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Französische Homepage

 
(@adi1970)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

kennt zufälligerweise jemand von euch eine Homepage / ein Forum vergleichbaren Inhaltes in Frankreich?

Vielen Dank für euer Feedback.

Gruss,
Adi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 15:45
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
warum? Kind in F? Du in F? Sprachproblem ja anscheinend nicht.

Die Sache ist nämlich wichtig. Die gesetze in F und D unterscheiden sich deutlichst. Auch wenn z.B. die Mutter mit dem Kind gen f gezogen ist, hat sie in F klare Probleme zu erwarten, in D nicht.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:34
(@adi1970)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael,

das Elsass ist bekanntlich zweisprachig, gehört aber zu Frankreich. Dort läuft die Scheidung. Vorteil für den unterhaltspflichtigen Mann: Keine Alimentszahlungen für die KM. Das kind bekommt etwa 10-15% vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Partners. Ist verschmerzbar.

Mir geht es primär ums Aufenthaltsrecht und ich versuche nun Argumente resp ehemalige Fälle beider Länder zusammenzutragen, um vor Gericht eine breitere Argumentationsmöglichkeit zu haben. Deshalb meine Frage, ob jemand eine Homepage / ein Forum in Frankreich mit vergleichbar hohem Standard wie hier kennt.

Welche klaren Probleme in F hast du eigentlich angesprochen?

LG
Adi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 16:45
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Adi,
das macht aber einen strengen Unterschied.

Das Elsaß gehört, wie Du sagtest, zu Frankreich. Lebt das Kind dort, so sind französische Gesetze für die Sorgerechtsfragen und den Unterhalt massgebend. Dieses Forum kann dir daher nur indirekt weiterhelfen, da französische Gesetze große Unterschiede zu den deutschen haben.

50/50 ist normaler, KU ist nur etwa 1/3tel, EU kann nur nach unten hin geändert werden und ist zeitlich zu begrenzen (nicht länger als die Dauer der Ehe, maximal 8 Jahre, deutlich weniger als in D). Auch gibt es Abfindungslösungen. Dann ist die Mutter viel stärker und auch in der Realität (also nicht nur, wie in D auf dem Papier) dazu verpflichtet, Arbeit aufzunehmen.

Nimm mal mit dem Owner Deepthought Kontakt auf. Es gibt eine Auslandsliste, zu die dieser Dir vielleicht Kontakt vermitteln kann.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Adi,

dass die Scheidung in F anhängig ist, war uns bisher nicht bekannt.

Unter diesen Voraussetzungen ist unsere Hilfe allerdings sinnlos; das französische und das deutsche Familienrecht unterscheiden sich gewaltig. Selbst wenn wir Dir hier tonnenweise Urteile deutscher Gerichte servieren könnten, wären diese für Deinen Fall vollkommen ohne Belang.

Klar ist nur (weil das auch in Frankreich gilt): Ihr könnt Euch als Eltern einigen, dann ist das Thema durch. Wenn Ihr das nicht schafft, wird die Einigung durch Richterspruch herbeigeführt. Dann ist das Thema zwar auch durch, aber (mindestens) einer von Euch wird seine persönlichen Ziele in Sachen Kinderbetreuung begraben können. Ob der "Gewinner" dann noch wirklich mit dem "Verlierer" über Sorgerechts- oder Betreuungsfragen kommunizieren möchte?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:53
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Welche klaren Probleme in F hast du eigentlich angesprochen?

Ein Beispiel aus 2005: Eine Französin, die mit einem Deutschen verheiratet war und mit diesem in Deutschland lebte, ging mit dem gemeinsamen Kind nach der Trennung nach Frankreich. Daraufhin wurde sie in F verklagt. Sie sollte das Kind herausgeben. Maqchte sie dann aber nicht. Zweite Klage endete mit: Kind wurde zurückgeführt (nach 1/2 Jahr in Frankreich) Mutter bekam Knast (nur ganz kurz).

Undenkbar in deutschen Köpfen.

Ich lebe in Frankreich; in den Vogesen. Meine Scheidung läuft in D und meine Kollegen können mir nicht glauben, was ich ihnen erzähle. Einige schauten im Internet nach und kamen kopfschüttelnbd auf mich zurück....

Du brauchst französische Hilfe.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:59
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das kind bekommt etwa 10-15% vom Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Partners.

Das ist so nicht richtig. Das Kind bekommt 10-15% vom bereinigten Nettoeinkommen.

Nur bereinigen die Franzosen nicht so wie die Deutschen. Also man zieht Miete, Kredite (egal welche), Auto,... ab und von dem übrig gebliebenen sind es dann 10-15%.

So, und nun schau mal, wie sie alle sehnsüchtig nach Frankreich gucken und freue dich.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 17:24
(@adi1970)
Schon was gesagt Registriert

Michael, Martin,

vielen Dank für Eure Antworten. War mir echt hilfreich! Vor allem weil ich die Zusammenhänge zwischen Frankreich und D/CH verstehen möchte, und da habt ihr mir sehr weitergeholfen (by the way: die KM hätte problemlos auch im deutschsprachigen Raum klagen können - finaziell gesprochen habe ich also echt Glück gehabt).

Ich werde mich bei Gelegenheit jeweils melden und vom Stand der Dinge in Frankreich berichten.

LG,
Adi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 17:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Adi,

die KM hätte problemlos auch im deutschsprachigen Raum klagen können - finaziell gesprochen habe ich also echt Glück gehabt

nein, ganz sicher nicht. Gerichtsstand ist dort, wo die Familie ihren Wohnsitz hatte/hat und nicht dort, wo man die für die eigenen Belange günstigsten Rechtsvorschriften erwartet. Ansonsten würden sicher zahlreiche Trennungsväter ihre Scheidungen einfach in Länder verlagern, in denen ein durch den Ehemann dreifach ausgesprochenes "ich verstosse dich!" die Ehe final beendet...

Wenn sie deutsche Staatsangehörige ist, könnte sie allerdings - mit oder ohne Kind - nach Deutschland zurückziehen und an ihrem neuen Wohnsitz die Scheidung einreichen. Dann würden für Dich auch die deutschen Unterhaltsregeln gelten; lediglich angepasst durch einen bestimmten (im Verhältnis D/F aber nicht bedeutenden) Indexfaktor, der die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 17:59