Hallo zusammen,
mein Sohn wird in diesem Jahr für 10 Monate in die USA gehen, finanziert wird das Ganze (mit Ausnahme des Taschengeldes) über ein Stipendium. Dies bedeutet doch, dass die KM für diese Zeit weniger Kosten hat. Während natürlich Miete, Versicherungen etc. in Höhe des "Kinderanteiles" weiter zu zahlen sind, entfallen doch für 10 Monate zumindest die Kosten für Ernährung etc. Gibt es einschlägige Gerichturteile, nach denen geregelt ist, ob und ggf. der Unterhaltsverpflichtete des Kindesunterhalt weiter zu zahlen hat?
Vielen Dank für Auskünfte.
MisterU
[Editiert am 18/4/2006 von MisterU]
Moin MisterU,
nach meiner Interpretation, die ich nicht durch Urteile untermauern kann, ist der KU weiter fällig. Mir ist ein im Ansatz vergleichbarer Fall bekannt, bei dem für das im Internat untergebrachte Kind weiterhin KU und dies in voller Höhe zu zahlen war.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Depp Thought,
ich bin begeistert! Die KM spart tatsächlich an Lebensmitteln etc. Ich aber darf davon nicht profitieren!!!!
Das hat man nun davon, dass man(n) zum Zeitpunkt der Trennung nur das Beste für die Kids wollte und im Interesse einer möglichst guten Abwicklung auf seine Kids verzichtet hat....
:gunman: :gunman: :gunman:
MisterU