Hallo,
hat jemand einen Tip für mich, wie ich die Vorfälligkeitszinsen für ein Immobiliendarlehn berechnen kann? Gibts vielleciht irgendwo einen Rechner dafür?
Vielen Dank,
Gruß, Luisvito
Hallo,
bei Immobilienverträgen stehen die normalerweise im Vertrag. Bei uns waren es 2 % der Vertragssumme.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo,
die Vorfälligkeitsentschädigung wirst Du korrekt nur durch Verhandlungen mit Deiner Bank herausbekommen. Hier sind nämlich durchaus Spielräume möglich. Die Zinsentwicklung dürfte hier auch eine maßgebliche Rolle spielen.
LG, Uli
Hallo Uli,
da muss ich dich leider korrigieren. Die Entwicklung der Zinsen spielt keine Rolle. Ich habe deswegen vor einigen Jahren einen Prozeß geführt. Mein Argument war: Vorfälligkeitsentschädigung ist hinfällig, weil die Bank keinen Verlust erleidet. Diesen Prozeß habe ich verloren. Der Bank stand die im Vertrag angegebene Entschädigung zu. So meine Erfahrung.
LG
Andrea
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Dalai Lama
hat jemand einen Tip für mich, wie ich die Vorfälligkeitszinsen für ein Immobiliendarlehn berechnen kann? Gibts vielleciht irgendwo einen Rechner dafür?
Das berechtigte Interesse der Bank ist, dass sie, wenn sie Dein Geld nehmen und am Rentenmarkt investieren, am Ende genauso viel Geld in der Tasche haben als würde der Kredit zuende laufen. Also schau nach, was gerade die Rendite für Bundesanleihen ist mit der gleichen Restlaufzeit wie die Zinsbindung Deines Kredites, und dann rechne:
Restlaufzeit (in Jahren) * (Hypothekenzins effektiv - Rendite Bundesanleihe)
Die Bank wird natürlich mehr fordern, und bisschen mehr ist auch gerechtfertigt, weil sie ja nochmal Personalaufwand investieren muessen, also tu nochmal 1000,- Euro dafuer drauf. Vielmehr darfs aber nicht sein, und wenn sie mehr fordern, helfen Dir auch die Verbraucherberatungsstellen.
Die Renditen für Bundesanleiehn findest Du im Finanzteil der F.A.Z. oder auch im Internet-Angebot einiger Banken (z.B. der Dresdner).
Zur Zeit sind sie ziemlich unabhängig von der Laufzeit etwa 4,0 %
Hi Andrea,
wahrscheinlich meint Uli, daß dies eine Verhandlungssache ist.
Wenn man z.B. wieder einen Kredit bei denen abschließt, und man ist solvent genug,
dann könnte es doch so sein, daß die Bank weniger Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
natürlich wenn im Vertrag steht sounsoviel Prozent, und der Kredit läuft nur noch relativ kurz,
und du verlangst trotzdem eine Ablösung, so kann ich mir vorstellen das die Bank drauf besteht.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Liebe Andrea,
das hängt dann vermutlich von der Bank und dem Verhältnis zu dieser und möglicherweise auch von der eigenen Notlage ab.
Ich hatte mich damals ja nun zwangsläufig auch damit befassen müssen und den bitteren Kelch glücklicherweise abwenden können. Ich hätte damals sicher schlechte Karten gehabt, denn unsere Zinsen liefen auf 7,2% und der aktuelle Zins betrug nur noch 4,5%. Ich weiß aber von Leuten, die im Zuge von Umschuldungen ganz aus der Vorfälligkeitsentschädigung herauskamen.
LG, Uli
Hallo Luisvito,
bei Hypotheken nennt sich das jetzt Bearbeitungsgebühr. :exclam: Den bisherigen Begriff dürfen die Bankennicht mehr verwenden.
Es ist richtig, dass auf die Restlaufzeit bezogen, die Differenz zwischen Zinsaufwand (Hypo.) und Zinsertrag (Bank) genommen wird.
