Aufenthaltsbestimmu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Aufenthaltsbestimmungsrecht - KM will in die USA und beantragt das alleinige ABR

 
 Mats
(@mats)
Frischling Registriert

Hallo allerseits,
bin neu hier und möchte Euch um objektiven Rat zu meiner aktuellen Situation fragen (Entscheidung meinerseits muss in einigen Tagen getroffen werden....):

KM hat Anfang des Jahres das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren 12 jährigen Sohn beim Familiengericht beantragt. Die Ex-Frau möchte wieder mit unserem Sohn in ihre Heimat USA ziehen.
Ich bin dagegen und habe mit meiner Anwältin den Antrag zurückgewiesen.
Diese Woche war dann beim FG die mündliche Verhandlung. In der Verhandlung wurde ich von allen Seiten (Richterin, Frau vom Jugendamt, Rechtspflegerin unseres Sohns, eigentlich auch meiner Anwältin) stark gedrängt einen "Kompromiss" zu schließen und dem Antrag meiner Ex-Frau doch zuzustimmen. Dies habe ich jedoch in der Verhandlung nicht getan! Es wurde eindringlich an mich appelliert, doch an meinen Sohn zu denken, und ihm eine spätere Anhörung von der Richterin zu ersparen. Am Rande: nach der Gerichtsverhandlung habe ich auf Nachfrage bei meiner Anwältin erfahren, dass es sich dabei gar nicht um "Kompromiss" gehandelt hätte, sondern ich dann meine Zustimmung zu dem Antrag meiner Ex-Frau auf alleiniges ABR gegeben hätte.

Kurz zu der Vorgeschichte: leben seit 2009 getrennt und die Scheidung war 2011. Unser Sohn ist hier in D geboren und lebt seit der Trennung bei der KM. Das Sorgerecht (incl. des ABR) haben wir beide. Ich sehe meinen Sohn regelmäßig (er lebt weiterhin in der gleichen Stadt wie ich) und wir haben ein gutes Verhältnis.

Anfang des Jahres hat mir dann meine Ex-Frau mitgeteilt, dass sie im Sommer wieder in ihre Heimat ziehen, und unseren Sohn mitnehmen möchte (Begründung: Neuanfang machen, sie hätte dort bessere berufliche Perspektiven...). Ich sollte was unterschreiben. Sie hatte das auch bereits mit dem Sohn besprochen und er will auch mit in die USA. Habe auch Verständnis dafür das die KM in ihr Heimatland ziehen möchte.
Nach einigen Überlegungen und Nachfragen habe ich mich dann dagegen ausgesprochen, dass unser Sohn mit in die USA zieht. Habe starke Bedenken, dass der Kontakt zwischen meinen Sohn und mir dann wesentlich weniger wird! Mir liegt sehr viel an den regelmäßigen Kontakten (wöchentlich) von ihm bei mir.... wohl verständlich. Muss noch erwähnen das es immer wieder Probleme mit der KM mit dem Umgang  (mit meinen Sohn) gibt. Werde auch aus vielen Sachen rausgehalten (z.B. Schule)...  Weiterhin: meine Ex-Frau noch keine Arbeit in den USA gefunden, es ist bisher nur eine Übergangswohnung genannt worden, die Schule kann nach ihrer Aussage erst gefunden werden, wenn klar ist wohin sie genau zieht.... Bisher ist konkret nur das Bundesland (bzw. die Stadt) in den USA mitgeteilt worden, in der sie ziehen möchte.

Nachdem ich nichts unterschreiben habe, hat sie dann beim FG das alleinige ABR beantragt. Unser Sohn ist dann vom Jugendamt und von der vom FG eingesetzten Rechtspflegerin befragt worden. Bei beiden hat er sich klar dafür ausgesprochen mit der Mutter in die USA zu ziehen. Weiterhin hat er gesagt, das er sich nicht vorstellen kann bei mir zu wohnen. Muss noch erwähnen, dass ich zum großen Teil seine Aussagen so nicht wiedererkannt habe und ihn im persönlichen Kontakt anders erlebe...
Meine Anwältin hat dann zu den Aussagen meines Sohns Stellung genommen. U.a  auch dazu, dass das Jugendamt im Gespräch mit meinem Sohn ein "parentifiziertes Verhalten" festgestellt hat. Es würde so scheinen, das er phasenweise einen Rollentauch vornimmt und als Partnerersatz der Mutter agiert..... Wir haben auch gefordert, das ein psychologisches Gutachten eingeholt werden soll.

