Hallo,
Ich bräuchte dringend Unterstützung bzgl. Kinderrückführung nach HKÜ.
Wer hat Erfahrungen mit diesem Vorgang über das Bundesamt für Justiz (Internationale Sorgerechtskonflikte).
Gruß RoKe
Hallo,
Aufgrund fehlender Rückmeldungen sind anscheinend Erfahrungen auf diesem Gebiet gering.
Was bisher geschah:
- Widerrechtlichkeitsbescheinigung vom OLG erwirkt
- Rückführungsanträge über Bundesjustizamt gestellt
- KM hat von norw. zentraler Behörde Aufforderung bekommen freiwillig nach Deutschland zurückzukehren
- Anwaltsbrief erhalten, dass KM und Kinder in Berlin melderechtlich registriert sind (ich weiß aber nicht wo)
Meine Vermutung ist nun, dass dies nur eine Hintertür ist die HKÜ-Rückführung zu umgehen und im Ausland bleiben zu können.
Was würde es bedeuten, wenn KM und Kinder in D gemeldet sind aber hier nicht wohnen?
Geht das so einfach?
Gruß RoKe
HM RoKe,
ist das Kind schulpflichtig?
Wenn ja, muß es ja auch in Berlin zur Schule gehen. Wenn nicht, wäre das ja ein Ansatzpunkt. Dann ,üßte das Kind ja befreit sein doer sonstwas.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hi tina,
es geht um 2 Kinder, 3 und 5 jahre alt
Ist jetzt wenig hilfreich. Aber wenn die Schuluntersuchung stattfindet, dann dürfte auffallen ,das die KM der Einladung nicht nachkommt.
Wenn es eine Meldeadresse gitb, muß es ja auch ein zuständiges JA dort geben. Wende dich doch mal an dieses und bitte um eine EInladung der KM zu einem moderirten Gespräch.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also, das mit dem Jugendamt war eine gute Idee.
JA hat bestätigt, Kinder und KM sind da, und den Kindern gehts gut.
Allerdings, Mutter wird unmittelbar keinen Umgang zulassen.
Grund: Anschuldigung §176 StGB mit gleichzeitiger polizeilicher Anzeige
(und das vor dem Hintergrund keinen Kontakt seit 8 Monaten gehabt zu haben)
Nächste gute Idee, bitte ...
Link zum § eingefügt - nicht jeder hat ihn parat
Hi
Das ist natürlich heftig. Hast Du schon Post bekommen? Wer sagt, dass dies alles der Fall ist? Missbrauch mit dem Missbrauch ist auch eine Straftat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi, das geht grade erst los.
Habe heute Vernehmungstermin, wo mir die Anklage unterbreitet wird.
Gruß RoKe
Moin,
hast du einen Anwalt (mit dabei). Alleine würde ich mich nicht vernehmen lassen.
"Ach wissen sie Herr Roke2, erzählen sie doch mal......" "Wenn sie ein Geständnis ablegen, wird sich
das für sie u.U. strafmildernd auswirken....."
Die Anklage kommt doch normalerweise immer mit der Post.
Missbrauch mit dem Missbrauch (wie Oldie schon sagt) ist eine Straftat. Der Idealfall bei die sollte sein,
dass das Verfahren gemäß § 170 StPo eingestellt wird.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Und wieviel Jahre dauert das mit der Einstellung?
Ich habe gerade einen Eilantrag laufen bzgl. Wiederaufnahme des Umgangs.
Und in 2 Wochen ist Termin im Sorgerechts-Verfahren.
Und, es gibt nix zu gestehen.
Moin,
auf die Einstellung des Verfahrens habe ich ca 3/4 Jahr gewartet. Kann aber auch schneller gehen. Je
nach Überlastung des Staatsanwaltes.
Du solltest die heutige Anhörung abwarten und dann hier berichten. Kannst es auch gerne per PN tun.
Dann kann man evtl. schon mal was abschätzen.