Bei meinem Arbeitgeber gibt es aber die Möglichkeit, dass im Scheidungsfall derjenige Ehegatte, der die Immo. übernimmt ohne Zahlung einer Entschädigung als Einzelvertragspartner eingesetzt wird. Also frage mal den Berater in der Hypo.abteilung. Die sind meistens schlauer als in einer Filiale, da sie nur diese Dinge bearbeiten und nicht andere Verträge mit Provisionen im Auge haben.
Meistens wird eine geringe Gebühr wegen Vertragsänderung berechnet. Die bewegt sich so um € 250,00, je nach Höhe der Hypo..
gruss von einem banker!
Hi,
da wir (Anfang 2006) auch vor der Frage standen (wie hoch ist die Vor... ähh sind die Gebühren) sind wir zur Bank gegangen und dort wurde es uns zunächst mal grob ausgerechnet. Wir bekamen aber ergänzend (und kostenfrei) die exakte Aufstellung schriftlich.
Da nach einem Hausverkauf (u.a. durch die hohen "Gebühren") nenneswerte Schulden übrig geblieben wären hat uns der Berater signalisiert, dass Möglichkeiten bestehen, diese zu den geringen Zinssätzen wie beim Hauskauf anstatt zu üblichen Kreditzinsen laufen zu lassen.
Da wir noch nicht verkauft haben, kann ich dazu aber nix Konkretes mehr sagen.
Nen Rechner dazu gibt´s z. B. bei interhyp.de. Einfach in der Suche "Vorfälligkeit" eingeben, das bringt schon nen Treffer.
neuezeit
So ist das Leben
Moin Luisvito,
egal, wie man das Baby nennt: Es geht dabei darum, dass die Bank den entgangenen Gewinn ersetzt haben möchte, der ihr durch die vorzeitige Vertragskündigung entsteht. Insofern spielt natürlich die Restlaufzeit eine entscheidende Rolle: Wenn Du erst vergangenes Jahr ein Hypothekendarlehen abgeschlossen hast, will sie garantiert mehr haben als wenn der Vertrag sowieso nur noch ein Jahr läuft.
Es ist aber tatsächlich eine Frage der persönlichen Verhandlung: Wenn Du der Bank beispielsweise in Aussicht stellst, dass Du statt des bisherigen "ehegemeinschaftlichen" Hauses den Kauf einer Eigentumswohnung planst, wirst Du möglicherweise ganz um Entschädigungszahlungen herumkommen; vor allem bei einer langen Vertragsdauer (bei der die Bank dann auch wieder Gewinn macht). Man muss es in jedem Einzelfall rechen - aber das kann günstiger sein als nach der Trennung nur noch zur Miete wohnen zu wollen und aus dem Hausverkauf noch immer Schulden zu haben: Wenn Miete plus monatlicher Abtrag der Restschulden die Raten für eine neue Immobilie übersteigen, hast Du nämlich mit Zitronen gehandelt.
Also: Mit dem Banker reden ist nie ein Fehler!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
bin zwar nicht der Threaderöffner, aber ich/wir sind ja auch noch an dem Thema dran. Die Idee, evtl. Kosten umgehen zu können über Neukauf... ist gut! Danke.
neuezeit
So ist das Leben
....Nen Rechner dazu gibt´s z. B. bei interhyp.de. Einfach in der Suche "Vorfälligkeit" eingeben, das bringt schon nen Treffer.
neuezeit
Hallo neuezeit,
der Tipp mit interhyp.de ist klasse. Die Berechnung stimmt in etwa mit der Aussage meines Bankers überein.
Für eine konkrete Berechnung vorab, will meine Bank allerdings eine Gebühr von 250.-Teuros 😡
2gether
...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...
Hallo neuezeit,
...
Für eine konkrete Berechnung vorab, will meine Bank allerdings eine Gebühr von 250.-Teuros 😡2gether
Hmmm, seltsam. Bei uns überhaupt kein Thema, die Berechnung kostenlos zu bekommen. Da ich Zweifel an der Höhe hatte wurde das sogar nochmal überprüft. Auch kostenlos.
neuezeit
So ist das Leben
...hm, bin ich wohl bei der falschen Bank gelandet.
naja, ist momentan auch nicht mein Hauptproblem. Trotzdem nochmals Thanks für den Tipp.
2gether
...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...
