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Wie ist das mit Hartz4 und der Wohnung?

 
(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

Servus Forum!

Meine ex bekommt die wohnung bezahlt von der arge. ihr neuer geht dort ein und aus vorwiegend am wochenende, schläft dort auch.
zählt das dann nicht für die arge als eheähnliche lebensgemeinschaft?

gemeldet ist er dort nicht.

sie kaufen gemeinsam ein und teilen auch alles.
finanziell denke ich läuft vieles gemeinsam über die bühne, weiß ich aber nicht sicher.
sie ist schon als sozialbetrügerin ( sie ist sogar laut ihrer aussage stolz, dem staat das geld aus der tasche zu ziehen) gebrandmarkt.

mir wurde jetzt schon sehr oft gesagt das ich dies doch endlich dem amt mitteilen solle!

soll ich oder nicht?
entstehen mir irgendwelche konsequenzen unterhaltsrechts mäßig?

ich bin halt nur vorsichtig und deswegen frage ich euch um rat!!

vlg

BigDaddy84

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2009 13:32
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi BigDaddy,

ich verstehe deine Verärgerung.... doch viel machen kannste da nichts.

Du kannst bei der ARGE anrufen und das mitteilen, die werden dir dann sagen "Vielen Dank für die Info, wir werden das prüfen"....

Ob sie wirklich was machen, bleibt abzuwarten...

Achja und du solltest wissen das sich die ARGE anmeldet, 3 Tage vorher. Somit wäre genug Zeit für den LG deiner EX alles verschwinden zu lassen.

Es gibt eigentl. nur eine wirkungsvolle alternative, eine Anwalt konsultieren, dieser muss die ARGE mit ins Boot nehmen und eine Klage gegen deine Ex einreichen...

ABER: Solange der Neue deiner Ex in seiner eigenen Wohnung gemeldet ist, hast du NULL Chance irgendwas zu erreichen.

Grüße

einfachich

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 13:43
(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank für deine antwort!
schade das sie damit wieder mal durchkommt.......
echt die müssen sich anmelden?
ich habe von freunden schon gehört das die aus dem nichts bei ihnen waren. im tv hab ichs auch mal gesehen.  :redhead: :question:

mal angenommen die würden dadurch kürzen könnten mir dann nachteile entstehen? unterhaltsrechtlich meine ich.
quasi wenn sie weniger hätte muss ich drauf zahlen?

vlg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2009 14:45
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo BigDaddy84,

ABER: Solange der Neue deiner Ex in seiner eigenen Wohnung gemeldet ist, hast du NULL Chance irgendwas zu erreichen.

das ist - so  - nicht ganz richtig. Unterhaltsrechtlich setzt die Annahme einer gefestigten Lebensgemeinschaft nicht zwingend das Zusammenleben voraus.

Wie lange ist Deine Ex schon mit dem Neuen zusammen? Tauchen sie gemeinsam auf Familienfeiern auf? Wie wird der Neue von Deiner Ex vorgestellt? Verbringen die beiden "Urlaube" zusammen? etc.

LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 14:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sleepy,

nach den eigenen Angaben des Openers ist sein Problem erst wenige Monate alt; eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" liesse sich bei seiner Ex also so oder anders herum also noch lange nicht einwenden, auch wenn die Turteltäubchen schon miteinander im Urlaub gewesen wären. Bei einer gerichtlichen Klärung dieser Sachverhalte könnte ihm selbst - je nach den aktuellen Lebensumständen - jedoch bereits jetzt aufgrund seiner neuen Partnerin eine seinen Selbstbehalt mindernde Haushaltsersparnis angerechnet werden.

Im übrigen verstehe ich diesen Thread eher dahingehend, ob und wie es möglich ist, der Ex wegen Sozialbetrugs einen beizupulen; persönliche Vorteile erwachsen ihm daraus schliesslich nicht. Aber möglicherweise der Nachteil, für eine dadurch entstehende "Deckungslücke" beim Unterhalt aufzukommen. Man muss sich also gut überlegen, ob man diesen Geist aus der Flasche lassen will.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 15:42
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

ich vermute mal er will den BU bzw. EU kürzen, oder Big Daddy?  😉

@ sleepy, meine holde ex, wohnte genau gegenüber von ihrem neuen Freund..... sie bezog Hartz4, er arbeitet.....
Erst teilt mir das JA mit, das in der Wohnung alles vorhanden ist.... Kurz darauf ein Schreiben der ARGE das meine ex nichts besitzt....
Problem war: Beide hatten sich vorher angemeldet, Als das JA kam, wurden alle Möbel etc. in die Wohnung meiner ex geschoben, so dass das JA sagte
das alles wunderbar ist... Wenn die ARGE kam, wurde alles aus der Wohnung rausgeschoben um möglichst viel abzukassieren (Das Geld hat sich die ARGE dann von mir wieder geholt--gab verfahren, dass habe ich verloren). Dass ihr LG ihr gegenüber wohnte, hat keinen interessiert, auch die Aussage eines Nachbarn, das die "Möbelgerückt" haben wurde ausser Acht gelassen, 3 Mitarbeiter der ARGE sagte aus, das sie keine Hinweise in der Wohnung gefunden haben auf eine LG.

