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Eilanfrage - Namensänderung/Binational

 
(@steve-hh)
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Hallo hier im neuen Forum!
Ich habe eine dringende Anfrage wegen einer Namensänderung für ein Scheidungskind aus einer binationalen Partnerschaft (deutsch/arabisch).
Wer hierzu über die gängige Rechtsprechung, regionale Besonderheiten und Beispiele durch konkrete Fälle kennt, möge sich bitte dringend bei mir melden.
Sind Ausnahmen über Entscheidungen der Behörden bzw. Gerichte bekannt, wenn sich ein Elternteil der Namensänderung für das Kind widersetzt?
Ich brauche möglichst umgehend ein Feedback, weil ein Gerichtstermin ansteht und der betroffene Elternteil von Behörden und Anwalt unterschiedliche Informationen vorliegen hat.
Danke im voraus!
Steve-HH

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Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2003 01:45
(@Ayuda)

hallo steve
nur ganz schnell, ich glaube es gibt dazu ein urteil auf unserer HP...hab aber gerade keine zeit das jetzt nachzugucken,,,kann ich erst heute abend machen, aber wie sind die ausgangslagen,,,gemeinsames etc?? ich erinnere mich an ein Urteil wo die Namensänderung nicht erlaubt war, sondern in der begründung hieß es, dass der der Name eine wichtige Identität des Kindes ist, keine Änderung...muss ich suchen, evtl, habe ich es im computer, aber wie gesagt erst heute abend
ayuda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2003 12:31
(@Ayuda)

achso steve, vielleicht gibts du dies zur sicherheit auch noch in die mailingliste hinein,, aber es it gut das forum anzuschieben
ayuda

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2003 12:32
(@Ayuda)

Weser Kurier am Sonntag vom 23.07.00, Seite 8

Kinder behalten ihren Namen

Saarbrücken (dpa). Ein Kind geschiedener Eltern kann nur unter strengen Voraussetzungen seinen Nachnamen ändern. Die Richter gaben der Beschwerde eines Vaters statt, dessen geschiedene Frau nach der Wiederheirat einen neuen Namen angenommen hatte und nun wollte, dass ihn auch die Kinder führen. Die Richter betonten, die Namensänderung sei nicht schon gerechtfertigt, um dem Kind Unannehmlichkeiten zu ersparen, weil es einen anderen Namen trage als den der Mutter. Kinder könnten nicht völlig konfliktfrei durchs Leben gehen. Wenn sie aus gescheiterten Ehen hervorgegangen seien, müssten sie mit den Problemen leben lernen. (Az.: 6 UF 184/99)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2003 22:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Steve und Ayuda,

ich muss gestehen, der Begriff "binationale Ehe" hat mich zunächst etwas beklommen gemacht. Letztendlich aber dürfte es für die Einbenennung egal sein, ob Paare aus zwei Nationen miteinander verheiratet sind, solange deutsches Recht anzuwenden ist.

Ich habe das von Ayula zitierte Urteil hier gefunden.

Spannend könnte auch das Urteil des BVerwG sein. Die (allein)sorgeberechtigte Mutter wollte nach der Scheidung ihren Geburtsnamen annehmen und diesen auch auf das Kind übertragen. Der Vater klagete dagegen, mit Erfolg.

Ein Familienname darf gem. § 3 NÄG nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Bezüglich eines Kindes sah die bisherige Rechtsprechung einen wichtigen Grund gegeben, wenn es für das Kind zum Wohle war und vermuteten dies bei Scheidungshalbwaisenfällen widerleglich bei einer Namenseinheit mit dem sorgeberechtigten Elternteil.
Nach dem Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.97 bedarf es bei der Einbenennung des Stiefkindes in den neuen Familiennamen grundsätzlich der Einwilligung des anderen Elternteiles, wobei die Einwilligung durch das Familiengericht zum Wohl des Kindes ersetzt werden kann.
Ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Scheidungshalbwaisen und Stiefkindern kann nicht erkannt werden, so daß es Veranlassung gibt, die Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Namensänderung anzupassen.

