n diesem Fall halt schuldig bis das Gegenteil bewiesen wird.
Sei jetzt blos Vorsichtig. Wenn du Pech hast wird man dir das ABR mit einer einstweiligen Verfügung entziehen. Das scheint deine EX jetzt vor zu haben.
In Zukunft wirst du mit Sicherheit wieder Urlaub mit den Kindern in Bangladesch machen können, WENN dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht entzogen wird.
Gruß
Martin
Hallo Martin
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Was meinst du mit: Sei jetzt bloß Vorsichtig. Wenn du da was noch sagst, werde ich alles tun.
Ich habe Jetzt Urlaub gestrichen. Solange die Kinder bei mir sind tue ich alles für die beider. Kinder sind 3 Wochen end bei die Mutter, und eine Wochen end bei mir, das ist umgangrecht für die Mutter. Ich fastehe die sorge der Mutter aber nicht die sorge der JA weil ich die JA vorher beschied gesagt über geplanten Urlaub. Sie sollte mir die Lage erklären sollen. Dann Hätte ich mir der zeit kein Urlaub planen.
Ich bin schon bei meinem alten Anwalt, der hat positive erklärt
Vielen dank für deine mühe mein deutsch zu Fahrstehen.
Gruß
deedar
Moin
Vielen dank für deine mühe mein deutsch zu Fahrstehen.
Kein Thema. Ob jemand schwarz gelb oder weis ist interressiert hier niemanden. Wir sitzen schließlich alle im gleichen Boot.
Was meinst du mit: Sei jetzt bloß Vorsichtig.
Ich meine damit, das deine Ex alles versuchen wird dir Steine in den Weg zu legen. Das JA geht immer davon aus, das ein Ausländer sich mit den Kindern in seine Heimat verschwinden kann. Deshalb reden die auch so einen blödsin. Wenn deine EX jetzt dem Richter erzählt das du vor hast ins Ausland zu gehen und der Richter das glaubt, wirst du große Probleme bekommen. Deswegen sollst du Vorsichtig sein und das sofort deinem Rechtsanwalt erzählen, damit er so was verhindern kann.
Gruß
Martin
Morgen,
ich hab nun doch eine Verständnisfrage für mich:
Wenn ich esrichtig verstanden hab hat doch deedar das ASR für seine 2 Töchter, während die KM ein Umgangsrecht hat. Ich hab noch nie gehört, das eine Mutter, die das ASR hat von irgendwem auf der Welt vom nichsorgeberechtigten Vater mit Hilfe irgendwelcher Ämter verboten wurde eine Reise ins Ausland zu unternehmen, egal welcher Nationalität die KM ist.
Warum und weshalb soll das dann bei einem Vater denn anders sein, wenn er in ein und derselben Situation ist? Nur weil er ein Mann ist? Nein, ich versteh es nicht. Das wäre ja gegen das GG, das ja schlicht und einfach vorschreibt, das jeder egal welchen Geschlechts, Rasse, Sprache, Herkunft Geschlecht oder sonstwas gleichzubehandeln ist.
Ansonsten muß ich mich den anderen anschließen: Geh zu einem RA und lass ihn das regeln.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina
Jetzt hat OLG am 18.01.2007 beschlossen gem. §§ 621 a Abs.1 ZPO, 24 Abs.3 FGG bis zur Entscheidung Der Antragsgegner kann daher zur zeit die elterliche Sorge nicht allein ausüben, das heißt insbesondere die Kinder nicht ohne das Einverständnis der Mutter mit ins Ausland nehmen.
Hieraus ist ersichtlich, das das Urteil des AG noch nicht rechtskräftig ist. Bis jetzt also nur sehr teuer bedrucktes Papier. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, besteht weiterhin GSR. Somit kann die KM auch mit Hilfe irgendwelcher Ämter verbieten lassen eine Reise ins Ausland zu unternehmen. BZW nicht mit Ämtern sondern mit Richtern. Ämter haben nur eine Beratungsfunktion.
