Huh, an alle Beitragleistenden,
kurz Info zum Thema:
Tochter T ist in deutschland geboren und hat außereuropäische KM und deutschen Vater (mich, Kuno)
Geheiratet wurde in deutschland.
Währen des bestehenen Familienlebens gab ich auf Druck von KM nach und gab meine Unterschrift auf dem Vordruck, des ausländischen Konsulats, für den ausländischen Reisepass meine T. ( "meiner T" bitte nicht posessiv verstehen)
Später bekam ich einen Tipp, dass der ausländische Reisepass für T nur mit Registrierung der deutschen Heirat über das Auslandskonsulat oder über direke Registrierung der Heirat im Heimatland der KM bestehen könne.
Anders gesagt, kann KM für T einen ausländischen Reisepass, nur mit meiner Unterschrift, über das Auslandskonsulat (hier in deutschland ständig), erhalten, ohne die deutsche Heirat dort registriert (oder dort direkt) zu haben?
Ich hoffe dass dies jeder versteht, ist sehr wichtig für mich und T.
Sollte T wirklich rechtens den Reisepass über meiner Unterschrift erhalten haben
so hab ich gleich eine weitere Frage. :question:
Mit der ersten AGverhandlung wegen "Regelung des Umgangs" wurde meiner seits im Protokoll niedergeschrieben:
"Der Antragsteller erklärt noch, er befürchte,dass die Antragstellerin die Beziehung zwischen ihm und dem Kind absichtlich störe, damit ihm das Sorgerecht genommen werde und die Antragstellerin mit dem Kind nach Brasilien zurückkehren könne.
Die Antragstellerin erklärt hierzu, dass sie nicht beabsichtige nach Brasilien zurückzukehren"
Noch zu bemerken, mit der Verhandlung kam es zu einer "vorläufige Vereinbarung" und nach Beratung mit RA ist desshalb auch kein Einspruch möglich.
Und da ist die Frage, ist KM vorläufig an ihr Wort Gebunden? nicht zurückzukehren.
Wenn man eine Familie hat, so lebt man diese und plant nicht schon an der Trennung :puzz:
Danke für jeden Beitrag, Deep weis ob ich hier richtig bin.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin Kuno,
ich bin ehrlichgesagt leicht überfragt...
Selbstverständlich kann deine Ex nebst Kind in ihr Heimatland zwecks Urlaub und Verwandtenbesuche düsen. Wenn sie dann nicht zurück kommt - Pech gehabt. Sorry für die Härte.
Brasilien hat sich zwar zum >HKÜ< bekannt. Ich weiß jedoch nicht, ob es dort eine Meldepflicht gibt oder eine anders geartete Möglichkeit, "unterzutauchen".
Einen Reisepass kann sie beantragen und so du nicht zustimmst, deine Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Doin DeepThougt,
Selbstverständlich kann deine Ex nebst Kind in ihr Heimatland zwecks Urlaub und Verwandtenbesuche düsen.
Ist nicht negativ, solange es innerhalb der Kindergartenferien von T ist.
Wenn sie dann nicht zurück kommt
Dann ist es wichtig ob
a) dies legal ist oder nicht
b) KU und EU dort erhalten kann
Pech gehabt. Sorry für die Härte
Die härteste Wahrheit ist himmlischer als die süßeste Lüge
Ich weiß jedoch nicht, ob es dort eine Meldepflicht gibt
Es gibt keine Meldepflicht
Möglichkeit, "unterzutauchen".
Mit Geld auf der Hand ist es leicht für KM unterzutauchen, ohne ist es schwer.
Einen Reisepass kann sie beantragen und so du nicht zustimmst, deine Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen.
KM hat schon den RP von T.
Ich muss eine legale Ausreise von KM mit T verhindern.
Was kann ich machen :question:
Wenn KM im Heimatland KU und EU erhalten kann ist sie unabhängig und ich werde T nie mehr sehen (nur wenn es zulässt)
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
hm Kuno,
warst du es nicht, der eine ominöse Vereinbarung mit der KM geschlossen hat, die ihr ausdrücklich erlaubte in ihre Heimat in den Urlaub zu fliegen, doer täusch ich mich und wir haben noch nen user mit brasilianische ex?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein midnightwish,
ominöse Vereinbarung mit der KM geschlossen hat, die ihr ausdrücklich erlaubte in ihre Heimat in den Urlaub zu fliegen
Das hab ich nicht gemacht.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Also,
ich muss da was erklären, sonst kann ich falsch verstanden werden.
"Flucht(gefahr)" heißt doch illegal ausreisen.
Ich will aber legale und illegale Ausreise von KM mit T verhindern, denn es hat ein Ergebnis zu folge:
T ist weck!
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin Kuno!
Wenn KM nen Reisepass und ABR hat, dann gibt es keine illegale Ausreise. Du müsstest also versuchen eine legale Ausreise zu verhindern, was eher nicht möglich ist. Vielleicht mal mit dem RA sprechen ob man hier eine potentielle "Auslandsflucht" unterstellen kann, da KM Verwandte drüben hat.
Erst wenn sie nicht mehr zurück kommt wird es nämlich illegal.
Grüße,
Milan
PS: Midnightwish - das war nicht Kuno. Das war ...Username fällt mir grad nicht ein... mit einer Thailänderin.
Doin Milan,
Erst wenn sie nicht mehr zurück kommt wird es nämlich illegal.
Wenn dem so ist, so bin ich mal kurz beruhigt. Und das würde dann auch heissen, dass ich KM das KG und KU abschneiden kann, oder?
Von Andrea DD
in einem mir bekannten Fall muss KU auch im Ausland bezahlt werden, obwohl die Mutter sich ungerechtfertigt abgesetzt hat. Rechtlich kann das Kind nämlich nichts dafür.
Ist eigendlich nicht glaubwürdig, aber ich würde über HKÜ und auch selbstständig nach der illegal verbliebenen KM suchen.
Hab auch schon einige Jahre dort gewohnt und kenne einige Leute. Wenn KM kein Geld mehr hat ist sie abhängig und ich kann sie dort einfacher auffinden.
Vermutlich hat der bekannte von Andrea DD nichts gemacht. Wenn ich richtig denke sogar unmöglich, da jemand das Geld abholen muss.
Du müsstest also versuchen eine legale Ausreise zu verhindern, was eher nicht möglich ist.
Ich will es aber versuchen. Kann erst zum Konsulat wenn ich schon vorher weis wie das mit dem RP und der Registrierung der Heirat ist.
Von Dir Milan.
Bei gemeinsamen Sorgerecht besitzen beide Elternteile das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Also kann ich auch mitreden, ich muss nur wissen wie.
Vielleicht mal mit dem RA sprechen ob man hier eine potentielle "Auslandsflucht" unterstellen kann
RA meint, ist kaum möglich und dadurch vermutlich ausserordentlich teuer.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.