Sei bei der Anhörung so, wie du normal bist. Rede nur, wenn du gefragt wirst. Das macht immer einen
guten Eindruck.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
hi Agent_zero
hätte gerne PN geschrieben, habs aber leider nicht gefunden wie ich das hätte hinkriegen sollen
kurz zusammengefasst:
KM schreibt über erlebnisse mit kids und interpretiert (zeitpunkt ca. 4 monate nach letztem zusammensein mit KV)
zeichnungen des grossen (5 jahre) werden negativ gegen mich bewertet
KM akzeptiert nur videoaussage des 5-jährigen
ich selbst habe trotz unschuld auf anraten des RA kurzfristig einen strafverteidiger hinzugezogen
Moin,
absolut richtig. Strafverteidiger sind die richtigen für solche Fälle. Dein Anwalt sollte (wird er auch machen)
schnellstmöglich Akteneinsicht fordern, damit er genau weiß, was los ist.
Sein Ziel sollte eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 StPo sein.
Bedenke: Eine Einstellung der Anzeige, z.b. 170 StPO Abs. 2, besagt, dass das Verfahren mangels beweisen
usw. eingestellt wurde.
Die (H)exe wird nachher behaupten, dass das aber auch nicht heisst, dass Du unschuldig bist.
Ergo:
Du musst auf jeden Fall auch nachlegen und darfst dir das nicht gefallen lassen. Ich machte eine Unterlassunger-klärung gegen die Ex (strafbewährt) damit sie den Vorwurf Dritten gegenüber nicht mehr äußern darf.
Jetzt folgt mittlerweile die zweite, da sie sich an die erste nicht gehalten hat. Die Folge für Sie: Jetzt kostet es richtig Geld und es hat Konsequenzen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin,
also, ihr habt ja da einige Dinge am Laufen. Wegzug der KM mit den Kids, Anzeige, Umgangsverfahren -
das volle Programm eben.
Das Problem an solch Vielfältigen Verfahren ist, dass man unter Umständen den Überblick verliert. In deinem Fall ist folgendes passiert:
Die KM hat sich getrennt und einen neuen angelacht - nicht DU. Sie hat wieder geheiratet und nun passt du ihr scheinbar nicht mehr in ihr perfektes Familienbild. Es gibt natürlich vielerlei Möglichkeiten und die kriminelle Energie die manche Umgangsboykotteuse an den Tag legt scheint schier unerschöpflich.
Kurzum - Die KM hat das wohl dreckigste aller Mittel ausgepackt und veranstaltet nun einen Rundumschlag.
Ihre Motivation kennen wir nicht. Jedoch eines ist klar, im Sinne einer Anklage, kannst du das gemeinsame Sorgerecht, sowie jegliches Umgangsrecht vergessen. Und zwar auf ewig. Das ist die Realität.
Nachdem ich hier aber vom Missbrauch mit dem Missbrauch ausgehe, wie wir das hier schon festgestellt haben, so ist auch das eine Straftat. D.h. die Ex sammelt hier weder Sympathiepunkte, noch wird sie bei einem § 170 StPo ungeschoren davonkommen.
Wichtig ist, zum einen, dass dein Anwalt der Polizei verklickert, dass du von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machst - das scheint mir vorerst mit am wichtigsten.
Denn unter Umständen werden die Cops bei dir aufschlagen und versuchen, dich zu vernehmen. Das kann unangenehm sein. Die Stellen mitunter auch Fallen. Hat man einmal irgendetwas zugegeben, wird man das nicht mehr los.
Dann würde ich über meinen Strafverteidiger mitteilen lassen, dass die KM hier falsche Anschuldigungen anstellt und er sollte anregen, das Verfahren einzustellen.
Alles was positiv aus dem Familienverfahren usw. ist, solltest du griffbereit haben und mit deinem Anwalt durchgehen. Die Ex wird so schnell wahrscheinlich nicht loslassen. Die Cops sind aber so geschult, dass die genau unterscheiden können, um was es hier geht.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25