Gruß
Martin
Hallo Tina und Martin
IHR habt mich Riesteig Verstanden. AG hat für mich alleiniges Sorgerecht erteilt. Aber ich Verstehe JA nicht weil Ich habe höflich JA mehr mall gefragt habe und erklärt warum ich zu zeit eines Urlaubs wünsche. Nach 1und halb Jahr verfahren zeit habe ich ein urlaub gewünsch, ausadem die Kinder sind so verrückt nach Bangladesh Urlaub zu machen. Sommer in Bangladesh Sehr heiß das wegen Dezember bis April ist beste zeit mit klein Kindern dort sein. Noch da zu Meiner großen Tochter wird dieses Jahr 6. Dann kann Sie noch 2007 in die Schule kommen, das heiß Wir kann dann 2008 in Winter auch nicht Urlaub machen. Wegen diesen alle gründe ganz natürlich ein Urlaub geplant. Von AG auch ein Urlaub für beides elternsteiles Fest geligit. Das heiß KV und KM je 5 Woche Urlaub machen konnten. Die KM soll bis zum 28.02 Ihr Urlaub plan vorliegen.
Ich wollte ganicht abhauen, ich hatte auch kein ticket gekauft, auch die Datum ist nicht fixsiat. Das weise den JA. Ich meine JA soll ein nutoral rolle spielen. JA bei der gereicht nur luge geschrieben. Ich denke JA soll die Kinder wünsche verstehen. Von vereinte wohngemeinsanft hat mir erklärt das JA überhäuft nicht ein verstanden mit der beschloss von AG. ICH meine das wegen der JA mit mir sauer aber was kann ich davor.
Ich meine das die ganzen prozidor sind nur um Sade vor unsere Kinder und auch vor die KM & KV. Ich weiß wo ich stehe. DASS wegen meine ich diese unnötige Gerichtverfahren soll JA verhindern, JA soll nicht alles in Gericht bringen. Zum Beispiel mein erster Fall. Kinder wurden von Mutter mittel nacht verlassen Ich war der zeit bei der arbeit (nachweisbar) Ich komme 3 Uhr nacht zu hause und die Kinder war am ende. Dann habe ich bei Polizei angerufen die sind nicht gekommen. JA hat auch nicht Gericht beschied gesagt das die KM hat 3 und 4 jährige Kindern mittel nacht alleine hause stehen lasst. Aber was KM über mich erklärt hat wird immer genau geschrieben. Wegen dem allem verstehe Ich die JA genicht.
Die Begutachtung ist so: Daher entspricht es aus sachverständiger Sicht dem Kindeswohl am ehesten, wenn die Kinder ihren Lebensschwerpunkt beim Vater haben
Und JA hat gesagt so lange der Vater mit KM nicht so komparativ ist soll das Sorgerecht bei der JA bleiben.
Jetzt Frage an euch-
Warum AG hat ein Urlaub plan uns erteil haben?
Warum JA muss so ein rolle spielen das einseitig erschein. Ist das so das den JA immer bei der Antagstellerin oder Antragsteller Seite stehen.
Warum JA nicht in Mitte sein können?
Danke für euere Interesse
Gruß
deedar
Moin
Warum AG hat ein Urlaub plan uns erteil haben?
Die Gerichte regeln immer das, wo sie meinen, was die Eltern jetzt und in Zukunft nicht zusammen entscheiden können.
Warum JA muss so ein rolle spielen das einseitig erschein. Ist das so das den JA immer bei der Antagstellerin oder Antragsteller Seite stehen.
Warum JA nicht in Mitte sein können?
So ist es halt das JA. Es gibt Ausnahmen, aber im groben und ganzen kann man behaupten, das die zur Mutter halten. Warum das so ist..... keine Ahnung.
Fakt ist einfach, deine Ex hat Berufungsbeschwerde beim OLG eingereicht und somit ist das Urteil vom AG nicht gültig. Das wird hier schnell übersehen.
Gruß
Martin
Hallo Martin
Erst will ich dich ganz Herzlich bedanken das Du mir berugs. Dennoch will ich doch Fragen über meine erste Gericht fall, dort hat JA mit meine EX Frau behauptet hat, ist alles Jetzt lugen bewiesen.
Jetzt auch so eine Einstehlung von JA. Ich habe nicht dagegen meine EX Sie ist Mama das verstehe ich.
Was soll man tun wenn Mann mit JA nicht Verstehet. Gibt so ein amt oder Verein wo Ich mich wenden kann. Kann man auch gegen JA gereicht gehen?
Kann ich mit dir telefonieren? Maine Email address: *gelöscht*
deedar
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2). ggf. über PN Kontakt aufnehmen.