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Wichtiger Hinweis: Zähler ablesen

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in wenigen Stunden ändert sich der Umsatzsteuersatz von 16% auf 19%. Somit werden alle Waren und Leistungen mit diesem Umsatzsteuersatz an den Endverbraucher berechnet.

Dies trifft auch für Strom, Gas und Wasser zu. Zudem sind hierfür Preiserhöhungen angekündigt. Auch ist der Abrechnungszeitraum selten das Kalenderjahr.

Somit werden Umsatzsteuer- und Preiserhöhung nach einem Schätz- oder Mittelwert auf den Verbrauch des Abrechnungszeitraumes umgerechnet.

Damit die bisher bezogene Leistung nach den bis zum 31.12.2006 gültigen Konditionen (Umsatzsteuer und Abgabepreis) abgerechnet wird, ist es unerlässlich, heute noch die Zähler abzulesen und den Versorgungsunternehmen mitzuteilen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2006 17:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Argh deep. danke, ich hätts doch glatt vergessen...

ich hoffe die verwaltung liest gas und wasser ab, da haben wir nämlich keinen zugang


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2006 17:50
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab grad mal auf die Internetseiten unseres Energieversorgers geschaut. Dort steht, dass wir am 1. Januar ablesen und die Zählerstände bis zum 10. Januar übermitteln dürfen.

Also noch ein Tag Verbrauch zum alten Preis  😉

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2006 19:34