Fazit: Es bringt einfach nichts, der Staat ist faul... vorallem wenn es um alleinerziehende oder unterhaltsbeziehende Leute geht. Denn der Staat ist froh darüber das jemand anderes bezahlt.... nämlich du BigDaddy! Also lass es einfach, ex wird damit durchkommen, kämpfst du an dieser Stelle wird dir die Kraft evtl. nachher an wichtigerer Stelle fehlen. Keep movin´

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 16:06
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus BigDaddy!
In Zusammenhang mit Deinem zweiten Thread hier würde ich es bleiben lassen: Madame ist alt genug, um
a) zu wissen was sie tut (oder auch nicht) und
b) zu wissen, dass ihr Handeln ihr auch negative Konsequenzen bescheren kann.

Ich denke, Du hast momentan wichtigerer Baustellen, um die Du Dich kümmern solltest ... vielleicht unter dem  Motto erst mal abhaken: jede(r) kriegt irgendwann mal das, was sie (er) verdient!

Grüße ausm Westen
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2009 16:37
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

hab was gefunden, was die Sache ändern könnte... wenn man dem Bericht glauben darf

http://news.de.msn.com/wirtschaft/Article.aspx?cp-documentid=147761670

die wollen in Zukunft unangemeldete Kontrollen machen und beobachten bei dem Verdacht auf Betrug bei Hartz4.

grüße

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 17:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es gibt die grundgesetzlich verankerte "Unverletzlichkeit der Wohnung". Wenn keiner rein soll, kommt ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss und ohne Gefahr im Verzug auch niemand rein. Die Befragung von Nachbarn und vor allem Kindern halte ich für rechtswidrig. Das ist ja bald so wie in der DDR, als Kindergartenkinder gefragt wurden, welche Mütze der Sandmann aufhat. So wurde erkannt, ob's das West- oder Ost-Sandmännchen war mit entsprechenden Konsequenzen für das Schauen des West-Sandmännchens.

Aber das SGB-2 scheint eh ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte zu sein.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2009 17:54
(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

@sleepy und brille
die sind schon jetzt a bissl über 1 jahr zusammen.

@sleepy

die machen alles gemeinsam urlaub etc..

@brille

ja mir gings darum zu kürzen 😉

aber wenn ich das jetzt so lese, lass ich es lieber!
mich ärgert es einfach nur das man so hilflos gegenüber seinen (h)exen ist, dass man gut wie gar keine handhabe hat!
aber was rede ich, viele von euch machen das gleiche durch 😉

und hiermit ist glaube ich auch "der nagel auf den kopf getroffen"::::

Man muss sich also gut überlegen, ob man diesen Geist aus der Flasche lassen will.

Grüssles
Martin

ich möchte mich hier noch mal recht herzlich bei euch allen bedanken, IHR also diese tolle gemeinschaft hier, hat mir schon bei manchen dingen sehr geholfen! Vielen dank!!!!! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2009 20:49




(@bigdaddy84)
Schon was gesagt Registriert

mir fällt grad noch ein, als wir noch zusammen waren hat sie über monate lang bundeserziehungsgeld eingestrichen obwohl sie gearbeitet hat. verdienst so gegen 900€ bei ihr. hat denen nichts davon gesagt usw usw.

aber hier werde ich auch die füße still halten und denen es nicht mitteilen.

vlg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2009 20:55
(@satricon)
Schon was gesagt Registriert

Bei leistungsmissbrauch kann die Arge generell unangekündigt vor der Tür stehen. Reingelassen werden müssen die nicht aber die Arge Mitarbeiter sind in die Richtung ubereden geschult. Sollten in der Wohnung Sachen, Rasierer, Zahnbürste etc gefunden werden liegt ein Begründeter Verdacht wurde dem weter nach gegangen werden muss. Wohnen 2 Leute zusammenund teilen dass Bett kann maximimal 1 Jahr vermutet werden wo keine Gegenseitige Unterstutzungspflicht besteht ( muss von dn beiden belegt werden) ab 1 Jahr zusammen Wohnens kann das unterstellt werden das die Partner sich gegenseitig unterstützen.

Wenn's dir echt keine Ruhe lässt mach ne sachliche nicht emotionale anonyme Eingabe bei der arge- geprüft werden anzeigen auf alle Fälle. 

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2009 11:13