Wer trätgt die Beer...
 
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Wer trätgt die Beerdigungskosten

 
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wer trägt eigentlich die Beerdingskosten wenn die Eltern mal sterben?
Angenommen meine Eltern sterben und haben keinerlei Vorsorge getroffen. Ich schlage das Erbe wegen Schulden eh aus. Wer zahlt den dann die Beerdigung?

Gruß Sealjet

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2009 17:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du trotzdem.

Die Beerdigung hat mit dem Erbe nichts zu tun. Wenn Du allerdings selber bedürftig bist, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Das musst Du aber beantragen, dann wird Deine Leistungsfähigkeit überprüft und dann gibt es eine Bestattung mit dem Minimum an Aufwand.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 17:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sealjet,

auch wenn es eigentlich nicht zum Forumsthema gehört: Diese Kosten wären trotzdem (mit ganz wenigen Ausnahmen) das "Bier" von Dir und Deinen Geschwistern. Siehe beispielsweise http://www.ra-kotzz.de/beerdigungskosten.htm (zweites "z" im Anwaltsnamen löschen; der Name geht aber sonst nicht durch die Wortsperre) oder >>>HIER<<<.

Grüssles
Martin

*** edit: unleserlichen Link angepasst

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 17:43
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Super danke, genau das habe ich befürchtet.
Ich denke mal das der Selbstbehalt gegenüber dem Sozialmt nicht besonders hoch seien wird, oder?
Also wäre ich besser dran wenn ich eine Sterbegeldversicherung abschliessen würde.

Dankend Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2009 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also wäre ich besser dran wenn ich eine Sterbegeldversicherung abschliessen würde.

das müssen Deine Eltern schon selbst für sich tun; versichern kannst Du m. W. nur die eigene Beerdigung.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 18:11
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi brille,

Abschluss der Sterbeversicherung für eine andere Person ohne deren Wissen ist möglich, z.B. Müncherner Begräbnisverein.

Gruß Selajet 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2009 18:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
und, rechnet sich das? Erstmal ist doch der überlebende Ehegatte in der Pflicht oder?
Je nachdem wie hoch die Versicherungsbeiträge sind, ist es vielleicht besser das Geld selbst zu sparen...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 21:25
 elwu
(@elwu)

Angenommen meine Eltern sterben und haben keinerlei Vorsorge getroffen. Ich schlage das Erbe wegen Schulden eh aus. Wer zahlt den dann die Beerdigung?

Hallo, das Erbe auszuschlagen wird dir wenig helfen. Wer die Kosten trägt, steht in den Beerdigungsgesetzen der Länder, hier als Beispiel das für NRW. Es gibt auch etliche Urteile zu dem Thema, etwa das oder auch das hier.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 21:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sealjet,

noch eine Anmerkung zu Sterbegeldversicherungen: Dies sind im Prinzip "abgespeckte Lebensversicherungen". Mir ist nicht bekannt, dass man das Leben eines anderen ohne dessen Wissen und Einverständnis versichern kann; man könnte ihn bestenfalls zu einer Unterschrift "überreden", indem man in Aussicht stellt, die monatlichen Prämien zu übernehmen.

Ein schlechtes Geschäft sind diese Versicherungen trotzdem; in den meisten Fällen ist es lohnender, die Prämien statt an einen Versicherer auf ein Sparkonto zu packen. Ist man in der so genannten "Bestattungspflicht" für einen ungeliebten Angehörigen, ist es dann vermutlich sinnvoller, sich einen Discount-Bestatter wie "www.abschied24.de" zu suchen als grossartig Prozesse um die Kosten zu führen: Feuerbestattungen gibt es dort ab 1.000 EUR (falls Dir das angesichts der aktuellen Querelen mit Deinen aktuellen Herrschaften eine innere Genugtuung ist).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 21:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das kommt noch hinzu, dass diese Versicherungen meist weniger zur Verfügung stellen, als man eingezahlt hat.
Ich würde das mal entspannt auf mich zukommen lassen und gar nichts tun.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2009 22:01




 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn auch etwas spät, hier noch eine Anmerkung, da es ja u.a. zu meinem beruflichen Bearbeitungsfeld gehört.

Grundsätzlich unterscheidet sich die Bestattungspflicht von der Regelung des § 1968 BGB, wonach der Erbe die Kosten der Bestattung trägt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Standardurteil ist dazu BVerwG, Beschl. v. 19.08.1994 - 1B 149/94.

Wer Bestattungspflichtiger ist, regeln die einzelnen Landesgesetze.

Der Bestattungspflichtige könnte sich dann auf dem Zivilrechtsweg die Kosten vom Erben erstatten lassen, oder bei Bedürftigkeit übernehmen die Sozialämter die Kosten.

LG luca

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2009 09:30