BVerwG, BVerwG 6 C 18.01
Urteil vom 21.02.2002

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2003 23:55
(@Ayuda)

hallo deep
der Begriff bi-national heißt ja letztendlich nichts anderes als zwei national, also aus zwei Nationen. dies ist eine Eheform die mittlerweile fast jede 7 Ehe in Deutschland betrifft, also absolut keine Exotenkiste. Das Problem des Sorgerechtes auf internationaler Ebene wird also in Zukunft noch viel mehr in den Vordergrund rücken.
Aber es gilt eben nicht immer das deutsche Sorgerecht und das macht die Sache dann auch teilweise ziemlich kompliziert.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2003 00:45
(@steve-hh)
Schon was gesagt Registriert

Zuerst einmal vielen Dank für die konkreten Hinweise.
Da das Verwaltungsgericht in meinem beschriebenen Fall demnächst entscheiden wird, suche ich dringend vergleichbare Fallbeispiele, evtl. auch aus dem Kreis der Mitglieder in der Auslandsliste. Da es ja um das betroffene Kind geht, mache ich keinen Unterschied dahin gehend, ob die Interessen der Mutter oder des Vaters berührt werden. Als Anwalt des Kindes entspricht das meiner grundsätzlichen Einstellung.
Interessant ist der Umstand, dass die zuständige Behörde dem Antrag der Mutter auf Namensänderung zunächst stattgegeben hatte und der Vater (arabisch) in letzter Minute Widerspruch einlegte. Ansonsten hat der Vater kein Interesse an dem Kind und verzichtet sogar auf Umgang mit seiner Tochter.
Ein eindeutiges Gutachten über die Belastungssituation für das Kind liegt vor, mit Empfehlung auf Änderung des Namens.
Auch wenn dies eine Ausnahme entscheidung sein könnte, wäre es von großer Bedeutung, wenn ähnliche Entscheidungen anderer Behörden oder Verwaltungsgerichte beigebracht werden könnten.
Vielleicht könnt Ihr ja noch einmal nachfassen und die diversen Fälle unserer Mitstreiter in Bezug auf Namensänderung durchsehen.
Bis bald - Steve-HH

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2003 12:05
(@Ayuda)

dass der vater in letzter sekunde Einspruch erhebt, könnte ich mir u.U kulturell erklären. Ist der Name weg, ist auch die Ehre weg...ich denke dies wäre für einen arabischen Mann u.U ein bedeutender Einschnitt in seiner Sichtweise

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2003 12:27
(@steve-hh)
Schon was gesagt Registriert

Genau dies ist hier der Fall und wird bestätigt durch sein übriges Verhalten, nämlich den weiteren Umgang mit dem Kind abzubrechen.
Ausserdem hat er in der Zwischenzeit nach der Scheidung erneut ein Kind mit einer anderen Frau gezeugt, wo sich die Frage stellt, welchen Familiennamen dieses Kind denn wohl trägt.
Leider haben unsere Damen und Herren Richter nicht die interkulturelle Kompetenz, die notwendig wäre für eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls.
Auch wenn ich ansonsten für die lebenslange Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung eintrete, habe ich hier den Eindruck, dass es dem Vater nur um seine Machtposition geht und er offensichtlich nicht von den Hänseleien berührt ist, denen sich das Kind in der Schule wegen des eigenartigen Namens ausgesetzt fühlt.
Da es sich zudem um ein Mädchen handelt, ist stark anzuzweifeln, dass es sich um ehrliches Interesse des Vaters für das Kind geht.

Es erscheint auch dringend notwendig, mit den einschlägigen Organisationen zum Thema "binational/multikulti" über präventive Maßnahmen zu sprechen und auf die diversen Verwicklungen und Konsequenzen hinzuweisen, die sich bei Trennung/Scheidung insbesondere für die Kinder aus solchen Verbindungen ergeben können (aber nicht müssen, wenn eine sorgfältigere Beratung stattfindet).

Wenn der Partner aus dem anderen Land doch so weltoffen und westorientiert ist, warum kann er dann nicht bei der Namensgebung schon Rücksicht auf die Lebenssituation der Kinder nehmen und besteht weiterhin auf Führung des Namens "..... Bin Laden" -wie in diesem Falle?
Da liegt doch auf der Hand, dass das Kind unter Druck gerät und nur noch den Wunsch nach Namensänderung hat, oder?

Ein sehr ergiebiges Thema, das vielleicht an anderer Stelle fortgeführt werden kann.

Bis demnächst - Steve-HH

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Themenstarter Geschrieben : 22.10.2003 15:58