In der mündlichen Verhandlung wurden noch mal die Aussagen unseres Sohnes dargelegt (will in die USA, nicht bei mir bleiben). Nebenbei bemerkt: Keine der "problematischen" Aussagen unseres Sohn sowie der Anmerkungen meiner Anwältin wurden in der Mündlichen Verhandlung überhaupt auch nur angesprochen. Die Richterin hat auch schon gesagt, dass sie dazu tendiert, dem Antrag meiner Frau zuzustimmen.
Nebenbei: Mir wurde von der Vertreterin des Jugendamts gesagt, dass wenn ich dann später Probleme mit dem Umzug meines Sohns in die USA haben würde, ich eine Beratungsstelle aufsuchen sollte....
Zentrales Thema in der Verhandlung war dann nur noch meine Zustimmung. Nachdem ich nicht zustimmte, wurde die mündliche Verhandlung beendet und ich soll jetzt innerhalb von 1 Woche mitteilen, ob ich zustimme.

1)Soll ich zustimmen?
2) Wenn mein Sohn später in den USA mal seine Meinung ändern sollte, und beim Vater leben möchte, wie würde das gehen? Stelle mir dass dann ziemlich schwierig vor, mich zu fragen (da er sich ja dann "gegen" die Mütter aussprechen würde
3)Wer ist später dann für Fragen des Soge und Umgangsrechts zuständig? Weiterhin das Jugendamt hier? Bekomme ja jetzt schon beim Jugendamt keinen Termin mehr zu aktuellen Fragen zum Umgangs und Sorgerecht (mit der Begründung, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist - und ich daran, dass es noch nicht abgeschlossen ist nicht ganz unschuldig währe), und es unserem Sohn ja gut geht. Außerdem sollte ich später dann sowieso eine Beratungsstelle aufsuchen.

Fragen über Fragen, eigentlich kommen mir täglich immer mehr dazu....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2012 09:12
(@papa2011)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Mats,

du hast eine PN.

Viel Glück wünscht dir

papa2011

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 13:29
(@ingo30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mats,

willkommen hier. Sicherlich keine einfache Situation. Auf der anderen Seite spielt das Alter Deines Sohnes schon ein gewichtige Rolle. Spätestens in 2 Jahren kann er gerichtsfest durchsetzen, wo er leben möchte. Ich weiss nicht, ob es dann groß Sinn macht, das ABR (über den Kopf des Sohnes zu beantragen). Insbesondere, wenn er zu dem Entschluss steht.

Ich würde nach Abwägung sicherlich dem Umzug zustimmen. Dann aber UNTER BEHALT des GSR. Denn so steht die Möglichkeit offen, dass Dein Sohn auch ohne jegliche Probleme wieder zurückkommen und sofort bei Dir einziehen kann, ohne das hier noch irgendetwas gross von der KM benötigt wird.

Jugendämter sind oft parteiisch und mütterfreundlich - wundere deshalb nicht über diese Reaktion. Wenn Dein Sohn 12-14 Stunden Flugzeit entfenrt lebt, kann ein deutsches Jugendamt natürlich gar nichts mehr erreichen. Da hilft auch keine "Beratungsstelle".

Wenn es Deinem Sohn allerdings wirklich gut geht bei der KM, sie auch die finanziellen Mittel für ein Leben in den USA hat und der Sohn hier neue Erfahrungen machen kann, würde ich ihn ziehen lassen. Aber immer auch mit dem Versprechen, dass er jeder Zeit ohne Probleme wieder zu Dir wechseln kann, wenn er das möchte. Das wird ihm halt geben und Du behälst auch das GSR. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2012 13:33
(@beppo)
Gehört zum Inventar Moderator

Moin.

Hast du denn nicht mal nach gefragt, worin denn die Gegenleistung der anderen Seite bei diesem "Kompromiss" bestehen soll?
Und wie sich die Gegenseite denn zukünftig den Umgang zwischen Vater und Kind vorstellt und wer für die Kosten aufkommt?
Und welche durchsetzbaren Garantien du denn für evtl. Zusagen der anderen Seite bekommst?
Welche minder schweren Eingriffe in das Recht auf Umgang zwischen Kind und Vater in Erwägung gezogen wurden und warum diese verworfen wurden?
Wie sind denn deine Möglichkeiten, ihn hier selbst zu betreuen und ihm sein gewohntes Umfeld zu erhalten?

Ich fürchte, du hast nicht sehr viele Chancen deinen Sohn hier zu behalten, umso mehr solltest du darauf achten diese zu nutzen.
Und sei es nur, um den Umzug so teuer wie möglich zu verkaufen.

Ich würde dir empfehlen genau diese Fragen und evtl. noch weitere dieser Art dem Gericht zu stellen.

So in der Art von:

Selbstverständlich bin ich auch in dieser Frage grundsätzlich zur Kompromissfindung bereit jedoch wären dafür noch folgende Fragen zu beantworten:
...
...
...

Du kannst dir ja mal ein paar Gedanken dazu machen und einen Entwurf hier einstellen.
Wir schauen dann mal drüber.

Hat deine RAin nicht mehr in der Verhandlung gesagt?
Vertraust du ihr?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2012 17:40