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Kleines Helferlein

 
(@PhoeniX)

Da immer wieder die gleichen Fragen auftauchen sehe ich mich genötigt mal ein kleines Helfertread aufzumachen.Da ich alles vermeiden möchte, was das Toppic verfälscht und unübersichtlich macht, werde ich es im Vorfeld sperren. Ich bitte darum mir Anregungen via mail zu schicken unter: phoenix(punkt)1979(at)lycos(punkt)de

Allgemeine Abkürzungen:

RA          = Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Rain        = Rechtsanwältin
AG          = Amtsgericht
OLG        = Oberlandesgericht
BGH        = Bundesgerichtshof
JA            = Jugendamt
EX/EXE  = Ex-Frau/Freundin
SGR/SR  = Sorgerecht
GSR        = gemeinsammes Sorgerecht
ABR        = Aufenthaltsbestimmungsrecht
SBR        = Sachbearbeiter
PKH        = Prozeskostenhilfe
BBH = Beratungsbeihilfe


Wer kann Beratungshilfe bekommen?
Wem im Falle eines Prozesses aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu gewähren ist, hat Anspruch auf Beratungshilfe (siehe Abschnitt "Wer bekommt Prozesskostenhilfe?").

Wie bekommt man Beratungshilfe ?
Beratungshilfe erhältst du beim Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt. Bei der Beratungshilfestelle oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk du wohnst.
Der Justizbeamte gibt dir einen Berechtigungsschein, wenn du die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Beratungshilfe erfüllst. Dazu erklären du ihm deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Am besten bringst du gleich Ihre letzte Gehaltsabrechnung, den Mietvertrag und Ähnliches mit. Mit dem Berechtigungsschein können du dann zu einem Rechtsanwalt deiner  Wahl gehen.
Der Rechtsanwalt, der dich zunächst beraten hat, kann für dich auch Briefe schreiben und auch in anderer Form außergerichtlich vertreten.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den du mit dem Beratungsschein vom Amtsgericht aufgesucht hast, mußt du allerdings in aller Regel eine Gebühr von 10,- € zahlen. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn du diese nur sehr schwer aufbringen kanst.

Du kannst auch unmittelbar, ohne zuvor beim Amtsgericht gewesen zu sein, einen Rechtsanwalt aufsuchen, der dann für dich den Antrag auf Beratungshilfe stellt. Dann müßt du diesem Rechtsanwalt deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse schildern und durch Vorlage einer Verdienstbescheinigung oder Ähnliches belegen. Bei der Ausfüllung des Antragsformulars wird dich dein Rechtsanwalt beraten. Sollte jedoch das Amtsgericht später Ihren Antrag auf Beratungshilfe ablehnen, müßtest du die üblichen Rechtsanwaltskosten selbst bezahlen.

Was ist Prozesskostenhilfe?
Wer einen Rechtsstreit führen will oder selbst verklagt wird, kann von den entstehenden Kosten - und zwar den Gerichtskosten einschließlich Kosten für Zeugen und Sachverständige und den Kosten des eigenen Rechtsanwaltes - ganz oder teilweise befreit werden.
Ein Rechtsanwalt wird allerdings nur in den Fällen beigeordnet und auf Kosten der Staatskasse bezahlt, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist oder wenn anwaltliche Vertretung erforderlich erscheint oder wenn der Prozessgegner durch einen Anwalt vertreten ist.  (bei Zivilrechtsstreiten nur vor dem Familiengericht bei dem Amtsgericht insbes. In Ehesachen und Folgesachen sowie vor dem Landgericht, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof, bei Verwaltungsrechtsstreiten vor dem Bundesverwaltungsgericht und bei Arbeitsrechtsstreiten vor dem Landesarbeitsgericht und vor dem Bundesarbeitsgericht).

Wer kann Prozesskostenhilfe bekommen?
Das Gericht prüft den Antrag auf Prozesskostenhilfe in doppelter Hinsicht:
- Prozesskostenhilfe erhält man nur, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
- Es wird desweiteren geprüft, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung ganz, nur zum Teil oder in Raten selbst aufgebracht werden können.

Prozesskostenhilfe erhält derjenige, dem von seinem Einkommen nach Abzug von Steuern, angemessenen Wohnkosten, Versicherungsbeiträgen etc. und unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen nicht mehr als ein bestimmter monatlicher Betrag zum Leben bleibt. Dabei werden auch bestimmte Vermögenswerte des Antragstellers berücksichtigt. Die Höhe dieses Betrages, der nach Abzug der regelmäßigen Belastungen nicht angetastet werden soll, wird jährlich neu bestimmt und den veränderten wirtschaftliche Verhältnissen angepasst. Im 1. Juli 2003 betrug er
für die Partei 364,- €,
für den Ehegatten oder Lebensgefährten/in 364,- €.
für jede weitere Person, die der Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 256,- €.
Übersteigt der zum Leben verbleibende Betrag die genannten Grenzen oder ist größeres Vermögen vorhanden, kann das Gericht die Zahlung von monatlichen Raten anordnen oder die Prozesskostenhilfe ablehnen.
Wenn das Gericht Ratenzahlung aus Ihrem Einkommen angeordnet hat, müssen Sie unabhängig davon, ob Ihr Verfahren durch mehrere Gerichtsinstanzen geht, jedenfalls nicht mehr als 48 Monatsraten zahlen.
Wichtig: Soweit sich innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Verfahrens Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern.

Wie man Prozesskostenhilfe bekommt ?
Prozesskostenhilfe wird von dem Gericht bewilligt, bei dem der Prozess geführt werden soll. Hierfür ist ein Antrag beim Gericht zu stellen, den auch der Rechtsanwalt für seinen Mandanten einreichen kann.
Wichtig: Prozesskostenhilfe kann in jedem Stadium des Verfahrens beantragt werden, auch dann, wenn das Gerichtsverfahren schon begonnen hat.

Wichtig:
Prozesskostenhilfe umfasst nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltsgebühren. Wenn du den Prozess verlierst, müßt du die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Das Prozesskostenrisiko bleibt also in diesem Umfang bestehen.


PS alle hier stehenden Texte sind frei von mir Verfasst worden und somit mein geistiges Eigentum. Ich erlaube aber hiermit die von mir erstellten Texte zu verlinken und Zitate mit oder ohne meine Namensnennung im Forum von vatersein.de einzustellen. 


Zitat
Geschrieben : 02.01.2007 17:13
(@PhoeniX)

EU    = Ehegattentrennungsunterhalt
KU    = Kindesunterhalt
BTU  = Betreuungsunterhalt


AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2007 18:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmmm - du hast zufällig nocht nicht ins >Lexikon Familienrecht< geguckt?  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2007 18:57